Der Umkleideraum eines Personalbereichs ©UK NRW | BGW
Stand: 12/2017

NA Personalbereich

Die Begründungen für und die Anforderungen an Aufenthalts- und Umkleideräume sowie an Toiletten und Waschräume für Beschäftigte sind in einer Notfall-Ambulanz nicht anders als in anderen Bereichen eines Krankenhauses oder in einem anderen Betrieb. Diese sind in Abschnitt 9 der DGUV Information 207-016 ausführlich dargestellt.

An dieser Stelle werden daher nur einzelne Argumente für die Planung solcher Räume in einer Notfall-Ambulanz aufgeführt.

Personalaufenthaltsraum

Es ist aus Gründen der Arbeitsabläufe sinnvoll, einen Aufenthaltsraum für das Personal innerhalb der Notfall-Ambulanz einzuplanen. So können z. B. kurze Kaffeepausen ermöglicht werden. Zudem wird für diesen Raum eine Sichtverbindung nach außen empfohlen.

Personalumkleide

Grundsätzlich können Personalumkleiden zentral oder dezentral eingerichtet werden. Gerade im Bereich medizinischer und pflegerischer Versorgung kann es jedoch sinnvoll sein, Umkleiden dezentral vorzuhalten. Bei pflegerischen und medizinischen Tätigkeiten kann es immer zu einer Verschmutzung oder Kontamination der Arbeitskleidung kommen. Um die Arbeitsabläufe durch ein notwendiges Umziehen nicht allzu sehr zu stören, sollten sich die Personalumkleiden daher in örtlicher Nähe zum Arbeitsbereich befinden.

Langes Waschbecken mit Seife und Desinfektionsmittel©UK NRW | BGW

Personaltoiletten

Für die Beschäftigten sind gesonderte Toiletten zur Verfügung zu stellen (vgl. Nr. 4.2.2 TRBA 250). Diese sollten für Patientinnen und Patienten und Begleitpersonen nicht zugänglich sein. Um die Arbeitsabläufe durch einen Toilettenbesuch nicht unnötig zu stören, sollten die Toiletten auf möglichst kurzem Wege erreichbar sein. Die Toiletten müssen über Waschbecken, Seifenspender, Spender für Händedesinfektionsmittel und Einmalhandtücher verfügen.

Personalwaschräume

Für Beschäftigte sind Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl an Wasch- und Duschplätzen zur Verfügung zu stellen (vgl. Nr. 6 ASR A4.1). Auch diese können sinnvollerweise innerhalb der Notfall-Ambulanz eingeplant werden.

Hinweis
Die vorstehenden Texte zum Thema „Personalaufenthaltsraum, -umkleide, -toilette, -waschraum“ beruhen nahezu vollständig auf der Ziffer 9 der DGUV Information 207-016 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes – Basismodul“ (Stand: April 2016).

Webcode: w836