Extra-aurale Lärmbelastung auf Intensivstationen
Stand: 12/2025

AT Extra-aurale Lärmbelastung auf Intensivstationen

„Zu viel um die Ohren“ – so beschreiben viele Beschäftigte ihre tägliche Arbeit auf der Intensivstation. Tatsächlich ist kaum ein anderer Arbeitsplatz von einer derart hohen Dichte und Dauer an Geräuschquellen geprägt: permanent piepende Monitore, klingelnde Telefone, rauschende Lüftungsanlagen, laufende Medizingeräte und angeregte Gespräche bilden eine kontinuierliche Geräuschkulisse. All dies summiert sich zu einer Dauerbelastung durch Lärm für die Beschäftigten.

Obwohl die Lautstärke in der Regel unterhalb der Schwelle zur Gehörschädigung bleibt, kann sie dennoch erhebliche psychische und körperliche Belastungen hervorrufen. Besonders im niedrigen Pegelbereich unter 80 dB(A) stehen sogenannte extra-aurale Lärmwirkungen im Vordergrund. Sie führen zwar nicht zu einer Schädigung des Gehörs, können jedoch Stressreaktionen, Konzentrationsdefizite und eine erhöhte Fehlerwahrscheinlichkeit begünstigen.

Lärm ist damit auf einer Intensivstation nicht nur eine Frage der baulichen oder akustischen Gestaltung, sondern stellt eine relevante arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdung dar, die es im Sinne einer vorausschauenden Prävention systematisch zu minimieren gilt.

Grundlagen extra-auraler Lärmwirkungen

Definition Lärm:

Nach der Norm DIN 1320:2009-12 „Akustik – Begriffe“ wird Lärm definiert als „unerwünschter Hörschall, der zu Störungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Schäden führen kann“. Dabei wird zwischen zwei grundlegenden Wirkungsarten unterschieden:

  • Aurale Lärmwirkungen: Hierbei handelt es sich um irreversible Schädigungen des Gehörs, die ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von ≥ 80 dB(A) auftreten können.
  • Extra-aurale Lärmwirkungen: Diese umfassen psychische und physiologische Störungen oder Belastungen, die bereits bei deutlich geringeren Pegeln einsetzen können.

Faktoren subjektiver Lärmwahrnehmung

Lärm in niedrigen Pegelbereichen wird für die Beschäftigten immer dann zur Belastung, wenn er subjektiv als störend wahrgenommen wird. Besonders bei geistig anspruchsvollen Tätigkeiten können Schallereignisse ab etwa 30 dB(A) die Konzentration herabsetzen, die Leistungsfähigkeit mindern sowie Nervosität und Reizbarkeit auslösen.

Eine längere Einwirkung extra-auraler Lärmwirkungen belastet die kognitive Verarbeitung im Gehirn und begünstigt über das autonome Nervensystem vegetative Stressreaktionen.

Die Störwirkung extra-auraler Lärmbelastungen nimmt grundsätzlich mit der Höhe der Lautstärke zu. Entscheidend ist jedoch nicht allein der Pegel, sondern auch die Qualität des Geräusches. Insbesondere folgende Faktoren beeinflussen die Belastungswirkung maßgeblich:

  • Ton- oder Impulshaltigkeit – etwa bei kurzen, scharf hervortretenden Signalen wie piependen Alarmen
  • Frequenzzusammensetzung – bestimmte Tonlagen oder Frequenzmuster vor allem im mittleren und hohen Frequenzbereich (etwa 1.000–4.000 Hz) wirken besonders störend. In diesem Spektrum liegt auch die menschliche Sprache, weshalb Geräusche in diesem Bereich – etwa klingelnde Telefone, Pieptöne von Monitoren oder Alarmsignale medizinischer Geräte – die Aufmerksamkeit besonders stark binden und Konzentrationsprozesse unterbrechen.
  • Informationsgehalt – Geräusche mit sprachlichem oder signalhaftem Charakter binden Aufmerksamkeit und unterbrechen kognitive Prozesse
  • Kontrollierbarkeit – Lärm wird als weniger belastend empfunden, wenn er freiwillig erzeugt oder beeinflusst werden kann
  • Individuelle Gesamtverfassung – Stresslevel, Erschöpfung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen können die Lärmempfindlichkeit zusätzlich verstärken
 

Folgen extra-auraler Lärmwirkungen

Abbildung 1: Aurale und extra-aurale Lärmwirkungen.
[A] Schalldruckpegel in dB(A);
[B] Überblick Lärmwirkungen;
[C] Mögliche Symptome und Folgen

Extra-aurale Lärmwirkungen können psychische und körperliche Folgen haben und wirken damit unmittelbar belastend auf die Beschäftigten. Psychische Belastungen entstehen durch dauerhafte Störungen, Reizüberflutung und fehlende Erholungsphasen. Körperliche Reaktionen zeigen sich in erhöhtem Muskeltonus und vegetativen Stressreaktionen.

Je nach Einwirkdauer lassen sich die Folgen wie folgt einordnen:

  • Akut: Ausschüttung von Stresshormonen, erhöhter Blutdruck, gesteigerte Herzfrequenz
  • Kurzfristig: Nervosität, Konzentrationsstörungen, erhöhte Fehleranfälligkeit
  • Langfristig: Chronische Erschöpfung, Schlafstörungen sowie ein erhöhtes Risiko für kardiovaskuläre und psychische Erkrankungen

Aurale und extra-aurale Lärmwirkungen sind in Abbildung 1 dargestellt.

 

Zusammenfassend gilt:

Extra-aurale Lärmwirkungen stellen eine wesentliche Belastungskomponente durch die Arbeitsumgebung dar, die insbesondere auf Intensivstationen die Gesamtbeanspruchung des Pflegepersonals deutlich verstärkt. Damit wird Lärm zu einem zentralen Faktor im Sinne des DIN EN ISO 10075-1, die das Belastungs-Beanspruchungs-Modell beschreibt.

Zugleich sind extra-aurale Lärmwirkungen auch ein Risiko für die Patientensicherheit: Eine sogenannte Alarmmüdigkeit (engl. „Cry-Wolf-Effekt“) kann dazu führen, dass Warnsignale überhört oder fehlerhaft bewertet werden.

Rechtliche Grundlagen

Extra-aurale Lärmwirkungen sind im Arbeitsstättenrecht ausdrücklich berücksichtigt. Nach der ArbStättV sind Arbeitsbereiche, in denen eine niedrigschwellige Lärmbelastung auftreten kann, systematisch zu untersuchen.

Die Erfassung erfolgt nicht allein über physikalische Lärmmessungen, sondern auch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, da Lärm hier als Belastungsfaktor im Sinne des DIN EN ISO 10075-1 (Belastungs-Beanspruchungs-Modell) einzuordnen ist.

Der Umgang mit extra-auralen Lärmwirkungen ist rechtlich klar geregelt:

ArbSchG (§§ 5 und 6)
verpflichtet Arbeitgebende, alle relevanten Gefährdungen einschließlich psychischer Belastungen zu ermitteln, zu beurteilen und Maßnahmen abzuleiten.

DGUV Vorschrift 1 (§ 3)
fordert die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, wozu auch Lärm als psychischer Stressor zählt.

ArbStättV (Anhang 1 Nr. 3.7 „Lärm“)
enthält das Minimierungsgebot: Lärm ist grundsätzlich so weit wie möglich zu reduzieren – unabhängig davon, ob Pegel erreicht werden, die das Gehör schädigen könnten.

ASR A3.7 („Lärm“)
konkretisiert die Vorgaben der ArbStättV und legt maximal zulässige Beurteilungspegel (Lr) je nach Tätigkeit fest, z. B. für konzentrationsintensive Arbeiten oder sprachbasierte Tätigkeiten (vgl. Abbildung 2).

 

Die Anforderungen betreffen außerdem die Nachhallzeit und den Schallabsorptionsgrad von Räumen, der auf Intensivstationen idealerweise ᾱ ≥ 0,3 betragen sollte, um die Lärmbelastung zu reduzieren. Es wird empfohlen, diese raumakustischen Vorgaben bereits bei Neubauten und Umbauten systematisch in der Planung zu berücksichtigen, um optimale Arbeitsbedingungen zu schaffen.

 HOCHMITTELGERING
Kognitive AnforderungenStarke Zuwendung zu Arbeitsgegenstand oder -ablauf
Entscheidungsdruck großer Tragweite, ggf. unter Zeitdruck
Mittlere, nicht andauernd hohe Konzentration
Entscheidungen geringer Tragweite (ohne Zeitdruck)
Wiederkehrende Arbeitsabläufe
Hohe Routineanteile
Sprachliche AnforderungenExaktes Formulieren, Verstehen komplexer TexteSprachverständlichkeit für KommunikationGeringe Anforderungen an Sprachverständlichkeit
Lr in dB(A)5570Minimierungsgebot

Abbildung 2:
Tätigkeitskategorien und maximale Beurteilungspegel Lr in Arbeitsräumen nach ASR A3.7.
[oben] = Konzentration; [unten] = Sprachverständlichkeit

Diese Vorgaben machen deutlich:

Lärm ist auch dann eine relevante Gefährdung, wenn keine Gehörgefährdung besteht. Extra-aurale Lärmwirkungen sind daher in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, zu bewerten und durch geeignete organisatorische oder technische Maßnahmen zu minimieren.

Die Lärmsituation auf Intensivstationen

Intensivstationen sind prädestiniert für eine hohe akustische Belastung. Die Höhe der extra-auralen Lärmwirkung wird dabei sowohl durch bauliche und räumliche Gegebenheiten als auch durch das Alarmmanagement der jeweiligen Station bestimmt.

Der bestehende Lärm ist keiner einzelnen Quelle oder Tätigkeit direkt zuzuordnen, sondern setzt sich aus einer Vielzahl gleichzeitig auftretender Alarme, Signale und Umgebungsgeräusche zusammen – viele davon werden im Arbeitsalltag durch das Personal selbst verursacht.

Die hohe akustische Belastung auf Intensivstationen lässt sich auf eine Reihe struktureller und organisatorischer Faktoren zurückführen, die sowohl die Entstehung als auch die Wahrnehmung von Lärm begünstigen.

Räumliche Faktoren

  • Offene Stationsstrukturen mit zentralem Pflegestützpunkt
  • Glatte, schallharte Oberflächen (bedingt durch Hygieneanforderungen) mit geringer Schallabsorption
  • Ungünstige Raumakustik und lange Nachhallzeiten
  • Mangel an abgeschlossenen Funktionsräumen (z. B. für Dokumentation, Laboranalytik oder Medikamentenvorbereitung)

Typische Lärmquellen

  • Akustische Alarme medizinischer Geräte (fehlendes Alarmmanagement mit einer hohen Anzahl an Fehlalarmen)
  • Maschinelle Geräusche (z. B. Fäkalienspüle, Lüftungen, Absaugungen)
  • Telefon- und Besucherklingeln
  • Laute Gespräche im Gang und am Pflegestützpunkt
  • Tätigkeiten im Stationsalltag (klappernde Wagen, knallende Türen, Verpackungen)
  • Sonstige Geräusche (Radio, Fernsehen)

Die objektiv hohe Geräuschkulisse auf Intensivstationen korrespondiert mit der subjektiven Wahrnehmung der Mitarbeitenden, die den Lärm häufig als konstante Hintergrundbelastung beschreiben. Zahlreiche Beschäftigte berichten von einem Phänomen des „Lärm-Abstumpfens“, bei dem die Sensitivität gegenüber Geräuschen nachlässt. Diese reduzierte Wahrnehmung kann die Messung und Bewertung der effektiven Lärmbelastung verzerren und sollte daher bei der methodischen Erhebung und Interpretation der Daten berücksichtigt werden.

 

Rechtskonforme Erhebung extra-auraler Lärmwirkungen

Um die Lärmbelastung auf der Intensivstation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (GBU) systematisch zu erfassen, ist ein kombinierter Ansatz erforderlich. Dieser umfasst:

  • Eine tätigkeitsbezogene Arbeitsanalyse in Verbindung mit Schalldruckpegelmessungen bzw. einer raumakustischen Beurteilung nach ASR A3.7
  • Eine Befragung der Beschäftigten, um die psychische Belastung durch Lärm zu ermitteln

Entscheidend ist, ein bestehendes Risiko durch extra-aurale Lärmwirkungen kann auch dann vorliegen, wenn die gemessenen Schalldruckpegel unterhalb der maximal zulässigen Beurteilungspegel der ASR A3.7 bleiben, die Beschäftigten jedoch eine deutliche Belastung durch Lärm wahrnehmen. Die subjektive Wahrnehmung der Mitarbeitenden ist daher ein zentraler Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Somit wird eine Zusammenarbeit von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen oder Betriebsärzten zwingend erforderlich.

1. Messung des Beurteilungspegels Lr nach ASR A3.7

Für die Beurteilung der Lärmwirkungen erlaubt die ASR A3.7 neben aufwändigeren Messmethoden auch ein vereinfachtes Verfahren der Arbeitsplatzbegleitung durch zwei unabhängige Personen (vgl. Abbildung 3).
 

 ErmittlungsverfahrenBeschreibung
SchalldruckpegelVereinfachtes Verfahren der ArbeitsplatzbegleitungMind. 2 Personen beurteilen unabhängig voneinander den Arbeitsplatz zu Zeiten des typischen Betriebsablaufes.
Identifiziert werden dabei u. a. räumliche „Halligkeit“, Lärmquellen, Raumnutzung für bestimmte Tätigkeiten
Orientierende MessungVerkürztes und vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des äquivalenten Dauerschallpegels
Ermittlung des Beurteilungspegels LrAufwändige Messung über 8-Stunden-Schicht nach DIN 45645-2 unter Berücksichtigung von Zuschlägen für Impuls- und Tonhaltigkeit
RaumakustikAbschätzung der raumakustischen KennwerteBeurteilung des mittleren Schallabsorptionsgrades und der Nachhallzeit auf Grundlage von Tabellenwerten
Messtechnische Ermittlung der raumakustischen KennwerteFachkundige Messung der Nachhallzeit bzw. der mittleren Pegelabnahme je Abstandsverdopplung DL2

Abbildung 3: Mögliche Ermittlungsverfahren zur Beurteilung der Einwirkung durch Lärm auf Intensivstationen nach ASR A3.7. (eigene Darstellung). [rot] Fachkunde erforderlich; [grün] keine Fachkunde erforderlich

Voraussetzung aller Ermittlungsverfahren und der darauf basierenden Beurteilung ist nach den Vorgaben der ASR A3.7 eine gründliche Tätigkeitsanalyse. Dabei wird die Intensivstation in verschiedene räumliche Arbeitsbereiche geteilt (z.B. Patientenzimmer, Pflegestützpunkt, Lager, Stationsflur, Funktionsraum). Alle Tätigkeiten in den einzelnen Bereichen werden erfasst und nach der erforderlichen Konzentration- bzw. Sprachverständlichkeit bewertet.

  • Erfassung von Arbeitsbereichen/Tätigkeiten
  • Einteilung der Station in Arbeitsbereiche (z.B. Pflegestützpunkt, Patientenzimmer, Funktionsraum)
  • Auflistung aller relevanten Tätigkeiten im betrachteten Bereich nach Art der Arbeit (z. B. Visite, Medikamentenvorbereitung, Laboranalytik) sowie Einteilung in jeweilige Tätigkeitskategorie (I-III) nach ASR A3.7
 

Dauer und Häufigkeit der Tätigkeiten (Bsp. vgl. Abbildung 4):

Abbildung 4: Tätigkeitsprofil für Ärzte (A) und Pflegefachkräfte (PFK) auf der Intensivstation

Nr.TätigkeitPersonalTätigkeitsbeschreibungRaumTK nach ASR A3.7Benötigte Zeit pro Patient [min]
1Allgemeine ÜbergabePFKBesprechung Neuzugänge und Abgänge, Zuordnung bestehender Patienten an PflegekräftenPflegestützpunktII30
2Detaillierte Übergabe am PatientenPFKBericht des aktuellen Zustandes, Behandlungsverlauf und Umsetzung, Besprechung aktueller ärztlicher VerordnungenPatientenzimmerII30
3VisitePFK
A
Einschätzung Zustand und Entwicklung der Patientinnen und Patienten, Maßnahmen beenden oder neu beginnen, Kontrolle Laborbefunde, Anordnung Diagnostik und Therapie, Dokumentation/OrganisationPatientenzimmerI15
4Checkup PatientPFKAbgleich laufender Perfusionen mit Dokumentation, Überprüfung der Medikation, PupillenkontrollePatientenzimmerIIlaufend
5MedikamentenvorbereitungPFKÜberprüfung der ärztlichen Verordnung, Hinterfragen alte und neue Medikation, Berechnung und Richten von MedikamentenFunktionsraum

Pflegestützpunkt
II30
6Dokumentation MedikationPFKDokumentation der verabreichten MedikationPflegestützpunkt

Pflegestützpunkt
II30
7Patientenversorgung bei gutem AllgemeinzustandPFK
(A)
Waschen, mobilisieren, Verbandswechsel, Wechsel Urinbeutel und Infusionsflaschen, Gespräche mit Patient und ArztPatientenzimmerII60
8Patientenversorgung bei schlechtem AllgemeinzustandPFK
(A)
Waschen, mobilisieren, Verbandswechsel, Wechsel Urinbeutel und Infusionsflaschen, Interventionen OP/IC, ggf. Thoraxdrainage oder Zugänge legenPatientenzimmerII60
9GeräteüberprüfungPFKÜberprüfung der Funktionalität von Überwachungs- und Therapiegeräten, ggf. Auffüllen/BehälterwechselPatientenzimmer / GeräteraumIII15
10Dokumentation PflegePFKKontrolle der Wartung, Sichtprüfung, Dokumentation der einzelnen PatientenPflegestützpunkt

Funktionsraum
II30
11Material auffüllenPFKGelieferte Materialien in Schränke füllenMateriallagerIII15
12Inkontinenzmaterial aufbereitenPFKInkontinenzmaterial entsorgenFunktionsraumIIIlaufend
13Fertigstellung PflegeberichteADiktieren oder Schreiben von Übergabe-, Verlaufs- und OP-BerichtenPflegestützpunkt

Funktionsraum
II30
14Allgemeine Schreib- und LesearbeitenARecherche von Krankheitsbildern, Lesen aktueller VeröffentlichungenFunktionsraumIII30
15Gespräche mit AngehörigenPFKInformation der Angehörigen über Zustand des PatientenStationsflur

Patientenzimmer
II30
16Organisation KrankentransportePFKVorbereitung für Transport, Kommunikation Hol- und BringdienstPflegestützpunktII30
17LaboranalytikPFKAbnahme Blutanalysen etc.Patientenzimmer

Funktionsraum
II30
Abbildung 4: Tätigkeitsprofil für Ärzte (A) und Pflegefachkräfte (PFK) auf der Intensivstation TK = Tätigkeitskategorie [rot] TK I bei sehr hoher Konzentration [gelb] TK II bei mittlerer Konzentration [grün] TK III bei niedriger Konzentration
 
  • Erhebung der Anforderungen an die jeweilige Tätigkeit
    Wie geistig anspruchsvoll ist die Tätigkeit?
    Ist hohe Konzentration oder Präzision nötig?
    Gibt es hohen Kommunikationsbedarf?
    Müssen akustische Signale oder Warnrufe wahrgenommen werden?
    Einteilung der Tätigkeit in eine Tätigkeitskategorie nach ASR A3.7 (I-III)
     
  • Messung/Abschätzung der Lärmbelastung
    Messtechnische Erhebung des Beurteilungspegel Lr1 mit einem Schallpegelmessgerät in Ohrnähe der Beschäftigten, ohne dass der Körper den Schall beeinflusst oder
    Vereinfachtes Verfahren durch lärmbezogene Arbeitsplatzbegehung durch mind. zwei Personen unabhängig voneinander, während typischer Betriebsbedingungen (Akustisch dominante Quellen, Tätigkeiten mit verschiedenen akustischen Anforderungen gleichzeitig?)
Beurteilungspegel Lr: Wird u.a. zur Beurteilung der Gehörgefährdung und der Störwirkung von Geräuschen herangezogen (VDI 2058 Blatt 2 und Blatt 3). Berücksichtigt den A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel LpAeq während der Tätigkeit inklusive Zuschläge für Impuls-, Ton- und Informationshaltigkeit 

2. Ermittlung der raumakustischen Kennwerte

  • Fachkundige Messung der Nachhallzeit oder der mittleren Schalldruckpegelabnahme je Abstandsverdopplung
  • Vereinfachtes Verfahren durch Abschätzung des mittleren Schallabsorptionsgrads ᾱ (Raumabmessungen, Schallabsorptionsgrade der Oberflächen wie Wände, Decke, Fußboden); Stand der Technik auf Intensivstationen: ᾱ ≥ 0,3

3. Erhebung der Lärmbelastung als psychische Beanspruchung

Lärm wird üblicherweise als Teil des Gestaltungsfeldes „Arbeitsumgebung“ im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erfasst. Die Erhebung kann dabei auf unterschiedlichen Wegen erfolgen:

  • über anonyme Befragungen der Beschäftigten,
  • mittels Arbeitssituationsanalyse (ASITA),
  • oder im Rahmen eines Beobachtungsinterviews.

Einen übersichtlichen Überblick über mögliche Erhebungsinstrumente im Kontext der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung stellt die Website der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) bereit: https://www.gda-psyche.de/empfehlungen-zur-beruecksichtigung-psychischer-belastung-in-der-gefaehrdungsbeurteilung

Das gewählte Erhebungsinstrument sollte so konzipiert sein, dass die Auswertung nicht nur die generelle Lärmbelastung erfasst, sondern auch detaillierte Informationen über Art und Herkunft der Lärmquellen liefert. Kenntnisse über die häufigsten und stärksten Geräuschquellen sind entscheidend, um gezielte und wirksame Maßnahmen ableiten zu können. Idealerweise werden Fragebögen entsprechend erweitert, in Arbeitssituationsanalysen sollte explizit nach Lärmquellen gefragt werden.

4. Finale Beurteilung der Lärmbelastung

Die Ergebnisse der tätigkeitsbezogenen Analyse, die erhobenen Kennwerte zur Lärm- und Raumakustik sowie die Daten aus der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bilden die Grundlage für eine umfassende Einschätzung und Risikobeurteilung der Lärmbelastung auf der Intensivstation.

Ein Handlungsbedarf besteht insbesondere dann, wenn der maximal zulässige Beurteilungspegel Lr in einem Arbeitsbereich überschritten wird und/oder mindestens 50% der Beschäftigten in diesem Bereich eine Belastung durch Lärm rückmelden (vgl. Abbildung 5).

Grad der psychischen Belastung [%]Beurteilungspegel [dB(A)] 
< 25%eingehaltenKein Handlungsbedarf
< 25%nicht eingehaltenMöglicher Handlungsbedarf
≥ 25%eingehaltenMöglicher Handlungsbedarf
≥ 25%nicht eingehaltenHandlungsbedarf
≥ 50%eingehaltenHandlungsbedarf
≥ 50%nicht eingehaltenHandlungsbedarf

Abbildung 5: Handlungshilfe: Bereichsbezogene Matrix zur Risikobeurteilung

 

Betriebliche Präventions- und Interventionsmaßnahmen

Die Lärmbekämpfung auf Intensivstationen gestaltet sich als besonders komplex. Nach ASR A3.7 muss Lärm primär an der Quelle reduziert werden. Dabei sind Maßnahmen gemäß der abgestuften Reihenfolge – dem sogenannten TOP-Prinzip – umzusetzen: technische Maßnahmen vor organisatorischen, organisatorische vor personenbezogenen Maßnahmen.

Ein einfaches Abschalten von Alarmen oder Signalen, eine räumliche Abtrennung oder eine isolierte Reduktion der Lautstärke reichen in der Praxis nicht aus. Stattdessen ist ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich, der Maßnahmen auf allen Ebenen verzahnt. Unternehmer und Verantwortliche müssen gemäß der Maßnahmenhierarchie insbesondere bei den räumlichen und akustischen Gegebenheiten ansetzen, um die Lärmbelastung nachhaltig zu reduzieren.

Gerade im Bereich der Raumakustik können Intensivstationen einiges tun, um die extraaurale Lärmbelastung deutlich zu reduzieren. Durch die alleinige raumakustische Optimierung können Lärmreduktionen im mittleren Bereich von 6 - 7 dB(A) erzielt werden. Schallabsorbierende Elemente sind auf dem Markt mittlerweile für alle Hygieneanforderungen in Krankenhäusern erhältlich und können mithilfe von Akustikplanenden und Fachfirmen bedarfsgerecht geplant und nachgerüstet werden.

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über mögliche betriebliche Maßnahmen:

KategorieMögliche Maßnahmen
Raumakustische MaßnahmenEinbau von schallabsorbierenden Elementen mit entsprechenden Hygieneanforderungen (Beispiel: abgehängte Akustikdecken, Wandpaneele, mobile Absorber)
Raum- und bauliche MaßnahmenPlanung eigener Funktionsräume für Laboranalytik, Pflegeaufgaben und Lager sowie Medikamentenvorbereitung mit geeigneten Türen nach § 3 Abs. 1 Anhang Nr. 1.7 ArbStättV
Einrichtung eines Pausenraumes nach § 3 Abs. 1 Anhang Nr. 4.2 ArbStättV. Schnell erreichbar, nach Möglichkeit direkt neben Pflegestützpunkt oder Eingangsbereich
Einbau von Dienst- bzw. Dokumentationszimmern, ergonomisch gestaltet und basierend auf § 3 Abs. 1 Anhang Nr. 6 ArbStättV. Separate Nutzung für Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte
Etablierung eines geschlossenen Wartebereichs für Angehörige mit angrenzendem Raum für Arzt-Angehörigen-Gespräche
Maßnahmen zur Reduktion apparativer Alarme und SignaleAchtsamer Geräteeinkauf mit Fokus auf eine maximale Individualisierbarkeit der Alarmeinstellungen
Regelmäßige und patientenbasierte Einstellung der Alarmgrenzen bzw. Etablierung eines Alarmmanagements
Reduktion der Lautstärke auf ein minimales noch hörbares Maß in Kombination mit raumakustischen Maßnahmen
Temporäres Stummschalten von Alarmen während pflegerischer Tätigkeiten oder beim Wechsel von Infusionen
Regelmäßiges Wechseln der EKG-Elektroden für eine sichere Haftung
Vollständiges „Muting“ von Monitoren in Funktionsräumen und Pausenräumen
Überprüfung, ob bestimmte Alarme von Überwachungs- und Therapiegeräten auf visuelle Alarme umgestellt werden können
Technische MaßnahmenAbstufung der Lautstärke von Telefonanlagen, Mobiltelefonen und Piepern auf ein minimales Maß
Lärmarme Gestaltung von Möbeln und Materialien (Schiebetüren), z. B. durch Optimierung der Schließmechanismen und hygienisch desinfizierbare Gummistopper
Ausstattung von Schranktüren mit desinfizierbaren Gummipuffern
Ausgabe des Fernsehtons für Patientinnen und Patienten über Kopfhörer
Installation von Uhren ohne tickende Geräusche
Organisatorische MaßnahmenRegelmäßige sicherheitstechnische Kontrolle der Alarmeinstellungen gemäß § 7 MPBetreibV, insbesondere bei Veränderungen der Funktionalität und Geräuschentwicklung
Kontinuierliche Schulung und Leitfäden zum Arbeitsmittelgebrauch nach § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV für Mitarbeitende
Einführung von Telefondiensten während Tätigkeiten mit sehr hoher Konzentration
Durchführung eines Pausen-Schicht-Systems: Beschäftigte in der Pause werden keinen Klingeltönen durch Telefone, Pieper oder von Besuchenden ausgesetzt
Türen von Patientenzimmern, Pausen- und Funktionsräumen stets geschlossen halten
Minimierung von Telefongesprächen auf den Gängen
Begrenzung der Besuchszeiten
Umstellen der Besucherklingel auf Vibrationsalarme oder Smartwatches bzw. Einführung eines Telefondienstes
Verbot von Radiomusik außerhalb des Pausenraumes
Persönliche und verhaltenspräventive MaßnahmenEinsatz aufstellbarer Lärmmessgeräte (sog. Lärmohren)
Unterweisung der Beschäftigten hinsichtlich: Grundlagen von extra-auralen Lärmwirkungen und kognitiver Ergonomie Folgen von Alarmmüdigkeit, Relevanz der Einhaltung von Pausen Verfahren einer lärmreduzierten Arbeitsweise Risikoarme Einstellung von Alarmgrenzen
 

Weitere Informationen:

  • DGUV Fachbereich Holz und Metall, „Fachbereich AKTUELL: Extra-aurale Lärmwirkungen,“ 2021.
  • DIN 1320:2009-12, DIN 1320:2009-12 (2009): Akustik Begriffe, Beuth-Verlag, 2009.
  • Schrader & Schrader, „Lärm auf Intensivstationen und dessen Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten sowie Personal - 1. Platz intensiv Pflegepreis 2000,“ intensiv, 2001.
  • Sukowski, H. et al., „Der Arbeitsumgebungsfaktor 'Lärm': Extra-aurale Wirkungen von Lärm am Arbeitsplatz,“ GfA, Dortmund - Arbeit in komplexen Systemen. Digital, vernetzt, human?! – B.7.4, 2016.
  • Liebl, A. & Kittel, M., „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt - Lärm,“ BauA Bericht Forschung Projekt F2353, 2016.
  • Notbohm & Siegmann, „Lärmbelastung von Personal und Patientinnen sowie Patienten im Krankenhaus - eine aktuelle Literaturauswertung,“ Jahrestagung für Akustik (DAGA), 2012.
  • Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) - Arbeitsprogramm Psyche, Arbeitsschutz in der Praxis: Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung, 2022.
  • Rohwer et al., „Stressoren, Stresserleben und Stressfolgen von Pflegekräften im ambulanten und stationären Setting in Deutschland,“ Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie 1, 2021.
  • Larsen, R., „Einführung in die Intensivmedizin,“ Anästhesie und Intensivmedizin für die Fachpflege, 2016.
  • Gülşen RA., et al., „Physiological and psychological effects of ambient noise in operating room on medical staff,“ Annals of Surgery, 2021.
  • BAuA, Gesundheitsschutz 4 - Lärmwirkungen, 2004.
  • Arnold, J. & Kornadt, O., „Lärm auf Intensivstationen in Krankenhäusern,“ Bauphysik-Kalender, 2009.
  • IFA Handbuch 02/200, Erfassung und Beurteilung extra-auraler Lärmwirkungen am Arbeitsplatz.
  • Ising, H. et al., „Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse: Lärmbeurteilung - Extra-aurale Lärmwirkungen,“ BAuA, 1996.
  • C. Nocke, „Raumakustik – zur Normbarkeit von Räumen,“ Akustik Journal, 2019.
  • Beck, D., „Vorschriften und Regeln zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung,“ sicher ist sicher, 2023.
  • Sukowski., H., „1. Fachgespräch - Extra-aurale Wirkungen von Lärm bei der Arbeit,“ 2018.
  • DIN EN ISO 10075-1:2018-01, Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung - Teil 1: Allgemeine Aspekte und Konzepte und Begriffe, Beuth Verlag, 2018.
  • DIN EN 60601-1-8:2021-12, Medizinische elektrische Geräte - Teil 1-8: Allgemeine Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale - Ergänzungsnorm: Alarmsysteme - Allgemeine Festlegungen, Prüfungen und Richtlinien für Alarmsysteme in medizinischen, Beuth Verlag, 2021.
  • SGB VII - Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung, 01. Januar 1997.
  • Sukowski, H., „Extra-aurale Wirkungen von Lärm bei der Arbeit,“ BAuA, 2023.
Webcode: w1681