Gemüseschneidemaschine ©UK NRW | BGW
Stand: 06/2018

K Gemüseschneidemaschinen

Gemüseschneidemaschinen sind als Hilfsmittel in Küchen häufig im Einsatz. Die Maschinen bergen die Gefahr von Schnittverletzungen sowie von Verletzungen durch unkontrollierte Bewegungen der Maschine. Bei der Gefährdungsbeurteilung der Arbeit mit der Maschine müssen außerdem die elektrische Gefährdung, insbesondere durch den Einsatz bei erhöhter Luftfeuchtigkeit, sowie eine mögliche Lärmbelastung (Messungen) betrachtet werden.

Um Schnittverletzungen zu verhindern, müssen unter anderem die in der DIN 1678 „Nahrungsmittelmaschinen; Gemüseschneidemaschinen; Sicherheits- und Hygieneanforderungen“ an Gemüseschneidemaschinen gestellten Anforderungen erfüllt sein.

Gemüseschneidemaschine©UK NRW | BGW

Um das Risiko zu minimieren, mit der Schneideeinrichtung und den umlaufenden dazugehörenden Teilen in Berührung zu kommen, müssen Gefahrstellen an den Werkzeugen von der Einfüllseite her gesichert sein, z. B. durch

  • Schutztrichter,
  • Einfülltrichter mit Einbauten, z. B. Ablenkbleche, Gitter, Stäbe, Pilz, oder
  • Zuführschacht, gegebenenfalls mit an den Querschnitt angepassten Stopfer oder Andrücker.

Dreh- oder abnehmbare Schutzeinrichtungen, ausgenommen Stopfer, müssen mit dem Antrieb verriegelt sein, wenn das maximale Maß der Zufuhröffnung >80 mm beträgt. Wenn eine nichtabnehmbare Andrückvorrichtung verwendet wird, kann die Andrückvorrichtung die Maschine ohne Betätigung des Ein- oder Ausschalters in Gang setzen. Für solche Maschinen muss die Nachlaufzeit weniger als 2 s betragen.

Vom Auslauf muss derZugriff zu Gefahrstellen durch konstruktive Maßnahmen ausgeschlossen werden. Bei Maschinen mit umlaufender Scheibe muss dies dadurch erreicht werden, dass die Unterseite der Schneideinrichtung oder der Ausstoßplatte am Umfang so gestaltet wird, dass

  • der einzig mögliche Kontakt der mit einer glatten Oberfläche ist oder
  • die Finger vom Klingenbereich bzw. von einer anderen Gefährdung

abgelenkt werden.

Folgende Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sind für den Umgang mit den Maschinen zu beachten:

  • Beim Arbeiten an den Maschinen müssen Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche eingehalten werden.
  • Die Bedienungsanleitung des Herstellers muss beachtet werden.
  • Beim Ausbau der Messer schnittfeste Handschuhe tragen.

Sicherheits- und Hygieneanforderungen für die Gestaltung und die Herstellung von Gemüseschneidemaschinen, die transportierbar sind und eine maximale Nennleistung von weniger als 3 kW besitzen, beschreibt die DIN EN 1678.

Die Norm gilt nicht für Haushaltsgeräte.

Quellen


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