Decke mit Belüftungsanlage ©UK NRW | BGW
Stand: 04/2021

OP Belüftung

In Operationsabteilungen ist eine technische Lüftung einschließlich Klimatisierung Standard. Dies resultiert daraus,

  • dass möglichst keimfreie Luft vorhanden sein soll,
  • dass ggf. Schadstoffe (z. B. Narkosegase oder Verbrennungsprodukte vom Kautern) abgeführt werden sollen und
  • dass eine angenehme Lufttemperatur und -feuchte herrschen soll.
Zwei Personen mit OP-Schutzkleidung im Operationssaal©UK NRW | BGW

Gerade bei langen Operationen mit vielen Personen in einem Operationssaal steigen die Temperaturen erheblich, sodass auf eine Kühlung nicht verzichtet werden kann.

Eine zentrale raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) besteht aus der Zentrale,

  • in die die Luft angesaugt wird,
  • in der die Luft be- oder entfeuchtet wird,
  • in der die Luft gefiltert wird und
  • in der die Luft ggf. erwärmt oder auch gekühlt wird.

Für die Befeuchtung werden heute nur noch Dampfbefeuchter eingesetzt, da sie für eine Verkeimung nicht anfällig sind. Gleichwohl kann die befeuchtete Luft in dem anschließenden Transport in Kanälen zu den endständigen Räumen so weit abkühlen, an sogenannten Kältebrücken der Kanalwand, dass es zum Wasserniederschlag und damit auch z. B. zum Schimmelpilzwachstum kommen kann.

Aus diesem Grund sollen alle Kanalstrecken in kurzen Abständen, ca. alle 10 m, mittels Klappen einsehbar sein. In der Praxis ist dies allerdings mangels entsprechender Zugangsmöglichkeiten – vor allem beim nachträglichen Einbau von Anlagen – kaum umsetzbar. Gegenmaßnahmen wären die Beseitigung bekannter Kältebrücken, also eine äußere Isolierung an den Kanalstrecken.

RLT-Anlagen verfügen außerdem meist über Rückkühlwerke, die außerhalb der Zentrale installiert sind.

Eine RLT-Anlage, wie sie heute gebaut wird, ist mindestens zweistufig, d. h., sie hat zwei Filterstufen. Die erste Filterstufe (mindestens Filterklasse F5, besser F7) befindet sich am Eingang der Klimaanlagenzentrale und die zweite Filterstufe (Filterklasse F9 nach DIN 1946-4) an ihrem Ausgang vor dem Übertritt der Luft in die Transportkanäle zu den endständigen Räumen. Die Filter müssen mindestens Qualitäten nach EN 779 und EN 1822 erfüllen.

Eine Bedienanlage mit der Aufschrift "Klimaanlage"©UK NRW | BGW

Eine sogenannte dreistufige Filteranlage (Schwebstofffilter Filterklasse H13) wird für OP-Säle gefordert. Dabei befindet sich die dritte Filterstufe endständig im Austrittsbereich der Luft aus dem Kanal in den OP-Saal oder in andere Räume der OP-Abteilung.

Standard sind im klassischen OP-Saal (Raumklasse Ia nach DIN 1946-4) heute Gewebedecken von etwa 3 m x 3 m, die eine sogenannte turbulenzarme Verdrängungsströmung (TAV) gewährleisten.

Die TAV kommt dadurch zustande, dass die Luft aus der Gewebedecke ca. 1 °C kälter ist als die Umgebungsluft und dadurch, physikalischen Gesetzen folgend, zu Boden fällt. Wichtig dabei ist, dass möglichst der OP-Tisch im Zentrum der Gewebedecke steht, zumal die Chirurgen sich ausreichend bewegen, um nicht zu frieren. Bei ungünstiger räumlicher Organisation sitzen die Anästhesistinnen und Anästhesisten oft im Luftstrom, die sich bei ihrer Tätigkeit wenig bewegen und dementsprechend häufig über Kälte klagen – ein bekanntes Thema im OP.

Die VDI 6022 beschreibt grundsätzliche Anforderungen an alle RLT-Anlagen einschließlich ihrer hygienischen Überwachung. Die DIN 1946 Teil 4 aus dem Jahr 2008 beschreibt die spezifischen Anforderungen an RLT-Anlagen in Einrichtungen des Gesundheitswesens, z. B. in Operationsabteilungen, Intensivstationen oder Infektionsstationen. Beide Vorschriftenwerke sind insbesondere bei Planung und Bau von Neuanlagen zu beachten.

Eine Trennung in septische und aseptische Operationssäle wird aus hygienischer Sicht nicht mehr empfohlen, da oft eine geplante Einteilung von Patientinnen und Patienten in diese Operationssäle nicht möglich ist und sich die Frage septisch oder aseptisch erst während der Operation stellt.


Um das ohnehin schon geringe Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 durch RLT-Anlagen im OP weiter zu verringern, sollen die RLT-Anlagen mit einem hohen Anteil an Außenluft ohne Unterbrechung betrieben werden. Ein Umluftbetrieb muss vermieden oder zumindest reduziert werden, da nur eine außreichende Zufuhr von Außenluft eine Verringerung der virenbelasteten Aerosolkonzentration gewährleistet. 

Werden RLT-Anlagen nicht ausschließlich mit Zuluft aus der Außenluft gefahren, sondern mit einem Teilstrom im Umluftbetrieb betrieben, dann werden zum großen Teil wieder virenbelastete Aerosole dem Raum zugeführt. Kann dieser Umluftbetrieb nicht vermieden werden, sollten soweit möglich höhere Filterstufen (z. B. von Klasse F7 auf F9) eingesetzt werden. Sofern technisch machbar können auch HEPA-Filter der Klassen H13 oder H14 verwendet werden. Allerdings sinkt hier durch den höheren Filterwiderstand der Volumenstrom der RLT-Anlage. Daher muss vor einer Nachrüstung mit H13- oder H14-Filtern von einem Fachunternehmen geprüft werden, ob diese Nachrüstung technisch sinnvoll möglich ist.

Quellen

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