Alle Arzneimittelsendungen sollten nach Anlieferung im Wareneingang bzw. der Wareneingabe von geschultem Personal auf mögliche Beschädigungen der Versandverpackung (z.B. Risse und Dellen) und Außenkontaminationen (z.B. Flecken/Verfärbungen durch ausgetretene Flüssigkeit) kontrolliert werden. Dies gilt auch für das anschließende Öffnen der Verpackung und die Entnahme der Fertigarzneimittel bzw. Reinstoffe aus der Verpackung (z.B. nach Glasbruch klingende Geräusche, Kristalle auf der Glasoberfläche von Medikamentenfläschchen, aufgerissene Blister, verformte Kapseln, zerbrochene Tabletten, freigesetzte Stäube). Beschädigte Ware wird umgehend an den Versender zurückgeschickt. Ggf. ist dazu eine zusätzliche Umverpackung notwendig, um ein weiteres Austreten zu vermeiden. Die Rücksendung sollte einen Hinweis darauf enthalten, dass es sich um beschädigte Arzneimittel handelt.
Symbol gelbe Hand
Ware, die als Zytostatika-Lieferung gekennzeichnet ist (z.B. durch das Symbol „Gelbe Hand“) muss von einer unterwiesenen Person unter Benutzung von Handschuhen (z.B. medizinische Einmalhandschuhe) ausgepackt werden. Sollte dabei ein Stoffaustritt erkennbar sein, muss die Ware ebenfalls umgehend mit einem entsprechenden Vermerk an den Lieferanten zurückgeschickt werden. Beim Verschließen der Verpackung muss darauf geachtet werden, dass eine Stofffreisetzung und -verschleppung in der Apotheke (z.B. durch Berührung mit kontaminierten Handschuhen oder Übertragung von kontaminierten Flächen) und eine Freisetzung während des Rücktransports ausgeschlossen werden kann. Die Verpackung muss mit einem Hinweis versehen werden, dass es sich beim Inhalt um ein beschädigtes Zytostatikum handelt, damit der Empfänger entsprechende Schutzmaßnahmen beim Auspacken ergreifen kann und Stofffreisetzungen vermieden werden.
Der hier verwendete Text wurde aus der Informations- und Handlungshilfe „Arzneimittel im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege“ entnommen.