Lagerung und Kennzeichnung
Stand: 07/2023

AP Lagerung und Kennzeichnung

Ausgepackte Ware wird anschließend in einem gesonderten Raum in geeigneten Schubladen oder Regalen gelagert werden. Zytostatika müssen unter Benutzung von Handschuhen separat von anderen Arzneimitteln auf Einmalunterlagen gelagert werden, um Substanzverschleppungen durch die Übertragung von möglichen Außenkontaminationen der Vials auf die Schubladen- oder Regalböden zu vermeiden. Es muss geregelt sein, welche Gegenstände mit den zur Lagerung benutzten Handschuhen und welche ohne Handschuhe berührt werden dürfen (z.B. Telefon, Wechselsprechanlage, Lichtschalter).

Generell bietet sich für alle Reinstoffe an, die Behältnisse – zusätzlich zur bereits vorhandenen Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung (Gefahrenpiktogramm/e, Signalwort „Achtung“ oder „Gefahr“) – mit einem roten, gelben, orangen oder blauen Punkt entsprechend dem von der Bundesapothekerkammer empfohlenen Kennzeichnungssystem (ABDA (Hrsg.): Information über die persönliche Schutzausrüstung auf Standgefäßen. Innerbetriebliche Kennzeichnung von Gefahrstoffen) zu versehen:

Viele Apotheken nutzen bereits diese Möglichkeit der innerbetrieblichen Risikokommunikation für Chemikalien sowie Rezeptur- und Defekturarzneimittel; entsprechende Software zur Erstellung der Etiketten mit Farbkennzeichnung ist im Handel erhältlich.

Behältnisse mit Gefahrenpiktogrammen und zusätzlicher Farbkennzeichnung in der Rezeptur einer Apotheke.

Es handelt sich hierbei zwar um ein stark vereinfachendes System, das auf den H-Sätzen der 300er Reihe basiert, aus denen sich inhalative und dermale Gefahren, aber auch Gefahren für die Augen ablesen lassen. Aus Arbeitsschutzsicht wäre es aber trotzdem zweckmäßig, die farbliche Kennzeichnung nicht auf Reinstoffe zu beschränken, sondern auf alle Arzneimittel mit relevantem gesundheitsgefährdenden Potenzial auszuweiten. Dies hätte den Vorteil, dass das Apothekenpersonal, aber auch die berufsmäßigen Empfänger der Arzneimittel (Pflegefachkräfte, Betreuer, ärztliches Personal etc.) frühzeitig über die möglicherweise bei bestimmten Tätigkeiten von Arzneimitteln ausgehenden Gefährdungen bzw. geeignete Schutzmaßnahmen informiert würden. Eine andere Möglichkeit der Risikokommunikation bietet die Verwendung von leicht verständlichen Piktogrammen (s. folgende Beispiele):

Eine solche Form der Risikokommunikation wird u.a. im Universitätskrankenhaus Genf seit Jahren erfolgreich praktiziert (Améloriation de la continuité des soins pharmaceutiques aux patients pédiatriques sortant de l´hopital, Laure-Zoé Kaestli, Dissertation, Genf Juni 2014, S. 229-231).

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