Arbeitskleidung ist die Kleidung, die während der Arbeit getragen und vom Beschäftigten beschafft oder vom Unternehmen überlassen wird. Als Arbeitskleidung in Küchenbetrieben werden vorzugsweise langärmlige Kochjacken und Kochhosen getragen, um Verletzungen durch Spritzer von heißen Flüssigkeiten oder durch Kontakt mit heißen Oberflächen zu vermeiden. Geeignete Arbeitskleidung wird sich bei Arbeiten mit offenem Feuer nicht schnell entzünden. Die Beschäftigten sind darüber zu unterweisen, dass bei Tätigkeiten an Maschinen mit rotierenden Teilen nur eng anliegende Arbeitskleidung getragen werden darf.
Die DIN 10524 „Lebensmittelhygiene - Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben“ gibt weitere Hinweise zur Herstellung, Auswahl, Nutzung und Wiederaufbereitung (z. B. Textilreinigung) von Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben.
Der vorstehende Text basiert in großen Teilen auf der DGUV Regel 112-991 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“.