„Zu viel um die Ohren“ – so beschreiben viele Beschäftigte ihre tägliche Arbeit auf der Intensivstation. Tatsächlich ist kaum ein anderer Arbeitsplatz von einer derart hohen Dichte und Dauer an Geräuschquellen geprägt: permanent piepende Monitore, klingelnde Telefone, rauschende Lüftungsanlagen, laufende Medizingeräte und angeregte Gespräche bilden eine kontinuierliche Geräuschkulisse. All dies summiert sich zu einer Dauerbelastung durch Lärm für die Beschäftigten.
Obwohl die Lautstärke in der Regel unterhalb der Schwelle zur Gehörschädigung bleibt, kann sie dennoch erhebliche psychische und körperliche Belastungen hervorrufen. Besonders im niedrigen Pegelbereich unter 80 dB(A) stehen sogenannte extra-aurale Lärmwirkungen im Vordergrund. Sie führen zwar nicht zu einer Schädigung des Gehörs, können jedoch Stressreaktionen, Konzentrationsdefizite und eine erhöhte Fehlerwahrscheinlichkeit begünstigen.
Lärm ist damit auf einer Intensivstation nicht nur eine Frage der baulichen oder akustischen Gestaltung, sondern stellt eine relevante arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdung dar, die es im Sinne einer vorausschauenden Prävention systematisch zu minimieren gilt.
Grundlagen extra-auraler Lärmwirkungen
Definition Lärm:
Nach der Norm DIN 1320:2009-12 „Akustik – Begriffe“ wird Lärm definiert als „unerwünschter Hörschall, der zu Störungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Schäden führen kann“. Dabei wird zwischen zwei grundlegenden Wirkungsarten unterschieden:
- Aurale Lärmwirkungen: Hierbei handelt es sich um irreversible Schädigungen des Gehörs, die ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von ≥ 80 dB(A) auftreten können.
- Extra-aurale Lärmwirkungen: Diese umfassen psychische und physiologische Störungen oder Belastungen, die bereits bei deutlich geringeren Pegeln einsetzen können.
Faktoren subjektiver Lärmwahrnehmung
Lärm in niedrigen Pegelbereichen wird für die Beschäftigten immer dann zur Belastung, wenn er subjektiv als störend wahrgenommen wird. Besonders bei geistig anspruchsvollen Tätigkeiten können Schallereignisse ab etwa 30 dB(A) die Konzentration herabsetzen, die Leistungsfähigkeit mindern sowie Nervosität und Reizbarkeit auslösen.
Eine längere Einwirkung extra-auraler Lärmwirkungen belastet die kognitive Verarbeitung im Gehirn und begünstigt über das autonome Nervensystem vegetative Stressreaktionen.
Die Störwirkung extra-auraler Lärmbelastungen nimmt grundsätzlich mit der Höhe der Lautstärke zu. Entscheidend ist jedoch nicht allein der Pegel, sondern auch die Qualität des Geräusches. Insbesondere folgende Faktoren beeinflussen die Belastungswirkung maßgeblich:
- Ton- oder Impulshaltigkeit – etwa bei kurzen, scharf hervortretenden Signalen wie piependen Alarmen
- Frequenzzusammensetzung – bestimmte Tonlagen oder Frequenzmuster vor allem im mittleren und hohen Frequenzbereich (etwa 1.000–4.000 Hz) wirken besonders störend. In diesem Spektrum liegt auch die menschliche Sprache, weshalb Geräusche in diesem Bereich – etwa klingelnde Telefone, Pieptöne von Monitoren oder Alarmsignale medizinischer Geräte – die Aufmerksamkeit besonders stark binden und Konzentrationsprozesse unterbrechen.
- Informationsgehalt – Geräusche mit sprachlichem oder signalhaftem Charakter binden Aufmerksamkeit und unterbrechen kognitive Prozesse
- Kontrollierbarkeit – Lärm wird als weniger belastend empfunden, wenn er freiwillig erzeugt oder beeinflusst werden kann
- Individuelle Gesamtverfassung – Stresslevel, Erschöpfung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen können die Lärmempfindlichkeit zusätzlich verstärken
Folgen extra-auraler Lärmwirkungen

Abbildung 1: Aurale und extra-aurale Lärmwirkungen.
[A] Schalldruckpegel in dB(A);
[B] Überblick Lärmwirkungen;
[C] Mögliche Symptome und Folgen
Extra-aurale Lärmwirkungen können psychische und körperliche Folgen haben und wirken damit unmittelbar belastend auf die Beschäftigten. Psychische Belastungen entstehen durch dauerhafte Störungen, Reizüberflutung und fehlende Erholungsphasen. Körperliche Reaktionen zeigen sich in erhöhtem Muskeltonus und vegetativen Stressreaktionen.
Je nach Einwirkdauer lassen sich die Folgen wie folgt einordnen:
- Akut: Ausschüttung von Stresshormonen, erhöhter Blutdruck, gesteigerte Herzfrequenz
- Kurzfristig: Nervosität, Konzentrationsstörungen, erhöhte Fehleranfälligkeit
- Langfristig: Chronische Erschöpfung, Schlafstörungen sowie ein erhöhtes Risiko für kardiovaskuläre und psychische Erkrankungen
Aurale und extra-aurale Lärmwirkungen sind in Abbildung 1 dargestellt.
Zusammenfassend gilt:
Extra-aurale Lärmwirkungen stellen eine wesentliche Belastungskomponente durch die Arbeitsumgebung dar, die insbesondere auf Intensivstationen die Gesamtbeanspruchung des Pflegepersonals deutlich verstärkt. Damit wird Lärm zu einem zentralen Faktor im Sinne des DIN EN ISO 10075-1, die das Belastungs-Beanspruchungs-Modell beschreibt.
Zugleich sind extra-aurale Lärmwirkungen auch ein Risiko für die Patientensicherheit: Eine sogenannte Alarmmüdigkeit (engl. „Cry-Wolf-Effekt“) kann dazu führen, dass Warnsignale überhört oder fehlerhaft bewertet werden.
Rechtliche Grundlagen
Extra-aurale Lärmwirkungen sind im Arbeitsstättenrecht ausdrücklich berücksichtigt. Nach der ArbStättV sind Arbeitsbereiche, in denen eine niedrigschwellige Lärmbelastung auftreten kann, systematisch zu untersuchen.
Die Erfassung erfolgt nicht allein über physikalische Lärmmessungen, sondern auch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, da Lärm hier als Belastungsfaktor im Sinne des DIN EN ISO 10075-1 (Belastungs-Beanspruchungs-Modell) einzuordnen ist.
Der Umgang mit extra-auralen Lärmwirkungen ist rechtlich klar geregelt:
ArbSchG (§§ 5 und 6)
verpflichtet Arbeitgebende, alle relevanten Gefährdungen einschließlich psychischer Belastungen zu ermitteln, zu beurteilen und Maßnahmen abzuleiten.
DGUV Vorschrift 1 (§ 3)
fordert die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, wozu auch Lärm als psychischer Stressor zählt.
ArbStättV (Anhang 1 Nr. 3.7 „Lärm“)
enthält das Minimierungsgebot: Lärm ist grundsätzlich so weit wie möglich zu reduzieren – unabhängig davon, ob Pegel erreicht werden, die das Gehör schädigen könnten.
ASR A3.7 („Lärm“)
konkretisiert die Vorgaben der ArbStättV und legt maximal zulässige Beurteilungspegel (Lr) je nach Tätigkeit fest, z. B. für konzentrationsintensive Arbeiten oder sprachbasierte Tätigkeiten (vgl. Abbildung 2).
Die Anforderungen betreffen außerdem die Nachhallzeit und den Schallabsorptionsgrad von Räumen, der auf Intensivstationen idealerweise ᾱ ≥ 0,3 betragen sollte, um die Lärmbelastung zu reduzieren. Es wird empfohlen, diese raumakustischen Vorgaben bereits bei Neubauten und Umbauten systematisch in der Planung zu berücksichtigen, um optimale Arbeitsbedingungen zu schaffen.
| HOCH | MITTEL | GERING | |
|---|---|---|---|
![]() | Starke Zuwendung zu Arbeitsgegenstand oder -ablauf Entscheidungsdruck großer Tragweite, ggf. unter Zeitdruck | Mittlere, nicht andauernd hohe Konzentration Entscheidungen geringer Tragweite (ohne Zeitdruck) | Wiederkehrende Arbeitsabläufe Hohe Routineanteile |
![]() | Exaktes Formulieren, Verstehen komplexer Texte | Sprachverständlichkeit für Kommunikation | Geringe Anforderungen an Sprachverständlichkeit |
| Lr in dB(A) | 55 | 70 | Minimierungsgebot |
Abbildung 2:
Tätigkeitskategorien und maximale Beurteilungspegel Lr in Arbeitsräumen nach ASR A3.7.
[oben] = Konzentration; [unten] = Sprachverständlichkeit
Diese Vorgaben machen deutlich:
Lärm ist auch dann eine relevante Gefährdung, wenn keine Gehörgefährdung besteht. Extra-aurale Lärmwirkungen sind daher in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, zu bewerten und durch geeignete organisatorische oder technische Maßnahmen zu minimieren.
Die Lärmsituation auf Intensivstationen
Intensivstationen sind prädestiniert für eine hohe akustische Belastung. Die Höhe der extra-auralen Lärmwirkung wird dabei sowohl durch bauliche und räumliche Gegebenheiten als auch durch das Alarmmanagement der jeweiligen Station bestimmt.
Der bestehende Lärm ist keiner einzelnen Quelle oder Tätigkeit direkt zuzuordnen, sondern setzt sich aus einer Vielzahl gleichzeitig auftretender Alarme, Signale und Umgebungsgeräusche zusammen – viele davon werden im Arbeitsalltag durch das Personal selbst verursacht.
Die hohe akustische Belastung auf Intensivstationen lässt sich auf eine Reihe struktureller und organisatorischer Faktoren zurückführen, die sowohl die Entstehung als auch die Wahrnehmung von Lärm begünstigen.
Räumliche Faktoren
- Offene Stationsstrukturen mit zentralem Pflegestützpunkt
- Glatte, schallharte Oberflächen (bedingt durch Hygieneanforderungen) mit geringer Schallabsorption
- Ungünstige Raumakustik und lange Nachhallzeiten
- Mangel an abgeschlossenen Funktionsräumen (z. B. für Dokumentation, Laboranalytik oder Medikamentenvorbereitung)
Typische Lärmquellen
- Akustische Alarme medizinischer Geräte (fehlendes Alarmmanagement mit einer hohen Anzahl an Fehlalarmen)
- Maschinelle Geräusche (z. B. Fäkalienspüle, Lüftungen, Absaugungen)
- Telefon- und Besucherklingeln
- Laute Gespräche im Gang und am Pflegestützpunkt
- Tätigkeiten im Stationsalltag (klappernde Wagen, knallende Türen, Verpackungen)
- Sonstige Geräusche (Radio, Fernsehen)
Die objektiv hohe Geräuschkulisse auf Intensivstationen korrespondiert mit der subjektiven Wahrnehmung der Mitarbeitenden, die den Lärm häufig als konstante Hintergrundbelastung beschreiben. Zahlreiche Beschäftigte berichten von einem Phänomen des „Lärm-Abstumpfens“, bei dem die Sensitivität gegenüber Geräuschen nachlässt. Diese reduzierte Wahrnehmung kann die Messung und Bewertung der effektiven Lärmbelastung verzerren und sollte daher bei der methodischen Erhebung und Interpretation der Daten berücksichtigt werden.
Rechtskonforme Erhebung extra-auraler Lärmwirkungen
Um die Lärmbelastung auf der Intensivstation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (GBU) systematisch zu erfassen, ist ein kombinierter Ansatz erforderlich. Dieser umfasst:
- Eine tätigkeitsbezogene Arbeitsanalyse in Verbindung mit Schalldruckpegelmessungen bzw. einer raumakustischen Beurteilung nach ASR A3.7
- Eine Befragung der Beschäftigten, um die psychische Belastung durch Lärm zu ermitteln
Entscheidend ist, ein bestehendes Risiko durch extra-aurale Lärmwirkungen kann auch dann vorliegen, wenn die gemessenen Schalldruckpegel unterhalb der maximal zulässigen Beurteilungspegel der ASR A3.7 bleiben, die Beschäftigten jedoch eine deutliche Belastung durch Lärm wahrnehmen. Die subjektive Wahrnehmung der Mitarbeitenden ist daher ein zentraler Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Somit wird eine Zusammenarbeit von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen oder Betriebsärzten zwingend erforderlich.
1. Messung des Beurteilungspegels Lr nach ASR A3.7
Für die Beurteilung der Lärmwirkungen erlaubt die ASR A3.7 neben aufwändigeren Messmethoden auch ein vereinfachtes Verfahren der Arbeitsplatzbegleitung durch zwei unabhängige Personen (vgl. Abbildung 3).
| Ermittlungsverfahren | Beschreibung | |
|---|---|---|
| Schalldruckpegel | Vereinfachtes Verfahren der Arbeitsplatzbegleitung | Mind. 2 Personen beurteilen unabhängig voneinander den Arbeitsplatz zu Zeiten des typischen Betriebsablaufes. Identifiziert werden dabei u. a. räumliche „Halligkeit“, Lärmquellen, Raumnutzung für bestimmte Tätigkeiten |
| Orientierende Messung | Verkürztes und vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des äquivalenten Dauerschallpegels | |
| Ermittlung des Beurteilungspegels Lr | Aufwändige Messung über 8-Stunden-Schicht nach DIN 45645-2 unter Berücksichtigung von Zuschlägen für Impuls- und Tonhaltigkeit | |
| Raumakustik | Abschätzung der raumakustischen Kennwerte | Beurteilung des mittleren Schallabsorptionsgrades und der Nachhallzeit auf Grundlage von Tabellenwerten |
| Messtechnische Ermittlung der raumakustischen Kennwerte | Fachkundige Messung der Nachhallzeit bzw. der mittleren Pegelabnahme je Abstandsverdopplung DL2 |
Abbildung 3: Mögliche Ermittlungsverfahren zur Beurteilung der Einwirkung durch Lärm auf Intensivstationen nach ASR A3.7. (eigene Darstellung). [rot] Fachkunde erforderlich; [grün] keine Fachkunde erforderlich
Voraussetzung aller Ermittlungsverfahren und der darauf basierenden Beurteilung ist nach den Vorgaben der ASR A3.7 eine gründliche Tätigkeitsanalyse. Dabei wird die Intensivstation in verschiedene räumliche Arbeitsbereiche geteilt (z.B. Patientenzimmer, Pflegestützpunkt, Lager, Stationsflur, Funktionsraum). Alle Tätigkeiten in den einzelnen Bereichen werden erfasst und nach der erforderlichen Konzentration- bzw. Sprachverständlichkeit bewertet.
- Erfassung von Arbeitsbereichen/Tätigkeiten
- Einteilung der Station in Arbeitsbereiche (z.B. Pflegestützpunkt, Patientenzimmer, Funktionsraum)
- Auflistung aller relevanten Tätigkeiten im betrachteten Bereich nach Art der Arbeit (z. B. Visite, Medikamentenvorbereitung, Laboranalytik) sowie Einteilung in jeweilige Tätigkeitskategorie (I-III) nach ASR A3.7
Dauer und Häufigkeit der Tätigkeiten (Bsp. vgl. Abbildung 4):
Abbildung 4: Tätigkeitsprofil für Ärzte (A) und Pflegefachkräfte (PFK) auf der Intensivstation
| Nr. | Tätigkeit | Personal | Tätigkeitsbeschreibung | Raum | TK nach ASR A3.7 | Benötigte Zeit pro Patient [min] |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Allgemeine Übergabe | PFK | Besprechung Neuzugänge und Abgänge, Zuordnung bestehender Patienten an Pflegekräften | Pflegestützpunkt | II | 30 |
| 2 | Detaillierte Übergabe am Patienten | PFK | Bericht des aktuellen Zustandes, Behandlungsverlauf und Umsetzung, Besprechung aktueller ärztlicher Verordnungen | Patientenzimmer | II | 30 |
| 3 | Visite | PFK A | Einschätzung Zustand und Entwicklung der Patientinnen und Patienten, Maßnahmen beenden oder neu beginnen, Kontrolle Laborbefunde, Anordnung Diagnostik und Therapie, Dokumentation/Organisation | Patientenzimmer | I | 15 |
| 4 | Checkup Patient | PFK | Abgleich laufender Perfusionen mit Dokumentation, Überprüfung der Medikation, Pupillenkontrolle | Patientenzimmer | II | laufend |
| 5 | Medikamentenvorbereitung | PFK | Überprüfung der ärztlichen Verordnung, Hinterfragen alte und neue Medikation, Berechnung und Richten von Medikamenten | Funktionsraum Pflegestützpunkt | II | 30 |
| 6 | Dokumentation Medikation | PFK | Dokumentation der verabreichten Medikation | Pflegestützpunkt Pflegestützpunkt | II | 30 |
| 7 | Patientenversorgung bei gutem Allgemeinzustand | PFK (A) | Waschen, mobilisieren, Verbandswechsel, Wechsel Urinbeutel und Infusionsflaschen, Gespräche mit Patient und Arzt | Patientenzimmer | II | 60 |
| 8 | Patientenversorgung bei schlechtem Allgemeinzustand | PFK (A) | Waschen, mobilisieren, Verbandswechsel, Wechsel Urinbeutel und Infusionsflaschen, Interventionen OP/IC, ggf. Thoraxdrainage oder Zugänge legen | Patientenzimmer | II | 60 |
| 9 | Geräteüberprüfung | PFK | Überprüfung der Funktionalität von Überwachungs- und Therapiegeräten, ggf. Auffüllen/Behälterwechsel | Patientenzimmer / Geräteraum | III | 15 |
| 10 | Dokumentation Pflege | PFK | Kontrolle der Wartung, Sichtprüfung, Dokumentation der einzelnen Patienten | Pflegestützpunkt Funktionsraum | II | 30 |
| 11 | Material auffüllen | PFK | Gelieferte Materialien in Schränke füllen | Materiallager | III | 15 |
| 12 | Inkontinenzmaterial aufbereiten | PFK | Inkontinenzmaterial entsorgen | Funktionsraum | III | laufend |
| 13 | Fertigstellung Pflegeberichte | A | Diktieren oder Schreiben von Übergabe-, Verlaufs- und OP-Berichten | Pflegestützpunkt Funktionsraum | II | 30 |
| 14 | Allgemeine Schreib- und Lesearbeiten | A | Recherche von Krankheitsbildern, Lesen aktueller Veröffentlichungen | Funktionsraum | III | 30 |
| 15 | Gespräche mit Angehörigen | PFK | Information der Angehörigen über Zustand des Patienten | Stationsflur Patientenzimmer | II | 30 |
| 16 | Organisation Krankentransporte | PFK | Vorbereitung für Transport, Kommunikation Hol- und Bringdienst | Pflegestützpunkt | II | 30 |
| 17 | Laboranalytik | PFK | Abnahme Blutanalysen etc. | Patientenzimmer Funktionsraum | II | 30 |
- Erhebung der Anforderungen an die jeweilige Tätigkeit
Wie geistig anspruchsvoll ist die Tätigkeit?
Ist hohe Konzentration oder Präzision nötig?
Gibt es hohen Kommunikationsbedarf?
Müssen akustische Signale oder Warnrufe wahrgenommen werden?
Einteilung der Tätigkeit in eine Tätigkeitskategorie nach ASR A3.7 (I-III)
- Messung/Abschätzung der Lärmbelastung
Messtechnische Erhebung des Beurteilungspegel Lr1 mit einem Schallpegelmessgerät in Ohrnähe der Beschäftigten, ohne dass der Körper den Schall beeinflusst oder
Vereinfachtes Verfahren durch lärmbezogene Arbeitsplatzbegehung durch mind. zwei Personen unabhängig voneinander, während typischer Betriebsbedingungen (Akustisch dominante Quellen, Tätigkeiten mit verschiedenen akustischen Anforderungen gleichzeitig?)
2. Ermittlung der raumakustischen Kennwerte
- Fachkundige Messung der Nachhallzeit oder der mittleren Schalldruckpegelabnahme je Abstandsverdopplung
- Vereinfachtes Verfahren durch Abschätzung des mittleren Schallabsorptionsgrads ᾱ (Raumabmessungen, Schallabsorptionsgrade der Oberflächen wie Wände, Decke, Fußboden); Stand der Technik auf Intensivstationen: ᾱ ≥ 0,3
3. Erhebung der Lärmbelastung als psychische Beanspruchung
Lärm wird üblicherweise als Teil des Gestaltungsfeldes „Arbeitsumgebung“ im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erfasst. Die Erhebung kann dabei auf unterschiedlichen Wegen erfolgen:
- über anonyme Befragungen der Beschäftigten,
- mittels Arbeitssituationsanalyse (ASITA),
- oder im Rahmen eines Beobachtungsinterviews.
Einen übersichtlichen Überblick über mögliche Erhebungsinstrumente im Kontext der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung stellt die Website der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) bereit: https://www.gda-psyche.de/empfehlungen-zur-beruecksichtigung-psychischer-belastung-in-der-gefaehrdungsbeurteilung
Das gewählte Erhebungsinstrument sollte so konzipiert sein, dass die Auswertung nicht nur die generelle Lärmbelastung erfasst, sondern auch detaillierte Informationen über Art und Herkunft der Lärmquellen liefert. Kenntnisse über die häufigsten und stärksten Geräuschquellen sind entscheidend, um gezielte und wirksame Maßnahmen ableiten zu können. Idealerweise werden Fragebögen entsprechend erweitert, in Arbeitssituationsanalysen sollte explizit nach Lärmquellen gefragt werden.
4. Finale Beurteilung der Lärmbelastung
Die Ergebnisse der tätigkeitsbezogenen Analyse, die erhobenen Kennwerte zur Lärm- und Raumakustik sowie die Daten aus der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bilden die Grundlage für eine umfassende Einschätzung und Risikobeurteilung der Lärmbelastung auf der Intensivstation.
Ein Handlungsbedarf besteht insbesondere dann, wenn der maximal zulässige Beurteilungspegel Lr in einem Arbeitsbereich überschritten wird und/oder mindestens 50% der Beschäftigten in diesem Bereich eine Belastung durch Lärm rückmelden (vgl. Abbildung 5).
| Grad der psychischen Belastung [%] | Beurteilungspegel [dB(A)] | |
|---|---|---|
| < 25% | eingehalten | Kein Handlungsbedarf |
| < 25% | nicht eingehalten | Möglicher Handlungsbedarf |
| ≥ 25% | eingehalten | Möglicher Handlungsbedarf |
| ≥ 25% | nicht eingehalten | Handlungsbedarf |
| ≥ 50% | eingehalten | Handlungsbedarf |
| ≥ 50% | nicht eingehalten | Handlungsbedarf |
Abbildung 5: Handlungshilfe: Bereichsbezogene Matrix zur Risikobeurteilung
Betriebliche Präventions- und Interventionsmaßnahmen
Die Lärmbekämpfung auf Intensivstationen gestaltet sich als besonders komplex. Nach ASR A3.7 muss Lärm primär an der Quelle reduziert werden. Dabei sind Maßnahmen gemäß der abgestuften Reihenfolge – dem sogenannten TOP-Prinzip – umzusetzen: technische Maßnahmen vor organisatorischen, organisatorische vor personenbezogenen Maßnahmen.
Ein einfaches Abschalten von Alarmen oder Signalen, eine räumliche Abtrennung oder eine isolierte Reduktion der Lautstärke reichen in der Praxis nicht aus. Stattdessen ist ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich, der Maßnahmen auf allen Ebenen verzahnt. Unternehmer und Verantwortliche müssen gemäß der Maßnahmenhierarchie insbesondere bei den räumlichen und akustischen Gegebenheiten ansetzen, um die Lärmbelastung nachhaltig zu reduzieren.
Gerade im Bereich der Raumakustik können Intensivstationen einiges tun, um die extraaurale Lärmbelastung deutlich zu reduzieren. Durch die alleinige raumakustische Optimierung können Lärmreduktionen im mittleren Bereich von 6 - 7 dB(A) erzielt werden. Schallabsorbierende Elemente sind auf dem Markt mittlerweile für alle Hygieneanforderungen in Krankenhäusern erhältlich und können mithilfe von Akustikplanenden und Fachfirmen bedarfsgerecht geplant und nachgerüstet werden.
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über mögliche betriebliche Maßnahmen:
| Kategorie | Mögliche Maßnahmen |
|---|---|
| Raumakustische Maßnahmen | Einbau von schallabsorbierenden Elementen mit entsprechenden Hygieneanforderungen (Beispiel: abgehängte Akustikdecken, Wandpaneele, mobile Absorber) |
| Raum- und bauliche Maßnahmen | Planung eigener Funktionsräume für Laboranalytik, Pflegeaufgaben und Lager sowie Medikamentenvorbereitung mit geeigneten Türen nach § 3 Abs. 1 Anhang Nr. 1.7 ArbStättV |
| Einrichtung eines Pausenraumes nach § 3 Abs. 1 Anhang Nr. 4.2 ArbStättV. Schnell erreichbar, nach Möglichkeit direkt neben Pflegestützpunkt oder Eingangsbereich | |
| Einbau von Dienst- bzw. Dokumentationszimmern, ergonomisch gestaltet und basierend auf § 3 Abs. 1 Anhang Nr. 6 ArbStättV. Separate Nutzung für Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte | |
| Etablierung eines geschlossenen Wartebereichs für Angehörige mit angrenzendem Raum für Arzt-Angehörigen-Gespräche | |
| Maßnahmen zur Reduktion apparativer Alarme und Signale | Achtsamer Geräteeinkauf mit Fokus auf eine maximale Individualisierbarkeit der Alarmeinstellungen |
| Regelmäßige und patientenbasierte Einstellung der Alarmgrenzen bzw. Etablierung eines Alarmmanagements | |
| Reduktion der Lautstärke auf ein minimales noch hörbares Maß in Kombination mit raumakustischen Maßnahmen | |
| Temporäres Stummschalten von Alarmen während pflegerischer Tätigkeiten oder beim Wechsel von Infusionen | |
| Regelmäßiges Wechseln der EKG-Elektroden für eine sichere Haftung | |
| Vollständiges „Muting“ von Monitoren in Funktionsräumen und Pausenräumen | |
| Überprüfung, ob bestimmte Alarme von Überwachungs- und Therapiegeräten auf visuelle Alarme umgestellt werden können | |
| Technische Maßnahmen | Abstufung der Lautstärke von Telefonanlagen, Mobiltelefonen und Piepern auf ein minimales Maß |
| Lärmarme Gestaltung von Möbeln und Materialien (Schiebetüren), z. B. durch Optimierung der Schließmechanismen und hygienisch desinfizierbare Gummistopper | |
| Ausstattung von Schranktüren mit desinfizierbaren Gummipuffern | |
| Ausgabe des Fernsehtons für Patientinnen und Patienten über Kopfhörer | |
| Installation von Uhren ohne tickende Geräusche | |
| Organisatorische Maßnahmen | Regelmäßige sicherheitstechnische Kontrolle der Alarmeinstellungen gemäß § 7 MPBetreibV, insbesondere bei Veränderungen der Funktionalität und Geräuschentwicklung |
| Kontinuierliche Schulung und Leitfäden zum Arbeitsmittelgebrauch nach § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV für Mitarbeitende | |
| Einführung von Telefondiensten während Tätigkeiten mit sehr hoher Konzentration | |
| Durchführung eines Pausen-Schicht-Systems: Beschäftigte in der Pause werden keinen Klingeltönen durch Telefone, Pieper oder von Besuchenden ausgesetzt | |
| Türen von Patientenzimmern, Pausen- und Funktionsräumen stets geschlossen halten | |
| Minimierung von Telefongesprächen auf den Gängen | |
| Begrenzung der Besuchszeiten | |
| Umstellen der Besucherklingel auf Vibrationsalarme oder Smartwatches bzw. Einführung eines Telefondienstes | |
| Verbot von Radiomusik außerhalb des Pausenraumes | |
| Persönliche und verhaltenspräventive Maßnahmen | Einsatz aufstellbarer Lärmmessgeräte (sog. Lärmohren) |
| Unterweisung der Beschäftigten hinsichtlich: Grundlagen von extra-auralen Lärmwirkungen und kognitiver Ergonomie Folgen von Alarmmüdigkeit, Relevanz der Einhaltung von Pausen Verfahren einer lärmreduzierten Arbeitsweise Risikoarme Einstellung von Alarmgrenzen |
Weitere Informationen:
- DGUV Fachbereich Holz und Metall, „Fachbereich AKTUELL: Extra-aurale Lärmwirkungen,“ 2021.
- DIN 1320:2009-12, DIN 1320:2009-12 (2009): Akustik Begriffe, Beuth-Verlag, 2009.
- Schrader & Schrader, „Lärm auf Intensivstationen und dessen Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten sowie Personal - 1. Platz intensiv Pflegepreis 2000,“ intensiv, 2001.
- Sukowski, H. et al., „Der Arbeitsumgebungsfaktor 'Lärm': Extra-aurale Wirkungen von Lärm am Arbeitsplatz,“ GfA, Dortmund - Arbeit in komplexen Systemen. Digital, vernetzt, human?! – B.7.4, 2016.
- Liebl, A. & Kittel, M., „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt - Lärm,“ BauA Bericht Forschung Projekt F2353, 2016.
- Notbohm & Siegmann, „Lärmbelastung von Personal und Patientinnen sowie Patienten im Krankenhaus - eine aktuelle Literaturauswertung,“ Jahrestagung für Akustik (DAGA), 2012.
- Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) - Arbeitsprogramm Psyche, Arbeitsschutz in der Praxis: Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung, 2022.
- Rohwer et al., „Stressoren, Stresserleben und Stressfolgen von Pflegekräften im ambulanten und stationären Setting in Deutschland,“ Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie 1, 2021.
- Larsen, R., „Einführung in die Intensivmedizin,“ Anästhesie und Intensivmedizin für die Fachpflege, 2016.
- Gülşen RA., et al., „Physiological and psychological effects of ambient noise in operating room on medical staff,“ Annals of Surgery, 2021.
- BAuA, Gesundheitsschutz 4 - Lärmwirkungen, 2004.
- Arnold, J. & Kornadt, O., „Lärm auf Intensivstationen in Krankenhäusern,“ Bauphysik-Kalender, 2009.
- IFA Handbuch 02/200, Erfassung und Beurteilung extra-auraler Lärmwirkungen am Arbeitsplatz.
- Ising, H. et al., „Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse: Lärmbeurteilung - Extra-aurale Lärmwirkungen,“ BAuA, 1996.
- C. Nocke, „Raumakustik – zur Normbarkeit von Räumen,“ Akustik Journal, 2019.
- Beck, D., „Vorschriften und Regeln zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung,“ sicher ist sicher, 2023.
- Sukowski., H., „1. Fachgespräch - Extra-aurale Wirkungen von Lärm bei der Arbeit,“ 2018.
- DIN EN ISO 10075-1:2018-01, Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung - Teil 1: Allgemeine Aspekte und Konzepte und Begriffe, Beuth Verlag, 2018.
- DIN EN 60601-1-8:2021-12, Medizinische elektrische Geräte - Teil 1-8: Allgemeine Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale - Ergänzungsnorm: Alarmsysteme - Allgemeine Festlegungen, Prüfungen und Richtlinien für Alarmsysteme in medizinischen, Beuth Verlag, 2021.
- SGB VII - Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung, 01. Januar 1997.
- Sukowski, H., „Extra-aurale Wirkungen von Lärm bei der Arbeit,“ BAuA, 2023.

