Küchenblock
Stand: 07/2024

Küche | Bau und Ausstattung
K Küchenblock

Im Bereich eines Küchenblocks wird während der Speisezubereitung mit verschiedenen Arbeitsgegenständen und Arbeitsmitteln hantiert. Durch mangelnden Bewegungsfreiraum und schlecht gestaltete Arbeitsplätze kann es zu Unfällen kommen. Nicht selten gelangen dabei Wasser, Fett und Speisereste auf den Fußboden. Es besteht Rutschgefahr, die Sturzunfälle zur Folge haben kann. Weiterhin bestehen Gefährdungen durch unsachgemäßes Benutzen von Küchengeräten und Verbrennungen an heißen Oberflächen von Küchengeräten. Durch unkontrolliert bewegte Teile von Küchengeräten, z. B. schwere Deckel von Kochkesseln oder Kippbratpfannen, besteht die Gefahr von Fingerverletzungen. Beim Umsetzen schweren Kochgeschirrs wird das Muskel-Skelett-System belastet.

Praktikable Lösungen zur Minimierung vonn Gefährdungen bzw. Belastungen sind den nachfolgend aufgeführten Hinweisen zu entnehmen.

Die Arbeitsplätze am Küchenblock sind so einzurichten, dass ausreichend Bewegungsfreiraum vorhanden ist. Die Breite und Tiefe der Bewegungsfläche muss mindestens 1,0 m betragen. Sie muss aber größer sein, wenn dies für die Handhabung von Arbeitsgegenständen und Arbeitsmitteln erforderlich ist. Es ist darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitsaufgaben sicher erledigen können und in ihrer Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt werden.

Wenn bei Küchengeräten ein größerer Flüssigkeitsanfall zu erwarten ist, müssen in den betreffenden Bereichen ausreichend dimensionierte Ablauföffnungen oder Ablaufrinnen vorgesehen werden. Diese Abläufe sollen die zu erwartende Flüssigkeitsmenge aufnehmen und ableiten können.

Dies ist beispielsweise erforderlich unter dem Auslauf von Kippbratpfannen oder unter der Entleerungsöffnung bzw. dem Auslauf von Kochkesseln. Im Bereich von Multifunktionsgeräten kann auf diesen Ablauf nur dann verzichtet werden, wenn ein größerer Flüssigkeitsanfall – auch bei der Reinigung durch technische Maßnahmen - sicher verhindert wird. 

In Kippbratpfannen darf nur frittiert werden, wenn es die Bedienungsanleitung des Herstellers ausdrücklich vorsieht.

Bei Druckgargeräten ist auf eine sichere Ableitung des austretenden Dampfes und des austretenden Heißwassers zu achten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind darauf hinzuweisen, dass zuerst für einen Druckausgleich zu sorgen ist, bevor Druckbratpfannen und Druckgarer geöffnet werden. Die Deckelverschlüsse von Druckgargeräten sind durch eine zur Prüfung befähigte Person regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu prüfen.

Weiterhin ist zu überprüfen, dass durch seitliche Montage der Deckelgriffe an Kochkesseln ein Verbrühen durch Dampfschwaden oder Verbrennen an heißen Oberflächen vermieden wird.

Klappgriffe oder runde Handgriffe an Entleerungshähnen verhindern ein unbeabsichtigtes Öffnen. Die Schließstellung des Hahnes muss eindeutig erkennbar sein. Ein Ausheben des Hahnkegels darf erst nach Durchlaufen der „Offen-Stellung“ möglich sein.

Bei Kippkochkesseln ist darauf zu achten, dass  die Kippeinrichtung in jeder Stellung selbsttätig arretiert.

Die Deckel von Kippbratpfannen und Kochkesseln müssen gefahrlos geöffnet und geschlossen werden können. Sie müssen jeweils eine definierte Endstellung haben und gegen unbeabsichtigtes Zufallen gesichert sein.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind darüber zu unterweisen, dass auf die Kochebene von Induktionsherden keine metallenen (ferromagnetischen) Gegenstände, wie z. B. Kochgeschirr, Besteck oder Konservendosen, abgelegt werden dürfen. Diese können sich erhitzen, Konservendosen können sogar bersten. Auch erhitzen sich unter Umständen bestimmte am Körper getragene Gegenstände, wie z. B. Ringe oder Uhren, wenn sie in die Nähe des Induktionsfeldes kommen.

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