Fast die Hälfte aller gemeldeten Nadelstichverletzungen ereignet sich bei der Entsorgung von benutzten Instrumenten! Durch einfache Maßnahmen lassen sich diese Unfälle reduzieren. Einen ersten Überblick bietet die folgende Aufzählung:
- Bereitstellung geeigneter Kanülen-Abwurfbehälter, z. B. für die Entsorgung von Lanzetten, Kanülen, Pen-Kanülen, Butterflys oder Skalpellen
- Direkte Entsorgung der benutzten Instrumente ohne Zwischenablage durch die Anwenderin oder den Anwender
- Rechtzeitiger Austausch und Entsorgung gefüllter Kanülen-Abwurfbehälter
- Vorzugsweise Einsatz von Sicherheitsgeräten
- Unterweisung der Beschäftigten zum sachgerechten Umgang mit spitzen und scharfen Instrumenten sowie mit den Abwurfbehältern
Einsatz von Sicherheitsgeräten
Nach den Vorgaben der TRBA 250 sollen bei allen Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung vorzugsweise Sicherheitsgeräte zum Einsatz kommen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung dies zulässt, die Sicherheitsgeräte Patientinnen, Patienten oder Beschäftigte gefährden würden oder keine geeigneten Produkte für die konkrete Anwendung erhältlich sind.
Der integrierte Sicherheitsmechanismus der Sicherheitsgeräte bietet auch bei der Entsorgung einen besseren Schutz für die Beschäftigten. Voraussetzung ist jedoch, dass der Sicherheitsmechanismus von aktiven Sicherheitsgeräten nach der Benutzung der Instrumente auch betätigt wird. Der Sicherheitsmechanismus darf nicht durch Manipulationen außer Kraft gesetzt werden.
Es ist zu vermeiden, in einem Arbeitsbereich für vergleichbare Tätigkeiten sowohl Sicherheitsgeräte als auch herkömmliche Instrumente einzusetzen. Dies könnte zu Verwechslungen oder Fehlbedienungen führen.
Kommen in begründeten Fällen noch herkömmliche Instrumente zum Einsatz, ist zu beachten, dass gebrauchte Kanülen nicht in die Kanülenabdeckung (Schutzkappe) zurückgesteckt werden dürfen (Recapping-Verbot).
Werden Tätigkeiten ausgeübt,
- die nach dem Stand der Technik eine Mehrfachverwendung des medizinischen Instruments erforderlich machen, z. B. bei der Lokalanästhesie in der Zahnmedizin, und
- bei denen die Kanüle in die Kanülenabdeckung zurückgesteckt werden muss,
ist dies zulässig, wenn ein Verfahren angewendet wird, das ein sicheres Zurückstecken der Kanüle in die Kanülenabdeckung mit einer Hand erlaubt, z. B. durch die Verwendung eines Schutzkappenhalters.
Beschaffenheit und Nutzung der Abfallbehältnisse
Gebrauchte spitze und scharfe medizinische Instrumente – einschließlich derer mit Sicherheitsmechanismus – sind unmittelbar nach Gebrauch durch die Anwenderin oder den Anwender in Abfallbehältnissen zu sammeln. Die Abfallbehältnisse müssen den Abfall sicher umschließen. Dabei sind die Behälter so nah wie möglich am Verwendungsort der spitzen, scharfen oder zerbrechlichen medizinischen Instrumente aufzustellen. Sie dürfen nicht umgefüllt werden.
Die Abfallbehältnisse müssen folgende Eigenschaften (nach TRBA 250, Ziffer 4.2.5, Absatz 6) aufweisen:
- Sie sind fest verschließbare Einwegbehältnisse.
- Sie geben den Inhalt, z. B. bei Druck, Stoß oder Fall, nicht frei.
- Sie sind durchstichfest.
- Ihre Beschaffenheit wird durch Feuchtigkeit nicht beeinträchtigt.
- Behältergröße und Einfüllöffnung sind auf das zu entsorgende Gut abgestimmt.
- Sie öffnen sich beim Abstreifen von Kanülen nicht.
- Sie sind eindeutig und verwechslungssicher als Abfallbehältnisse zu erkennen (Farbe, Form, Beschriftung).
- Die Abfallbehältnisse sind auf die Entsorgungskonzeption und die verwendeten Spritzensysteme (Abstreifvorrichtung für verschiedene Kanülenanschlüsse) abgestimmt.
- Ihre maximale Füllmenge ist angegeben, ihr Füllgrad ist erkennbar.
Die Norm DIN EN ISO 23907-1 mit dem Titel „Schutz vor Stich- und Schnittverletzungen – Anforderungen und Prüfverfahren – Teil 1: Einmalbehälter für spitze und scharfe Abfälle“ beschreibt die (Prüf-)Anforderungen, die Abfallbehälter zu erfüllen haben.
Um das Überfüllen der Abfallbehältnisse zu vermeiden, ist es notwendig, die Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung auf die maximale Füllhöhe hinzuweisen. Ferner ist es wichtig, die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für den rechtzeitigen Austausch der Abfallbehältnisse eindeutig festzulegen. Organisatorisch muss sichergestellt sein, dass immer genügend Ersatzbehälter im Arbeitsbereich zur Verfügung stehen, sodass ein zügiger Austausch bei Bedarf jederzeit möglich ist.
Die Abfallbehältnisse werden oftmals zweiteilig (Behälter und Deckel) angeliefert. Vor der Benutzung ist der Deckel fest auf den Behälter aufzupressen, bis er hörbar und spürbar einrastet. Schon bei der Auswahl und Beschaffung der Abfallbehältnisse ist darauf zu achten, dass der Zusammenbau intuitiv und ohne großen Kraftaufwand möglich ist. Auch in der Unterweisung sollte auf diesen wichtigen Arbeitsschritt hingewiesen werden, da der Zusammenbau in der Praxis häufig nicht (Deckel liegt lose auf) oder fehlerhaft (Deckel nicht vollständig eingerastet) durchgeführt wird.
Gefüllte Abfallbehältnisse sind sicher zu entsorgen.