Ein Therapiebecken ©UK NRW | BGW
Stand: 12/2021

PT Anforderungen an die Rettungsfähigkeit

Beschäftigte in Bewegungs- und Therapiebädern müssen in der Lage sein

  • Personen vor dem Ertrinken zu retten, ohne sich selbst zu gefährden (Rettungsfähigkeit) und
  • die erforderlichen Maßnahmen der Ersten Hilfe, einschließlich einer möglicherweise erforderlichen Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) vorzunehmen.

Die Anforderungen an die Rettungsfähigkeit sind an die konkreten Rahmenbedingungen anzupassen.

Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Beckengröße
  • Wassertiefe
  • Anzahl der Personen, die sich zeitgleich im Becken befinden können.

Bei Becken mit größeren Wassertiefen kann es u. U. notwendig sein, Personen, die auf den Beckenboden abgesunken sind, anzutauchen und an die Wasseroberfläche zu holen.

In jedem Fall sind für die Rettung ertrinkender Personen praktische Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich, die man auf unterschiedliche Art und Weise erwerben kann und die sich nur durch regelmäßiges Training und Wiederholung festigen und erhalten.

Möglichkeiten zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sind z. B.:

  • Absolvierung einer kombinierten Rettungsübung nach Anhang 1 der DGfdB Richtlinie 94.05.
  • Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens
  • Qualifikation zum „International Lifesaver“.
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