Zwei verschiedene Fußböden ©UK NRW | BGW
Stand: 12/2017

NA Fußböden

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Allgemeine Informationen zum Thema „Einleitung Fußböden“ finden Sie in den Bereichsübergreifenden Themen

In der Notfallambulanz müssen/sollten über die allgemeinen Anforderungen hinaus folgende Punkte berücksichtigt werden:

In der Notfallambulanz muss die Bewertungsgruppe der Rutschgefahr R 9 entsprechen. Für den äußeren Eingangsbereich/Verkehrsweg ist R 11 oder R 10 V 4 vorzusehen. Es ist empfehlenswert, den äußeren Zugangsbereich zu überdachen.

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Bei Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass die rutschhemmende Eigenschaft des Bodenbelags erhalten bleibt. In diesem Zusammenhang sind die Pflegehinweise der Bodenbelagshersteller zu beachten.

Bodenbeläge im Innen- und Außenbereich der Notfallambulanz sollten für Rollstuhl-, Lifter-, Transportwagen- und Bettrollen geeignet sein. Insbesondere beim Schieben und Ziehen sollte es z. B. durch Unebenheiten nicht zur Erhöhung des Rollwiderstands und somit zu unnötigen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen.

Hinweis:
Der vorstehende Text zum Thema „Fußböden“ ist auszugsweise der Ziffer 5 der DGUV-Information 207-016 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes“ (Stand: April 2016) entnommen.

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