Handdesinfektion und Handcreme an einem Waschbecken ©UK NRW | BGW
Stand: 07/2014

OP Händehygiene

Die alkoholische Händedesinfektion ist die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung von nosokomialen Infektionen, gleichzeitig dient sie dem Personalschutz vor Infektionen.

Die fünf Indikationen der hygienischen Händedesinfektion sind:

  • Vor Patientenkontakt und aseptischer Tätigkeit
  • Nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Patientenkontakt und Kontakt mit dem Patientenumfeld
Handdesinfektion am Patientenbett©UK NRW | BGW

Die alkoholische Händedesinfektion trocknet die Haut nicht aus, im Unterschied zum häufigen Händewaschen. Gleichwohl muss der Arbeitgeber Hautpflegemittel zur Verfügung stellen.

Ein guter Hautschutz ist essentiell zur Vermeidung von Hautschäden.

Händedesinfektion

Für alle Beschäftigte gilt: möglichst häufig eine hygienische Händedesinfektion durchführen.

In den letzten Jahren wurden für Präparate zur Händedesinfektion teilweise unterschiedliche Einwirkzeiten gelistet. Aus Gründen der Machbarkeit und der sicheren Anwendung an allen Hautstellen sollte das folgende Vorgehen gewählt werden:

Mindestens drei Milliliter Konzentrat (eine Handvoll) 30 Sekunden lang (sog. Einwirkzeit) lang in die vorher trockenen Hände einreiben. Die Hände müssen während der gesamten Einwirkzeit durch das konzentrierte Präparat feucht gehalten werden.

Personal desinfiziert sich Hände nach Standard©UK NRW | BGW

Spezielle Anforderungen im OP

Chirurgische Händedesinfektion:
Auch für die chirurgische – d. h. präoperative – Händedesinfektion wurden in den letzten Jahren teilweise unterschiedliche Einwirkzeiten gelistet. Aus Gründen der Machbarkeit und der sicheren Anwendung an allen Hautstellen empfiehlt sich ein einheitliches Vorgehen:

vollständige Benetzung der Hände und Unterarme mit dem Desinfektionsmittel während der Einwirkzeit (2 x 5 ml, je 1,5 min.). Keine Händetrocknung danach (falls in Ausnahmefällen gewünscht, nur mit sterilem Tuch zur Einmalnutzung). Die Hände müssen vor dem Anlegen der OP-Handschuhe lufttrocken sein (Gefahr von Haut- und Handschuhschäden).

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