Die wirksamste Prävention ist, Unfälle auszuschließen. Deshalb sollten, wann immer es möglich ist, Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel gewählt werden, die den Einsatz spitzer und scharfer medizinischer Instrumente überflüssig machen (Substitution). Derartige Arbeitsmittel können gemäß TRBA 250 beispielsweise sein:
- nadelfreie Infusionssysteme mit Rückschlagventil zur Konnektion mit Venenzugängen für das Zuspritzen von Medikamenten und für die Blutentnahme,
- Kunststoffkanülen für nadelfreies Aufziehen von Körperflüssigkeiten,
- stumpfe Kanülen zum Spülen von Wurzelkanälen in der Endodontie,
- stumpfe Rundkörper-Nadeln zum Nähen weniger dichter innerer Bindegewebe, Faszien oder Muskeln.
Wird mit spitzen oder scharfen medizinischen Instrumenten gearbeitet, sind Arbeitsgeräte mit Sicherheitsmechanismen (Sicherheitsgeräte) einzusetzen, bei denen eine geringere Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen besteht. Bei Tätigkeiten und in Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung oder Unfallgefahr müssen Sicherheitsgeräte eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere für:
- die Behandlung und Versorgung von Patientinnen und Patienten, die nachgewiesenermaßen durch Erreger der Risikogruppe 3 (einschließlich 3**) oder höher infiziert sind,
- die Behandlung fremdgefährdender Patientinnen und Patienten,
- Tätigkeiten im Rettungsdienst und in der Notfallaufnahme,
- Tätigkeiten in Krankenhäusern bzw. -stationen im Justizvollzug,
- Blutentnahmen,
- sonstige Punktionen zur Entnahme von Körperflüssigkeiten,
- das Legen von Gefäßzugängen.
Bei allen anderen Tätigkeiten hat der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung das Unfallrisiko und das Infektionsrisiko zu bewerten und angemessene Maßnahmen zu treffen.
Sicherheitsgeräte zur Verhütung von Stich- und Schnittverletzungen müssen folgende Eigenschaften erfüllen:
- Sie dürfen weder Patientinnen und Patienten noch Beschäftigte gefährden.
- Sie müssen einfach und anwendungsorientiert zu benutzen sein.
- Der Sicherheitsmechanismus ist Bestandteil des Systems und kompatibel mit anderem Zubehör.
- Die Aktivierung des Sicherheitsmechanismus muss:
- selbstauslösend sein oder einhändig erfolgen können,
- sofort nach Gebrauch möglich sein,
- einen erneuten Gebrauch ausschließen und
- durch ein deutliches Signal (fühlbar, sichtbar oder hörbar) gekennzeichnet sein.
Es ist zu vermeiden, in einem Arbeitsbereich für vergleichbare Tätigkeiten sowohl Sicherheitsgeräte als auch herkömmliche Instrumente einzusetzen. Dies könnte zu Fehlbedienungen führen.