Weitere Arbeiten mit Absturzgefahr können z. B. sein:
- Arbeiten am Rand entleerter Becken
- Wartung, Instandhaltung, Reinigung von Glasflächen, Beleuchtungseinrichtungen, Lautsprechern
Diese Arbeiten müssen von sicheren Standplätzen ausgeführt werden.
An Absturzkanten sind Schutzmaßnahmen zu treffen, die ein Abstürzen von Personen verhindern.
Bei Arbeiten am Rand entleerter Becken sind Personen gegen Absturz zu sichern, wenn die Absturzhöhe mehr als 2 m beträgt.
Der hier verwendete Text wurde teilweise aus der DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" entnommen.