Entsorgung
Stand: 07/2023

AP Entsorgung

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Allgemeine Informationen zum Thema „Abfallentsorgung“ finden Sie in den Bereichsübergreifenden Themen

Für die Entsorgung vorgesehene Anbrüche aus der Zubereitung sowie Retouren und kontaminiertes Material müssen in geeigneten, gekennzeichneten Abfallbehältnissen gesammelt und entsprechend den Vorgaben der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger entsorgt werden. Sharps (z.B. Spritzen, Kanülen) müssen in durchstichfesten Behältnissen der Entsorgung zugeführt werden. In einigen Kommunen können Sharps so verpackt dem normalen Hausmüll zugeführt werden. Für zytostatikahaltige Abfälle gelten besondere Regelungen, die in der BGW-Broschüre „Zytostatika im Gesundheitsdienst“ näher beschrieben sind. Die Entsorgung bzw. Vernichtung von Betäubungsmitteln muss so durchgeführt werden, dass eine auch nur teilweise Rückgewinnung des Betäubungsmittels ausgeschlossen ist und Beschäftigte nicht gefährdet werden.

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