Notfall-Ambulanz Beleuchtung ©UK NRW | BGW
Stand: 09/2018

NA Beleuchtung

Behandlungsraum mit Beleuchtung©UK NRW | BGW

Künstliche Beleuchtung:  Nach der geltenden Arbeitsstättenregel ASR A 3.4 Beleuchtung sind Untersuchungsbereiche in Notfallambulanzen als „Arbeitsbereiche für medizinische oder pflegerische Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotential durch Umgang mit Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder kontaminierten Gegenständen oder mit spitzen, scharfen, sich bewegenden oder heißen Instrumenten“ anzusehen. Demnach muss die Beleuchtungsstärke in den Untersuchungsräumen bei 500 lx liegen. Die Beleuchtung sollte blendfrei und gleichmäßig über den gesamten Raum ausgelegt sein, damit beim schnellen Wechsel zwischen einzelnen Arbeitsbereichen im Raum anstrengende Adaptionsleistungen für die Augen vermieden werden und eine schnelle und präzise visuelle Wahrnehmung möglich ist. Aus demselben Grund sollten die Flure in Notfallambulanzen mindestens mit den in ASR A 3.4 Beleuchtung vorgesehenen 200 lx ausgeleuchtet sein und nachts nicht abgedunkelt werden. An Teilflächen, an denen besondere Sehaufgaben bestehen, sind Beleuchtungsstärken von 1000 lx und mehr erforderlich. Das ist im Bereich der Untersuchungsliegen erforderlich, wo Zustand und Reaktionen von akut betroffenen Patientinnen und Patienten zuverlässig eingeschätzt werden müssen und z. B. Zugänge gelegt, Veränderungen von Haut und Gewebe wahrgenommen und Wunden bearbeitet werden müssen. Zweckmäßigerweise wird die zusätzliche Beleuchtung durch schwenkbare und ggf. in der Stärke veränderbare Zusatzleuchten erzielt, die üblicherweise im Bereich der Untersuchungsliegen angeordnet sind.

Im Bereich der Patientenaufnahme muss eine Beleuchtungsstärke von 500 lx vorhanden sein. Im angrenzenden Wartebereich sind 200 lx einzuhalten.

Tageslichteinfluss

Arbeiten unter Tageslichteinfluss ist grundsätzlich verträglicher und trägt dazu bei, Gesundheitsbelastungen zu vermeiden. Deshalb müssen nach Arbeitsstättenverordnung und ASR A 3.4 Beleuchtung[8] Arbeitsräume möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben, es sei denn, betriebsbedingte Gründe sprechen dagegen. Deshalb sollten auch die Arbeitsräume in Notfallambulanzen Tageslicht haben. Da die Untersuchungsräume aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes von außen nicht einsehbar sein sollen, müssen je nach Lage der Räume hinsichtlich des Sichtkontaktes nach außen Abstriche gemacht werden.

Notfallambulanzen im Bestand

Innenliegende Notfallambulanzen:

Ältere Krankenhäuser haben nicht selten innen liegende Notfallambulanzen, die kaum Tageslichtbeleuchtung haben. Gründe dafür sind u. a.:

  • eine effiziente Flächenausnutzung im Gebäude
  • günstige Transportwege
  • Sichtschutzanforderungen, die keinen ungehinderten Sichtkontakt nach außen zulassen
  • der Wunsch nach ablenkungsfreiem Arbeiten
  • Überlegungen, nach denen im Schichtdienst zu jeder Tages- und Nachtzeit gearbeitet werden muss und damit ohnehin eine gute künstliche Beleuchtung angezeigt ist

Fehlender Tageslichteinfluss und daraus resultierend ein gestörtes Zeitgefühl kann den Hormonhaushalt von Menschen destabilisieren und sich negativ auf die psychische Gesundheit auswirken - Risiken, die durch Schichtarbeit ohnehin bestehen, die aber nicht noch zusätzlich verschärft werden sollten.

Gerade im Interesse des pflegerischen Personals, das die gesamte Schichtdauer und oft über Jahre hinweg in der Notfallambulanz beschäftigt ist, ist Tageslichteinfluss ein wichtiges Kriterium für Gesundheitsprävention.

Auch mattierte Verglasungen, die aus Sichtschutzgründen eingebaut sind, lassen ausreichend Tageslicht durch und tragen so zu besseren Lichtverhältnissen bei.

Im Bestand kann eine geeignete Pausengestaltung mit Aufenthalt in Tageslichträumen die gesundheitlichen Nachteile fehlenden Tageslichteinflusses mindestens etwas auffangen. Bei Neu- und Umbauplanungen sollten möglichst alle ständig genutzten Arbeits- und die Sozialräume mit Tageslichtbeleuchtung vorgesehen werden.


Geänderte Raumnutzungskonzepte

Geänderte Raumnutzungskonzepte führen in bestehenden Krankenhäusern nicht selten dazu, dass das ursprüngliche Beleuchtungssystem nicht mehr stimmig ist. Eine neue Möblierung, die eine andere Verteilung der Arbeitsflächen nach sich zieht, die nachträgliche Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen in Untersuchungsräumen oder die Installation bestimmter Untersuchungsgeräte können dazu führen, dass in bestimmten Bereichen die Beleuchtungsstärken nicht ausreichend sind oder es zu störendem Schattenwurf kommt. Da eine ausreichende Beleuchtung essenziell für fehler- und ermüdungsarmes Arbeiten ist, sollte sowohl aus Gründen der Versorgungssicherheit wie auch des Gesundheitsschutzes für Beschäftigte in solchen Fällen durch eine angepasste Deckenbeleuchtung oder Zusatzleuchten für Abhilfe gesorgt werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass mit steigendem Lebensalter der Lichtbedarf steigt und somit gerade ältere Beschäftigte bei der Beleuchtungsplanung berücksichtigt werden müssen.

Quellen

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