Die Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 schreibt für zahlreiche Tätigkeiten im Gesundheitsdienst die Verwendung von Sicherheitsgeräten (also Instrumenten mit integriertem Sicherheitsmechanismus) verbindlich vor. Die Blutentnahme – egal ob kapillar oder venös – gehört zu den ausdrücklich genannten Tätigkeiten, bei denen der Einsatz von Sicherheitsgeräten vorgeschrieben ist. Konkret heißt es in der TRBA 250:
„Um Beschäftigte vor Verletzungen mit spitzen oder scharfen medizinischen Instrumenten zu schützen, sind diese Instrumente […] soweit nach dem Stand der Technik möglich, durch geeignete Arbeitsgeräte mit Sicherheitsmechanismus (Sicherheitsgeräte) zu ersetzen, bei denen keine oder eine geringere Gefahr von Stich- oder Schnittverletzungen besteht.” (TRBA 250, Ziffer 4.2.4)
Weiterhin dürfen selbstverständlich
- die Unterweisung der Beschäftigten,
- die Einweisung in die Handhabung der Instrumente,
- das Bereitstellen geeigneter Kanülenabwurfbehälter direkt am Anwendungsort und
- das direkte Entsorgen unmittelbar nach der Verwendung
nicht vernachlässigt werden.
Die Handhabung dieser Instrumente mit Stichschutzmechanismus unterscheidet sich in der Regel etwas von der Handhabung konventioneller Instrumente. Deswegen ist es notwendig, den Umgang mit sicheren Instrumenten vor der Benutzung zu üben. Beispielsweise wird bei vielen Systemen durch eine Daumenbewegung ein Schutzschild auf die zuvor benutzte Kanülenspitze geschoben oder „geklickt”. Die Aktivierung des Sicherheitsmechanismus muss irreversibel sein, eine erneute Benutzung der Instrumente also zuverlässig ausschließen.
Sollten trotz sorgfältig durchgeführter Schulung bei der Anwendung neuer Produkte Probleme auftreten, empfehlen wir Ihnen, diese direkt dem Hersteller und, falls erforderlich, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mitzuteilen.