Schutzmaßnahmen

Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen gehört die Immunisierung (Impfung) der Beschäftigten. Gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist die Immunisierung der Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge – nach ärztlicher Beratung – kostenlos anzubieten. Kostenträger ist der Unternehmer. Die Notwendigkeit eines Impfangebotes durch den Arbeitgeber ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und unter Beteiligung der Betriebsmedizin zu entscheiden.

Von den drei betrachteten Infektionserkrankungen ist nur Hepatitis B impfpräventabel. Im medizinischen Bereich ist die HBV-Impfung daher die wichtigste Immunisierungsmaßnahme.

Bei Injektionen sind grundsätzlich geeignete medizinische Einmalhandschuhe zu tragen, um den direkten Hautkontakt mit Körperflüssigkeiten zu vermeiden. Auch die exakte Einhaltung der Hygienestandards, insbesondere die hygienische Händedesinfektion, schützt neben den Patientinnen und Patienten auch die Beschäftigten vor Infektionen.

Abwurfbehälter©UK NRW | BGW

Nach der Injektion sind die benutzten Kanülen unverzüglich in einen geeigneten Abwurfbehälter zu entsorgen. Das bedeutet, dass der Abwurfbehälter am Ort der Injektion bereitstehen muss (innerhalb 0,5 m). Eine kritische Situation besteht nach dem Herausziehen einer Nadel aus der Injektionsstelle. Jede überflüssige Bewegung mit der ungeschützten Nadel in der Hand, insbesondere bei unerwarteten Situationen und Störungen des Arbeitsablaufes durch Patientinnen, Patienten oder Kolleginnen und Kollegen, lässt das Risiko einer Stichverletzung stark ansteigen. Ein Transport der ungeschützten Kanüle, das Ablegen auf Betten, Nachttischen oder Essenstabletts sowie das Wiederaufstecken der Schutzkappe (Recapping) ist strengstens untersagt, da hiermit ein erhebliches Verletzungs- und damit Infektionsrisiko verbunden ist. Die Entsorgung muss in jedem Fall durch die Person erfolgen, die appliziert.

Geeignet ist ein Abwurfbehälter dann, wenn Einfüllöffnung und Größe dem Entsorgungsgut angepasst sind. Auch muss der Behälter über passende Abstreif- oder Abdreh-Vorrichtungen für die verwendeten Kanülen verfügen, damit diese nicht von Hand abgezogen oder abgedreht werden müssen. Die allgemeinen Anforderungen an Abwurfbehälter für Spritzen und Kanülen sind in der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250) beschrieben.

Im Falle einer Stichverletzung ist das Vorgehen anhand eines "Notfallplans Kanülenstichverletzung" von großer Bedeutung. Er regelt die Sofortmaßnahmen wie z. B. Ausbluten und Desinfektion der Wunde, Aufsuchen des Durchgangsarztes, erforderliche labordiagnostische Untersuchungen, gegebenenfalls die Gabe von Immunglobulinen und die schnelle Durchführung einer Postexpositionsprophylaxe (PEP). Er regelt ebenfalls die betriebsmedizinische Nachbetreuung. Der Plan sollte in Abstimmung mit der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt erstellt werden und auf allen Stationen bzw. Arbeitsbereichen ausliegen bzw. im Klinik-Intranet zur Verfügung stehen und den Mitarbeitenden im Rahmen der Arbeitsschutzunterweisungen bekannt gemacht werden.

Kanülenstichverletzungen müssen gemäß TRBA 250 dokumentiert werden (z. B. Verbandbuch, D-Arztbericht, Unfallanzeige). Die Dokumentation ist mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

Kanülenstichverletzungen gehören zu den häufigsten Verletzungen im Gesundheitsdienst. Ursache ist oft ein unsachgemäßer Umgang mit Spritzen und Kanülen oder den vorgesehenen Entsorgungssystemen.

Typische Fehler sind:

a) Es werden ungeeignete Abwurfbehälter bereitgestellt

Bei der Auswahl der Abwurfbehälter ist unbedingt zu berücksichtigen, welche Kanülen und Instrumente darin entsorgt werden sollen. Die Einfüllöffnung muss ausreichend groß sein, um alle Entsorgungsgüter ungehindert einwerfen zu können. Andererseits darf die Öffnung auch nicht so groß sein, dass sich der Behälter vollständig entleert, wenn er versehentlich umfällt. Auch der Behälter selbst muss eine angemessene Größe haben und aus einem durchstichsicheren Material bestehen. Fallen einerseits sehr kleine Kanülen (z. B. Pen-Kanülen), andererseits aber auch großvolumige Abfälle (z. B. Infusionssysteme) an, kann es sinnvoll sein, mehrere Behälter unterschiedlicher Größe zu verwenden.

Letztlich ist es auch wichtig, dass für den Einsatz im Patientenzimmer ausreichend mobile Behälter zur Verfügung stehen. Abwurfbehälter, die groß und sperrig sind, werden oft nicht mitgeführt. Die Folge ist, dass verwendete Kanülen ungeschützt ins Dienstzimmer transportiert und erst dort ordnungsgemäß entsorgt werden. In diesem Beispiel wird das Fehlverhalten der Beschäftigten durch ungeeignete Arbeitsmittel begünstigt oder erst herbeigeführt.

Bewährt haben sich auf die jeweilige Aufgabe abgestimmte Spritzentabletts, die die bequeme Mitnahme aller erforderlichen Utensilien einschließlich geeigneter Abwurfbehälter ermöglichen. Die Abwurfbehälter sind bei solchen Systemen standsicher auf den Tabletts montiert und so auch gegen Umfallen gesichert.

b) Die Abwurfbehälter werden unsachgemäß benutzt

Wirksamstes Mittel gegen sicherheitswidriges Verhalten der Beschäftigten ist nach wie vor die Arbeitsschutzunterweisung. Darin sollten die Führungskräfte die sachgemäße Benutzung der Spritzen und Kanülen, aber auch der Entsorgungssysteme sowie das Verhalten nach Unfällen gemäß Notfallplan vermitteln. Anschließend ist darauf zu achten, dass Weisungen im Alltag auch befolgt werden.

Die verpflichtende Teilnahme an Schulungen, ein entsprechendes Controlling und auch Sanktionen bei Fehlverhalten sind wichtige Faktoren im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Unterweisungen. Der Unterweisung von Ärztinnen und Ärzten in der Ausbildung, Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten sowie neuen Mitarbeitenden kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Die Unterweisungsinhalte müssen auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnitten sein.

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