Qualifikation für den Arbeitsschutz
Stand: 05/2014

V Qualifikation für den Arbeitsschutz

Im komplexen Gesamtgefüge eines Krankenhauses sind in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz vielfältige Anforderungen zu erfüllen. Das Unternehmen hat deshalb für eine geeignete Organisation zu sorgen und ist verpflichtet, die Aufgaben auf zuverlässige und geeignete Personen zu übertragen.

Geeignet sind Personen dann, wenn sie für ihre Aufgaben entsprechend befähigt und qualifiziert sind. Dies gilt für Führungskräfte ebenso wie für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte und Sicherheitsbeauftragte sowie für Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, zum Beispiel Brandschutzbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte oder Ersthelferinnen und Ersthelfer.

Zwei Fachkräfte unterhalten sich©UK NRW | BGW

Insbesondere Führungskräfte, die primär nicht im Arbeitsschutz ausgebildet sind, sollten zunächst geschult werden, etwa wie sie Arbeitsschutzunterweisungen in ihrem Arbeitsbereich durchführen und wie sie diese formell und inhaltlich gestalten können. Fachlich unterstützt werden sie dabei von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der betriebsärztlichen Betreuung.


Die notwendige Qualifikation der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger ergibt sich in der Regel aus Rechtsnormen wie dem Sozialgesetzbuch VII oder dem Arbeitssicherheitsgesetz. Weitere Regelungen finden sich in Unfallverhütungsvorschriften, etwa zur Aus- und Fortbildung der Ersthelferinnen und Ersthelfer.

Wer Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz übernimmt, sollte stets auf dem neuesten Stand sein und an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Ernennen Sie einen Verantwortlichen, der feststellt, welche Qualifizierungsmaßnahmen nötig sind und wer diese durchführt. Innerhalb einer Klinik kann dies beispielsweise der Bereich der innerbetrieblichen Fortbildung (IbF) übernehmen.

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Beschäftigte nur mit Tätigkeiten beauftragen, die sie aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Eignung ausführen können, ohne sich oder andere zu gefährden.

Die Unfallversicherungsträger bieten für ihre Mitgliedsbetriebe zahlreiche Fortbildungsmaßnahmen und Seminare an. Diese richten sich oft an bestimmte Zielgruppen (z. B. Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte, Führungskräfte, Personalvertretungen) oder behandeln spezifische Themen, die für die Betriebe von Interesse sind (z. B. Umgang mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen).

Für die Qualifikation der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger im Arbeitsschutz ist es sehr hilfreich, sich fortlaufend über das Seminarprogramm ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers zu informieren und benötigte Seminare frühzeitig zu buchen.

Für Mitgliedsbetriebe des Unfallversicherungsträgers sind Kosten für die Seminare in der Regel schon in den Mitgliedsbeiträgen enthalten, so dass – abgesehen von der investierten Arbeitszeit – keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und betriebsärztliche Betreuungen können innerbetriebliche Fortbildungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz – etwa für Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte – planen und durchführen. Dabei können die Informationsschriften und Broschüren der Unfallversicherungsträger als erläuternde und weiterführende Informationsquellen eingesetzt werden.

Quellen

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