Lüftungsgerät ©UK NRW | BGW
Stand: 07/2021

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BÜT Lüften mit Luftreinigungsgeräten und Ventilatoren

Freies Lüften

Das SARS-CoV-2-Virus wird vor allem durch Tröpfchen und Aerosole übertragen. Daher muss die Raumluft in Räumen, in denen sich mehrere Personen über einen längeren Zeitraum aufhalten und keine technischen Anlagen zum Austausch der Raumluft (Raumlufttechnische Anlagen – RLT-Anlagen) vorhanden sind, durch regelmäßiges Öffnen von Türen und Fenstern ausgetauscht werden. Diese Art der Lüftung wird als „freies Lüften“ bezeichnet.

Ein geschlossenes und ein gekipptes Fenster©UK NRW | BGW

Durch dieses freie Lüften muss gewährleistet sein, dass die in der ASR A3.6 empfohlene CO2-Konzentration von 1000 ppm Kohlendioxid (CO2) in Räumen nicht überschritten, sondern nach Möglichkeit unterschritten wird. Durch regelmäßige Stoßlüftung über geöffnete Fenster wird diese Konzentration erreicht. Die Bestimmung der notwendigen Lüftungsfrequenz in Innenräumen ermöglicht die CO2-Timer App des IFA.

So sollten in Besprechungsräumen im Herbst nach 20 Minuten für 5 Minuten bzw. 3 Minuten im Winter gelüftet werden. Die Bundesregierung hat am 16. September 2020 entsprechende Empfehlungen veröffentlicht.

Mobile Luftreinigungsgeräte

Der Einsatz von mobilen Raumluftreinigern ist keine Alternative zur freien Lüftung über Fenster bei Räumen ohne raumlufttechnische Anlagen und benötigt immer eine Lüftung über Fenster. Die Wirksamkeit einer Lüftung hängt von der Durchströmung des gesamten Raumes mit dem Ziel ab, eine gute, gleichmäßige Vermischung der Zuluft mit der vorhandenen Raumluft zu erreichen. Die Lage der Zuluftöffnungen bestimmen die Durchströmung des Raumes mit frischer Luft. Luftreinigungsgeräte wirken nur begrenzt und punktuell. Dieser Nachteil muss durch höhere Luftvolumenströme, geschickte Aufstellung im Raum oder den Einsatz mehrerer im Raum verteilter Geräte ausgeglichen werden (Mobile Luftreiniger (MLR) - Hinweise zur Auswahl und zum Betrieb).

Daher können mobile Raumluftreiniger nur als ergänzende präventive Infektionsschutzmaßnahme zum Schutz vor SARS-CoV-2 in Innenräumen, die über keine raumlufttechnische Anlage verfügen, bei Vorliegen von bestimmten Randbedingun¬gen sinnvoll sein. Sie können allerdings die notwendige Frischluftzufuhr durch Lüften über Fenster oder raumlufttechnische Anlagen zur Erfüllung der Anforderungen der ASR A3.6 nicht ersetzen und bieten auch keinen Schutz vor einer möglichen Tröpfcheninfektion mit SARS-CoV-2 im Nahbereich (Unterschreiten des Schutzabstandes von 1,5 m).

Sie bedürfen eines sachgerechten Einsatzes unter Berücksichtigung herstellerspezifischer Angaben. Dabei sind verschiedene Randbedingungen zu beachten, insbesondere die Dimensionierung und Positionierung sowie die Berücksichtigung von thermischen oder stofflichen Lasten im betreffenden Raum. Nicht außer Acht gelassen werden darf auch der Aspekt einer möglichen Lärmbelastung und der notwendigen regelmäßigen Wartung einschließlich des Filterwechsels unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen (FBVW-502 „SARS-CoV-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen“).

Häufig werden Klimageräte zur Kühlung oder zum Heizen von Räumen eingesetzt. Diese Geräte saugen Raumluft an, kühlen bzw. erwärmen diese und blasen sie zurück in den Raum. 

In der Regel sorgen diese Geräte nur zur gleichmäßigen Verteilung der Luft im Raum, da sie nicht über wirksame Filter verfügen, die Aerosole effektiv abscheiden können. Auch hier gilt, dass eine Verdünnung der Raumluft zum Absenken der Aerosolkonzentration nur durch eine ausreichende Versorgung des Raums mit Außenluft durch freies Lüften über geöffnete Fenster gewährleistet ist. 

Dieser Zwang zum Lüften widerspricht den Voraussetzungen für einen wirksamen und wirtschaftlichen Betrieb als Klimagerät im Sommer bzw. Heizungsgerät im Winter.


Ventilatoren

Ventilatoren erzeugen eine Luftströmung, die eine begrenzt kühlende Wirkung hat. Diese Strömung kann belastete Aerosole und eventuell auch Tröpfchen befördern.

In Einzelbüros kann der Einsatz von Ventilatoren als unkritisch angesehen werden.

Sind jedoch mehrere Personen in einem Arbeitsbereich anwesend, müssen die resultierenden Gefährdungen individuell für den jeweiligen Anwendungsfall beurteilt werden. Durch den Luftstrom werden nicht nur potenziell belastete Aerosole verteilt, sondern Tröpfchen können auch über weitere Strecken, weiter als den Mindestabstand zwischen Personen von 1,50 Metern, transportiert werden. Das würde das Übertragungsrisiko erhöhen.

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