Laserschutzbeauftragte
Stand: 08/2020

BÜT Laserschutzbeauftragte

Laserschutzbeauftragte

Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 (siehe DGUV Vorschrift 11) hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Die Laserschutzbeauftragten müssen über die für ihre Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten.

  1. bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §3 OStrV,
  2. bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen nach §7 OStrV und
  3. bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Laser

Bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben arbeiten die Laserschutzbeauftragten mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten zusammen.

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