Weitere Arbeiten mit Absturzgefahr können z. B. sein:
- Arbeiten am Rand entleerter Becken
- Wartung, Instandhaltung, Reinigung von Glasflächen, Beleuchtungseinrichtungen, Lautsprechern
Diese Arbeiten müssen von sicheren Standplätzen ausgeführt werden.
An Absturzkanten sind Schutzmaßnahmen zu treffen, die ein Abstürzen von Personen verhindern.
Bei Arbeiten am Rand entleerter Becken sind Personen gegen Absturz zu sichern, wenn die Absturzhöhe mehr als 2 m beträgt.
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