Erfassung von Nadelstichverletzungen
Stand: 11/2024

NV Erfassung von Nadelstichverletzungen

Der Arbeitgeber hat gemäß TRBA 250 ein innerbetriebliches Verfahren zur lückenlosen Erfassung und Untersuchung von Unfällen zu etablieren. Die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollten hierbei unterstützen. Alle Nadelstichverletzungen sowie sonstige Haut- oder Schleimhautkontakte mit potenziell infektiösem Material sind zu dokumentieren und der vom Arbeitgeber benannten Stelle zu melden.

Die TRBA 250 enthält im Anhang 6 ein Beispiel für einen „Erfassungs- und Analysebogen Nadelstichverletzung“. Darin werden Informationen in folgenden Kategorien erhoben:

  • Angaben zur verletzten Person
  • Angaben zum Unfallhergang
  • Angaben zum möglichen Unfallhergang
  • Angaben zu möglichen Schutzmaßnahmen („Abhilfemaßnahmen“)

Diese Daten sind nach § 11 Absatz 5 BioStoffV unter der Fragestellung technischer oder organisatorischer Unfallursachen auszuwerten, und Abhilfemaßnahmen sind festzulegen.

Die Dokumentation kann auch mit dem Online-Fragebogen der BGW durchgeführt werden. Am Ende der Dateneingabe besteht die Möglichkeit, den ausgefüllten Fragebogen zu drucken oder als PDF-Datei abzuspeichern. Die Teilnahme am Online-Verfahren ermöglicht es den Unfallversicherungsträgern zudem, das Unfallgeschehen überbetrieblich und branchenbezogen auszuwerten und allgemeine Präventionsmaßnahmen abzuleiten. Die Anforderungen des Datenschutzes bleiben dabei gewahrt.

Die Beschäftigten und ihre Vertretungen sind über die Ergebnisse zu informieren. Hierbei sind individuelle Schuldzuweisungen zu vermeiden.

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