Brandschutzbeauftragte
Stand: 08/2020

BÜT Brandschutzbeauftragte

Brandschutzbeauftragte

In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten. Die Länder haben jedoch die Möglichkeit, im Baurecht die Bestellung vorzuschreiben. Die Notwendigkeit zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten kann sich aber auch aus der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens oder den Anforderungen der Feuerversicherung ergeben. Insbesondere in Betrieben mit erhöhtem Brandrisiko oder besonders schutzbedürftigen bzw. mobilen Klienten (etwa, Krankenhäuser oder Altenheime) kommen häufig Brandschutzbeauftragte zum Einsatz. 

Die Brandschutzbeauftragten werden vom Unternehmer schriftlich unter Nennung ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten bestellt. Sie haben eine spezielle Ausbildung und beraten den Unternehmer und die Beschäftigten zu allen Fragen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes. Oft sind sie auch in die Notfallorganisation von Kliniken eingebunden und führen die Brandschutzunterweisungen für die Beschäftigten durch.

Weitere Informationen: DGUV Information 205-003

Quellen

Webcode: w1356