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Allgemeine Informationen zum Thema „Beleuchtung“ finden Sie im Planungsbüro
In der Arbeitsumgebung einer Apotheke ist es essenziell, die Beleuchtung entsprechend den Tätigkeitsbereichen zu optimieren.
Folgende Mindestbeleuchtungsstärken sind zu empfehlen:
- Offizin mindestens 300 Lux
- Labor oder bei der Ausführung von Schreibtischtätigkeiten mindestens 500 Lux
Einige Medikamente sind lichtempfindlich und können unter Einfluss von UV-Strahlung ihre Wirksamkeit verlieren. UV-Filternde Leuchtmittel oder Abdeckungen sind daher wichtig, um die Qualität der Medikamente zu erhalten. (siehe auch „Sonnenschutz“)
In Apotheken, in denen Sterilräume für die Zubereitung von Medikamenten existieren, müssen die Beleuchtungseinrichtungen leicht zu reinigen sein und dürfen keine Staub- und Schmutzfänger sein.