Gestell eines Krankenbettes ©UK NRW | BGW
Stand: 05/2018

P Bettenaufbereitung

In der Bettenaufbereitung werden benutzte Patientenbetten für den erneuten Einsatz aufbereitet. Hierzu werden Bettrahmen, Bettanbauteile sowie Matratzen oder spezielle Bettbestandteile wie Wechseldruckmatratzen gereinigt und desinfiziert. Weiterhin werden die Betten frisch bezogen.

Die Bettenaufbereitung erfolgt in einer zentralen Bettenaufbereitung (Bettenzentrale) oder dezentral auf der jeweiligen Station. In der Bettenzentrale können die Betten manuell oder in einer geschlossenen Reinigungs- und Desinfektionsanlage vollautomatisch aufbereitet werden.

Die Gesundheitsgefahren bei der Bettenaufbereitung sind vielfältig:

  • Infektionsgefahr beim Umgang mit kontaminierten Betten, Anbauteilen und Bettbezügen
  • Umgang mit Gefahrstoffen bei der Reinigung und Desinfektion
  • Hautgefährdungen durch Feuchtarbeit (Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe, Arbeiten im feuchten Milieu)
  • Ungünstige Körperhaltung beim Ab- und Aufrüsten des Bettes sowie bei der manuellen Reinigung und Desinfektion des Bettgestells
  • Rutschgefahr durch Wasser und andere gleitfördernde Substanzen
  • Gegebenenfalls ungünstige klimatische Verhältnisse
  • Mechanische Gefährdungen, z. B. durch Bettenhebe- und -wendeanlagen
  • Weitere
Ein Krankenbett wird geputzt©UK NRW | BGW

Bei der Bettenaufbereitung handelt es sich um eine Tätigkeit der Schutzstufe 2 gemäß Biostoffverordnung. Die Boden- und Wandbeläge müssen bei derartigen Tätigkeiten desinfizierbar sein.

Die benutzte Bettwäsche ist unmittelbar im Arbeitsbereich in ausreichend widerstandsfähigen und dichten Behältnissen zu sammeln und so zu transportieren, dass Beschäftigte den Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen nicht ausgesetzt sind (TRBA 250, Ziff. 5.5 i.V.m. Ziffer 7.2).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Betten aufbereiten, müssen vor Beginn der Tätigkeiten und danach in regelmäßigen Zeitabständen an einer arbeitsmedizinischen Vorsorge teilnehmen (ArbMedVV Anhang, Teil 2).

Die verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel und insbesondere ihre Konzentrate sind Gefahrstoffe.Die Reinigung und die Desinfektion bei der Bettenaufbereitung sollten im Scheuer-/Wischverfahren durchgeführt werden.

Sprühdesinfektion sollte vermieden werden, da aufgrund der Aerosolbildung Schadstoffe in die Atemluft gelangen und Atemwegserkrankungen entstehen sowie Allergien ausgelöst werden können.

Bei der Zubereitung der verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsflüssigkeiten empfiehlt sich der Einsatz von automatischen Dosiergeräten, weil hier eine gebrauchsfertige Lösung in der richtigen Konzentration gewährleistet wird. Umgang mit den Desinfektionsmittelkonzentraten besteht hier lediglich bei dem Wechsel der Gebinde am Dosiergerät.

Beim Umgang mit diesen Gefahrstoffen muss die in der Betriebsanweisung festgeschriebene persönliche Schutzausrüstung getragen werden. Diese besteht in der Regel aus dickwandigen flüssigkeitsdichten Handschuhen und ggf. flüssigkeitsdichten Schürzen. Beim Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmittelkonzentraten ist zudem eine geeignete Chemikalienschutzbrille zu tragen.


Gestell eines Krankenbettes©UK NRW | BGW

Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Wasser auf Bodenbelägen erhöhen die Rutschgefahr. Daher sollte der Bodenbelag in den Bereichen, in denen die Bettenaufbereitung erfolgt, der Bewertungsgruppe der Rutschgefahr R11 entsprechen (DGUV Regel 103-008 / ASR A1.5). Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten Schuhwerk mit rutschhemmender Sohle tragen (DGUV Regel 112-991).

Auch bei der Verwendung der anwendungsfertigen Lösung sind zum Schutz vor den Inhaltsstoffen der Desinfektionsmittel geeignete Handschuhe (z. B. langstulpige Haushaltshandschuhe) zu tragen.

Müssen flüssigkeitsdichte Handschuhe pro Schicht länger als 2 Stunden getragen werden, handelt es sich auch hier um Feuchtarbeit
im Sinne der (TRGS 401).

Folgende Maßnahmen sind geeignet, um möglichen Hauterkrankungen vorzubeugen:

  • Feuchtarbeiten mit anderen Tätigkeiten abwechseln,
  • Tragen von Baumwollunterziehhandschuhen,
  • Hautschutz- und -pflegemittel bereitstellen und verwenden.
    • Der Arbeitgeber hat die von Ihm festgelegten Hautschutzmaßnahemen in einem Hautschutzplan zusammenzufassen und die Bschäftigten auf Grundlage dieses Hautschutzplans mündlich zu unterweisen.
    • In Abhängigkeit von der arbeitstäglichen Dauer der Feuchtarbeit (> 2h bzw. > 4h) sind auch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung als Angebotsuntersuchungs respektive Pflichtuntersuchung vorgeschrieben (ArbMedVV Anhang, Teil 1).

Zentrale Bettenaufbereitung:

Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des Infektionsschutzes werden die Betten am besten in einer zentralen Bettenaufbereitung gereinigt und desinfiziert. Eine zentrale Bettenaufbereitung besteht aus einer unreinen und einer reinen Seite. Dazwischen liegen Einrichtungen zur Desinfektion und Reinigung. Auf der unreinen Seite sowie in Bereichen, in denen die Bettenreinigung und Bettendesinfektion erfolgt, sind Boden- und Wandbeläge desinfizierbar. Aus hygienischen Gründen sollte das Personal nur durch eine Personenschleuse die reine und die unreine Seite betreten können. Platz für das Auf- und Abrüsten der Betten sowie für das Abstellen der benötigten Materialien kann eingeplant werden.

In einer zentralen Bettenaufbereitung erfolgt aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes die Bettenaufbereitung am besten in einer geschlossenen Anlage. Ungünstige Körperhaltungen (z. B. Arbeiten in gebeugter Haltung, mit verdrehtem Oberkörper, kniende oder hockende Körperhaltung) sind hier auf ein Minimum beim Ab- und Aufbau der Bettenanbauteile beschränkt, entstehende Gefahrstoffdämpfe können gezielt abgesaugt und abgeführt werden.

Bei einer manuellen Aufbereitung in einer Bettenzentrale ist der Einsatz von Bettenhebegeräten bzw. Bettenwendegeräten unverzichtbar, um die manuellen Arbeiten ergonomisch und rückengerecht zu gestalten. Ohne diese technischen Hilfsmittel sind ungünstige Körperhaltungen bei der Reinigung und Desinfektion der Bettgestelle, die Muskel-/Skeletterkrankung zur Folge haben können, unvermeidbar und müssen daher zwingend verhindert werden. Des Weiteren kann durch eine geeignete raumlufttechnische Anlage die Belastung der Raumluft beim Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln minimiert werden.


Dezentrale Bettenaufbereitung:

Ist eine dezentrale Reinigung und Desinfektion der Betten auf der jeweiligen Station unvermeidbar, darf die Tätigkeit nicht auf dem Stationsflur erfolgen, sondern muss in gesonderten Räumlichkeiten durchgeführt werden. Dies ist zum einen erforderlich, weil in den Gängen zur Reinigung und Desinfektion abgestellte Betten sowie die abgestellten Anbauteile die Verkehrswege einengen, die auch Flucht- und Rettungswege sind und immer frei gehalten werden müssen. Zum anderen sind die Wandbeläge in Krankenhausfluren nicht desinfizierbar.

Bei der manuellen Bettenreinigung und -desinfektion von Pflegebetten kommt es zu ungünstigen Körperhaltungen. Diese müssen soweit möglich vermieden werden. Weiterhin führen Reinigungs- und Desinfektionsmittel zu einer gleitfördernden Verschmutzung des Fußbodens, die zu Rutsch- und Sturzunfällen führen kann. Verdampfende Reinigungs- und Desinfektionsmittel belasten die Umgebungsluft auf der Station.

Gesonderte Räumlichkeiten für eine Reinigung und Desinfektion von Betten auf der Station können z. B. die Stationsbäder sein, in denen die Boden- und Wandbeläge gefliest sind und in der Regel für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden kann.

Es ist ferner darauf zu achten, dass für das Auf- und Abrüsten sowie für das Abstellen der benötigten Materialien ausreichend Platz vorhanden sein muss. Bei der dezentralen Bettenaufbereitung werden i. d. R. keine Bettenhebegeräte verwendet. Daher sollten Betten nach Möglichkeit immer zentral mit Bettenhebegeräten aufbereitet werden.

Um eine reibungslose Durchführung der zentralen Bettenaufbereitung zu gewährleisten, ist schon bei der Planung auf die entsprechende Infrastruktur zu achten, z. B. ausreichende Aufzugskapazitäten. 


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