Massagen werden klassischerweise zur Behandlung von Verspannungen, Verhärtungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie zum Lösen von Verklebungen und Narben sowie einer besseren Wundheilung eingesetzt, aber auch zur Linderung neurologischer und psychosomatischer Beschwerden.
Dabei kommen in erster Linie die Hände und Arme der massierenden Person zum Einsatz, unterstützend werden aber auch Hilfsmittel wie Noppenbälle oder spezielle Bürsten eingesetzt sowie Kräuter- und Ölanwendungen. Auch eine Kombination des mechanischen Reizes durch Strom-, Wärme- und Lichtenergie über Massagegeräte gehört zum Spektrum der Massage.
Der heilenden Wirkung der Massage auf Seiten der Patientinnen und Patienten stehen mögliche Gefährdungen und Belastungen der massierenden Person gegenüber. In einer Umfrage unter Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie Masseurinnen und Masseuren aus dem Jahr 2018 wurden als häufigste Beschwerden psychische Belastungen, muskuläre Beschwerden im Lumbalbereich, Probleme mit dem Daumensattelgelenk und Bandscheibenvorfälle an der Lendenwirbelsäule angegeben. Dazu kommen weitere potenzielle Gefährdungen und Belastungen. Auch andere Studien identifizierten muskel- und skelettbezogene sowie psychische Belastungen als Hauptbelastungen, wobei erstere sogar mit einem früheren Berufsaustritt in Zusammenhang gebracht werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den meisten Studien die Masseure und Masseurinnen nicht wie in der oben genannten Studie separat betrachtet werden, obwohl es durchaus signifikante Unterscheide gibt (siehe Kapitel „Belastungen des Muskel-/Skelettsystems“). Betrachtet man die Gefährdungen, lohnt sich auch ein Blick auf die Berufskrankheiten. So wurden zwischen 2005 und 2009 insgesamt 996 Anträge auf Anerkennung einer Berufskrankheit von Seiten der Physiotherapeutinnen und -therapeuten gestellt, von denen hauptsächlich Hauterkrankungen anerkannt wurden. Auch hierbei ist der Massagebereich nicht separat ausgewiesen, wobei hier von einem geringeren Anteil auszugehen ist.
- Physioscience: Arbeitsbedingte Belastungen, Beschwerden und Erkrankungen von Physiotherapeuten in Deutschland, Ergebnisse einer Fokusgruppendiskussion
- VTP-Magazin: Woran Therapeuten erkranken
Raumaufteilung
In der DGUV Information 207-017 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes“ sind die Anforderungen an Funktionsbereiche im Krankenhaus beschrieben. Für den Behandlungs- und Massagebereich ist dort festgelegt, dass Massageliegen frei im Raum stehen müssen, zudem muss für Therapeutinnen und Therapeuten rundherum mindestens 0,60 Meter Platz vorhanden sein. Bei Bedarf sind zusätzliche Flächen für möglicherweise benötigte Geräte neben den Liegen einzuplanen. Mehrere Liegen müssen mit einem Sichtschutz voneinander getrennt und ein Platz zum Waschen der Hände in leicht erreichbarer Entfernung vorhanden sein.
Weitere Themen:
- Umgang mit Therapieliegen und anderen Arbeitsmitteln
- Belastungen des Muskel-/Skelettsystems
- Hautschutz
- Infektionen
- Elektrischer Strom
- Stolpern, rutschen, stürzen
- Beleuchtung
- Psychische Belastungen