Notaufnahme Rotes Kreuz ©UK NRW | BGW
Stand: 10/2018

NA Ausnüchterung

Der Ausnüchterungsraum dient dazu, Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, möglichst bis zum Ende ihres Rausches aufzunehmen. Dies dient einerseits dem Schutz der Patientinnen und Patienten. Andererseits können psychoaktive Drogen die Wahrnehmung und das Verhalten einer Person stark verändern. Dies kann in Gewalt und Aggression gegen andere Personen münden. Daher spielt bei der Gestaltung eines Ausnüchterungsraumes auch der sogenannte Fremdschutz eine Rolle.

Ein solcher Raum sollte möglichst abseits liegen. Gleichzeitig muss jedoch die Möglichkeit einer Überwachung der dort untergebrachten Personen gegeben sein. Dies ist am gefahrlosesten für die Beschäftigten durch eine Videoanlage umsetzbar. So können Bilder und Geräusche aus dem Ausnüchterungsraum z. B. direkt in den Dienstraum übertragen werden.

Der Raum sollte mit Schallschutz versehen sein. Einerseits kann so die notwendige Ruhe zum Ausnüchtern erreicht werden. Andererseits können jedoch auch Störgeräusche aus dem Raum in andere Bereiche der Notfall-Ambulanz vermieden oder vermindert werden.

Die Möglichkeit, sich zu reinigen (z. B. Dusche) oder das WC zu benutzen, sollte für die Patientinnen und Patienten gegeben sein. Es ist zudem sinnvoll, den Ausnüchterungsraum mit einem kleinen Vorraum zu versehen. Dieser kann als Schleuse genutzt werden. Dort können auch Kleidung und private Gegenstände der Patientinnen und Patienten aufbewahrt werden.

Um Beschäftigte vor den Folgen von Übergriffen durch die Patientinnen und Patienten zu schützen, sollten keine frei beweglichen Einrichtungsgegenstände verwendet werden.

Es sollten zudem sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für die Beschäftigten geeignete Alarmierungs-/Meldesysteme vorhanden sein.

Wände, Fußböden und sonstige Oberflächen müssen feucht zu reinigen und gegen Desinfektionsmittel beständig sein.

Darüber hinaus sollte der Fußboden (Bewertungsgruppe R 10, DGUV Regel 108-003, Stand: Oktober 2003) über ein leichtes Gefälle zu einem Bodenablauf verfügen.

Insgesamt wird eine Raumgröße von mindestens 12 m² empfohlen.

Hinweis

Der vorstehende Text zum Thema „Aufnahme-, Anmelde- und Wartebereich“ basiert in großen Teilen auf der Ziffer 13.1 der DGUV Information 207-017 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes – Anforderungen an Funktionsbereiche“ (Stand: September 2011).

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