Entbindungsbetten

Entbindung | Bau und Ausstattung
EB Entbindungsbetten

Entbindungs- oder Kreißsaalbetten gehören zur Standardausstattung in der stationären Geburthilfe. Sie unterstützen die Schwangeren dabei, verschiedene Gebärpositionen einzunehmen, wie z. B. liegend, sitzend, halbsitzend oder in einer aufrechteren Haltung. Gleichzeitig erleichtern sie dem medizinischen Personal den Zugang zur Gebärenden und deren Versorgung.

Die Liegefläche ist in drei Zonen aufgeteilt. Kopf-, Mittel- und Fußteil lassen sich unabhängig voneinander elektrisch verstellen. Darüber hinaus lässt sich die Gesamthöhe der Liegefläche elektrisch auf die optimale Höhe für die jeweilige Tätigkeit (Einsatz von Saugglocke oder Zange, Dammschutz, Versorgung eines Dammrisses) einstellen.

Zusätzlich können die meisten Entbindungsbetten durch ansteckbare Beinteile ergänzt werden.

Voraussetzung für das Betreiben von Entbindungsbetten sind regelmäßige Prüfungen, Wartung und Instandhaltung sowie eine ausführliche Unterweisung der Mitarbeitenden vor Beginn der Tätigkeit. Entbindungsbetten sind Medizinprodukte. Sie müssen mit einem „CE-Zeichen“ gekennzeichnet sein und unterliegen dem Medizinprodukterecht. Jährlich sind die vom Hersteller vorgeschriebenen Prüfungen entsprechend den Herstellerangaben und der Medizinproduktebetreiberverordnung vorzunehmen. Die Prüfung muss die grundlegenden Sicherheitsaspekte an elektrischen Bauteilen wie Feuchtigkeitsschutz sowie Zugentlastung und Knickschutz für Netzanschlussleitungen bei dem Antriebssystem umfassen. Bei Entbindungsbetten handelt es sich um elektrisch betriebene aktive Medizinprodukte. In der Prüfung ist in der Regel die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 enthalten. Das Bett muss im Bestandsverzeichnis aufgeführt sein, ein Medizinproduktebuch muss nicht geführt werden. Die Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur Personen durchführen, die über eine ausreichende fachliche Eignung oder Erfahrung für diese Prüfungen an dem jeweiligen Bettentyp verfügen. Die Ergebnisse der jeweils letzten Prüfung sind zu dokumentieren.

Voraussetzung für den Umgang mit Entbindungsbetten ist eine ausführliche und mindestens jährlich wiederholte Unterweisung aller Anwenderinnen und Anwender, deren Durchführung dokumentiert werden muss. Aufgrund der komplexen Einstellungsmöglichkeiten ist das Bereitstellen der Bedienungsanleitung für die Beschäftigten in Arbeitsplatznähe empfehlenswert.

Das Bett muss stabil und belastbar sein, um Verletzungen der Mutter, des Kindes oder der Mitarbeitenden zu vermeiden. Bei der Auswahl der Entbindungsbetten sollte nicht nur das Kriterium der Ergonomie, sondern auch die maximale Traglast berücksichtigt werden. Da das Bett zeitweise durch die gebärende Frau, den Vater oder eine andere Begleitperson sowie durch Hebammen oder Ärztinnen und Ärzte belastet wird, sollte sichergestellt sein, dass die Traglast auch in solchen Situationen nicht überschritten wird. Entbindungsbetten müssen leicht zu desinfizieren sein, um Infektionen vorzubeugen. Die Oberflächen müssen daher resistent gegen chemische Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie mechanische Abnutzung sein. Fehlfunktionen des Bettes müssen an die zuständige Behörde (BfArM) gemeldet werden. Die genannten Anforderungen gelten auch für Gebärlandschaften, die eine Alternative zum klassischen Entbindungsbett darstellen.

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