Modernes Hallenbad ©UK NRW | BGW
Stand: 03/2026

PT Therapie im Bewegungsbad oder Therapiebad

Bei der physiotherapeutischen Arbeit am Beckenrand und im Wasser sind im Bewegungs- und Therapiebad verschiedene wichtige Aspekte mit Blick auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten.

Raumklima

Die Wassertemperatur im Bewegungs- und Therapiebecken beträgt ca. 28 bis 32 °C. In der Schwimmhalle herrscht eine hohe Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit, die die Beschäftigten belastet.

Daher tragen sie sinnvollerweise leichte und luftige Arbeitskleidung.

Darüber hinaus ist es wichtig, regelmäßig und ausreichend zu trinken. Bei Lufttemperaturen von mehr als +26 °C sollen, bei mehr als +30 °C müssen Getränke bereitgestellt werden.

Zudem können durch die Dienstplangestaltung die belastenden Zeiträume kurzgehalten werden, z.B. durch häufigere Arbeitsplatzwechsel.

Feuchtarbeit

Auch der Aufenthalt im Schwimmbeckenwasser stellt eine Belastung der Haut dar und zählt wie das Händewaschen zur Feuchtarbeit. Somit ist diese Form der Belastung bei der therapeutischen Arbeit im Bewegungs- oder Therapiebad auf jeden Fall genauer zu betrachten.

Ein wesentlicher Parameter zur Beurteilung der Gefährdung durch Feuchtarbeit ist dabei die Dauer der Feuchtarbeit, zu der auch der Aufenthalt im Beckenwasser zu zählen ist.

Die Aufenthaltsdauer im Wasser sollte begrenzt werden. Dazu bietet sich die Anleitung vom Beckenrand an. Einige Therapiebecken sind daher bereits mit tieferliegenden Beckenumgängen mit Sichtfenstern ausgestattet.

Zusätzlich kann die Exposition durch verkürzte und wechselnde Einsatzzeiten der Beschäftigten verringert werden. Dies führt zu mehr Abwechslung am Arbeitsplatz, was sich auch positiv auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten auswirken kann.

Nähere Einzelheiten zur Feuchtarbeit im Bewegungs- oder Therapiebad, insbesondere zur möglichen Notwendigkeit einer zugehörigen arbeitsmedizinischen Vorsorge, finden Sie im Artikel „Belastungen durch Feuchtarbeit“.

Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahr (SRS)

Die Fußböden der Schwimmhalle, die Beckenböden sowie ins Wasser führende Treppen und Beckenleitern müssen rutschhemmend ausgeführt sein.

Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche sollten anhand der Bewertungsklasse A bis C gemäß DGUV Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“ entsprechend des Anwendungsbereichs ausgewählt werden. Die Bewertung ist Teil der Produktinformation.

Für die Nutzung mit Schuhen werden die Bewertungsgruppen der Rutschhemmung gemäß ASR A1.5 mit R9 bis R13 angegeben. Für Fußböden im Schwimmbad, die mit Schuhen begangen werden, ist ein Bodenbelag mit der Bewertungsgruppe R10 erforderlich.

Zum Erhalt der Rutschfestigkeit ist eine ordnungsgemäße Verlegung, Reinigung und Pflege essenziell. Details hierzu finden Sie im Kapitel „Becken und Beckenausstattung“ [https://www.sicheres-krankenhaus.de/physiotherapie/therapie-und-bewegungsbad/becken-und-beckenausstattung].

Jedoch lassen sich Unfälle nicht allein durch rutschhemmende Bodenbeläge verhindern. Deshalb gibt es zusätzliche bauliche Anforderungen, wie zum Beispiel ein ausreichendes Bodengefälle von mindestens 2 % bei Beckenumgängen, um Verkehrswege frei von Wasseransammlungen zu halten.

Auch das Vermeiden von Unebenheiten oder Löchern auf dem Boden gehört zu den baulichen Schutzmaßnahmen. So sollten Abdeckungen von Über- bzw. Ablaufrinnen bündig mit dem Fußboden verlegt sein.

Nähere Details finden Sie in der DGUV Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“ sowie in der DGfdB-Richtlinie R 25.07

Natürlich sind es nicht nur bauliche Gegebenheiten, die Stolpern, Rutschen und Stürzen verursachen können – jede Art von Hindernissen oder anderen Stolperfallen sind potenzielle Gefährdungen. Deshalb sind Verkehrswege in Bädern immer von Hindernissen freizuhalten. Hierzu gehören zum Beispiel im Weg liegende Unterarmgehstützen. Abhilfe kann hier das Anbringen geeigneter Halterungen schaffen. Das Vorhalten ausreichender Stauräume für Therapiezubehör ist eine weitere Option, um Platz am Becken freizuhalten. Ganz wichtig: Das Tragen von geeignetem rutschhemmendem Schuhwerk.

Last but not least sollte der Boden in den Verkehrswegen, soweit wie möglich, trocken gehalten werden.

Rettungseinsätze

Im Ernstfall müssen die Therapeutinnen und Therapeuten in der Lage sein, schnell Patientinnen und Patienten aus kritischen Situationen im Wasser zu retten, ohne sich selbst zu gefährden – auch zum Beispiel durch Umklammerungen seitens der Betroffenen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Artikel „Therapeutisches Personal – Rettung von Ertrinkenden“.

Ergonomie

Aufgrund der Tätigkeit stellt zumindest in der manuellen Therapie das Thema Ergonomie einen sehr wichtigen Aspekt in Bezug auf den Gesundheitsschutz der Therapeutinnen und Therapeuten dar. Insbesondere beim Bewegen von Menschen im Therapiebad sollte die Belastung für das therapeutische Personal so gering wie möglich gehalten werden. Beim Arbeiten im Bewegungs- oder Therapiebad unterstützt die Auftriebskraft des Wassers das Heben und Bewegen. Zusätzlich können Schwimmhilfen wie Schwimmnudeln oder Schwimmbretter einen Beitrag zur Belastungsreduzierung leisten.

Für den Transfer bewegungseingeschränkter Patientinnen und Patienten ins Becken sollten stationäre Schwimmbadlifter zum Einsatz kommen.

Einsatz von Elektrogeräten in Beckennähe

Durch die Nässe im und um ein Schwimmbecken herum besteht bei Einsatz elektrischer Geräte die Gefahr der elektrischen Durchströmung. Auch bei intakten Geräten und Leitungen ist ein Eindringen von Feuchtigkeit in Steckverbindungen oder Geräte möglich.

Dies ist lebensgefährlich.

Daher dürfen im und um das Becken nur fest installierte Betriebsmittel verwendet werden, die ausdrücklich für die Verwendung im Schwimmbad vorgesehen sind und die mit Sicherheitskleinspannung (SELV) versorgt werden.

Die Elektroinstallation ist mit FI-Schutzschaltern (RCD) abzusichern.

Die DIN VDE 0100-702 „Elektrische Anlagen bei Schwimmbecken“ ist zu beachten.

Kommen Elektrogeräte z.B. bei Reinigungsarbeiten am und im Becken zum Einsatz, sind diese so auszuwählen, dass ein besonderer Schutz gegen Feuchtigkeit gegeben ist.

Reinigungsarbeiten im und am Becken sollten außerhalb der Öffnungszeiten des Therapie- und Bewegungsbades stattfinden. Dabei sollten sich keine Personen im Becken befinden.

Herkömmliche Verlängerungskabel dürfen in Nass- oder Schwimmbereichen grundsätzlich nicht eingesetzt werden.

Die eingesetzten Geräte müssen eine geeignete Schutzart gemäß IP-Klassifizierung (z. B. IPX7 oder IPX8) aufweisen.

Dies gilt ebenso für die musikalische Untermalung bei sportlichen Veranstaltungen wie der Wassergymnastik. Auch hier ist der Einsatz herkömmlicher Audiogeräte in der Nähe des Beckens oder in Nassbereichen zu unterlassen. Die musikalische Untermalung sollte über Hallenlautsprecher erfolgen.

Beschäftigte müssen zum richtigen Umgang mit Elektrogeräten im Bereich des Bewegungs- und Therapiebades regelmäßig unterwiesen werden.

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