Türen
Stand: 07/2024

Notfall-Ambulanz | Bau und Ausstattung
NA Türen

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Allgemeine Informationen zum Thema „Türen und Tore“ finden Sie im Planungsbüro

Im Bereich der zentralen Notaufnahme müssen häufig Transporte von Geräten und Patienten auch in großer Eile erfolgen. Für einen sicheren funktionalen Ablauf wird deshalb empfohlen, kraftbetätigte Türen vorzusehen. Bei der Planung der Türbreiten sollte der Transport von Betten und Spezialbetten (Extension, Intensivbetten) berücksichtigt werden. Im Gipsraum sind vergrößerte Türbreiten wegen Bettenanbauten erforderlich. Türen, durch die Krankenbetten befördert werden, müssen eine lichte Breite von mindestens 1,25 m und dürfen mit Ausnahmen von Außentüren keine Schwellen haben. Bei der Beförderung von Schwerlastbetten sollte die Türbreite mindestens 1,40 m betragen. Die Höhe über Verkehrswegen soll 2,10 m betragen und darf 2,00 m nicht unterschreiten. Die lichte Höhe von Durchgängen und Türen im Verlauf von Verkehrswegen soll 2,10 m betragen und darf 1,95 m nicht unterschreiten. (siehe Ziffer 4.2 Abs. 7, ASR A1.8)

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