Im Nachfolgenden werden einige Gefährdungen, die sich durch den Einsatz von Exoskeletten ergeben können, stichpunktartig aufgeführt.
Physische Belastungen
- Erhöhung der Belastung (bei Handhabung höherer Lastgewichte, Eigengewicht Exoskelett),
- zusätzliche Belastungen (andere Körperregionen belastet, ungünstige Körperhaltungen),
- instabile Lastschwerpunkte und unsymmetrische Kraftaufwendungen (Mensch als Last beim Bewegen von Menschen),
- Verlagerung der Belastung (Lastumverteilung auf Bein und Hüfte),
- unzureichende Einstellbarkeit und Ergonomie (falsch angepasst, Lösen oder Verrutschen),
Mechanische Gefährdungen
- Quetschen an bewegten Teilen (unkontrollierte Achsbewegungen, Federrückstellungen),
- Sturz auf der Ebene (eingeschränkte Beweglichkeit, verbreiteter Körperbereich, Hängenbleiben, Eigengewicht Exoskelett),
- Reißen oder Schneiden (an scharfen Kanten, rauen Oberflächen, bei Materialbruch),
Elektrische Gefährdungen
- elektrischer Schlag (Fehlfunktionen, Störungen, technische Defekte an Antrieben, Akkus, nicht bestimmungsgemäße Verwendung),
Arbeitsorganisation und Verhalten
- unzureichende Unterweisung (richtiges An- und Ausziehen, individuelle Anpassung, bestimmungsgemäße Verwendung, Tragezeit),
- Verwendung mit anderer PSA (gegenseitige Beeinträchtigung der Schutzwirkung),
Physikalische Einwirkungen
- Übertragung von Schwingungen oder Stößen auf den Körper,
- ungünstige oder verdrehte Körperhaltungen,
Biologische Arbeitsstoffe
- Kontamination mit Bakterien oder Pilzen (Ablagerung am Arbeitsplatz vorhandener pathogener Mikroorganismen, Schweißbildung, unzureichende Desinfektion),
Psychische Faktoren
- psychische Belastungen (fehlende Akzeptanz, Gruppenzwang, Isolation oder bei Verletzung von Personen),
Sonstige Gefährdungen/Belastungen
- bei Notfällen am Arbeitsplatz (unzureichende Fluchtwegnutzung im Brandfall, Behinderungen beim schnellen Laufen, eingeschränkte Erste-Hilfe-Maßnahmen).
Dies Aufzählung ist nicht abschließend. Eine umfangreiche Auflistung der Gefährdungen im Zusammenhang mit Exoskeletten bietet die [„Gefährdungsbeurteilung für Exoskelette Version 1.1 – Entwurf“ des Institutes für Arbeitsschutz (IFA)]. Die DGUV Information 209-074 „Industrieroboter“ erfasst die von Industrierobotern ausgehenden Gefährdungen und kann unterstützend auch beim Einsatz von Exoskeletten - vor allem aktiven - hinzugezogen werden.