Anästhesie (Intubation/Maskennarkose/IV)
Stand: 07/2023

Operationssaal | Tätigkeiten
OP Anästhesie (Intubation/Maskennarkose/IV)

Eine Allgemeinanästhesie kann durch die Gabe von intravenösen Anästhetika oder durch Zumischung von volatilen Anästhetika (Inhalationsanästhetika) zum Atemgemisch durchgeführt werden. Üblich ist auch, zur Aufrechterhaltung der Narkose eine Mischform beider Narkosearten einzusetzen. Die Gabe von Lachgas ist aus verschiedenen Gründen (Umweltschutz, Kosten etc.) in der Allgemeinanästhesie auf dem Rückzug.

Bei ausgeschaltetem Bewusstsein der narkotisierten Patientinnen und Patienten müssen die Atemwege der behandelten Personen freigehalten werden, um eine ausreichende Atmung sicherzustellen und ggf. eine Beatmung zu ermöglichen.

Dies kann über die Intubation der Patientin oder des Patienten mit einem Trachealtubus erfolgen, der in die Luftröhre eingeführt wird. Bei Erwachsenen wird durch Aufblasen eines Ballons (cuff) die Luftröhre gegenüber der Außenwelt so abgedichtet, dass es auch bei der Beatmung der zu versorgenden Person mit Überdruck nicht oder kaum zu einer Freisetzung von Atemgasen/Narkosegasen kommen kann. Ähnlich sind Larynxmasken zu betrachten. Sie werden im Mundraum über dem Kehldeckel platziert. Ein aufblasbarer Wulst dichtet hier die Atemwege gegenüber der Umwelt ab. Bei korrekter Lage mit Tubus oder Larynxmasken treten kaum Kontaminationen mit Narkosegasen auf. Die zu behandelnde Person wird direkt über genormte Verbindungsstücke mit dem Narkosesystem verbunden.

Gesichtsmasken können für Kurznarkosen und zur Einleitung der Narkose (insbesondere bei Kindern) ohne Venenzugang (und damit ohne Nadelstich) genutzt werden. Die Spontanatmung der Patientin oder des Patienten ist dabei zu Beginn noch erhalten. Die zu narkotisierende Person atmet über die Maske die Narkosegase ein. Mit schwindendem Bewusstsein wird die Maske fester aufgesetzt und die Atemwege werden durch richtiges Halten der Maske und des Unterkiefers freigehalten. Das Ausmaß der Narkosegasfreisetzung ist stark abhängig von der Arbeitsweise und Erfahrung der Anästhesistin oder des Anästhesisten.

Beschäftigte, die im Anästhesiebereich tätig sind, müssen arbeitsplatzbezogen  vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden, z. B. von den jeweiligen betrieblichen Vorgesetzten.

Die Unterweisungen sollten in Bezug auf die Anästhesieführung Folgendes beinhalten:

  • Dichtheitsprüfungen in der Gerätekunde
  • Leckagesuche
  • Anwendung von lokalen Absaugmaßnahmen
  • Anschließen der zentralen Absaugung
  • Prinzipien der arbeitsschutzgerechten Narkoseführung
  • Praktische Übungen, z. B. unter Einsatz direkt anzeigender Narkosegasmessgeräte
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