Der Hauptanteil der in der Geburtshilfe anfallenden Abfälle kann der Abfallfraktion “nicht gefährlich eingestufte Krankenhausabfälle” zugeordnet werden.
Abfallentsorgung
Bereichsübergreifende Themen
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Diese Abfälle werden umgangssprachlich in der Regel als “Restmüll” oder „krankenhausspezifischer Abfall“ bezeichnet und werden unter folgender Abfallschlüsselnummer entsorgt:
AS 18 01 04 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden
Hierzu gehören typischerweise z.B. Vorlagen, Zellstoff, Verbände, Einwegkleidung, Kompressen, Tupfer, Pflaster, Infusionssysteme, Hygienepapiere etc., sofern diese nicht infektiös sind und der Schlüsselnummer AS 18 01 03* zugeordnet werden müssen. Die Sammlung erfolgt in Kunststoffsäcken, die in Sammelbehältern oder Sackhaltern bereitgestellt werden, um den trockenen Restmüll aufzunehmen. Diese Abfallsäcke werden über Presscontainer auf dem Betriebs- bzw. Wirtschaftshof des Krankenhauses entsorgt.
Darüber hinaus fallen in der Geburtshilfe auch spezielle Abfälle an, die den folgenden Abfallgruppen zugeordnet werden müssen:
- Spitze und scharfe Einweginstrumente
- Körper- und Organabfälle
- infektiöse Abfälle