Waschbecken und Ablage im Gipsraum ©UK NRW | BGW
Stand: 11/2017

NA Gipsraum

Der Gipsraum dient in erster Linie dazu, Menschen mit Frakturen zu behandeln und Gipsverbände anzulegen.

Entsprechend muss er ausgestattet sein:

Eine Stahltür©UK NRW | BGW
  • ausreichende Medienausstattung
  • Röntgenbildbetrachtung
  • die Möglichkeit zum Einsatz eines C-Bogens
  • Untersuchungsleuchten und höhenverstellbare Behandlungsliegen
  • rutschhemmender Bodenbelag (siehe DGUV Information 207-016 Abschnitt 4)
  • vergrößerte Türbreite wegen Bettenanbauten
  • abwaschbare Wände
  • angrenzender Lagerraum mit Verbindungstür
  • Einbauschränke
  • Gipsbecken mit Abscheider
  • Möglichkeiten zum Ablegen von Schuhen und Schürzen vor Verlassen des Raumes
  • Händewaschplatz

Er muss nicht zentral gelegen sein. Es empfiehlt sich jedoch, den Gipsraum möglichst nah zu den Einrichtungen der Röntgendiagnostik zu positionieren.

Grundsätzlich müssen Fußböden (Bewertungsgruppe R 10, DGUV Regel 108-003, Stand: Oktober 2003) und sonstige Oberflächen feucht zu reinigen und gegen Desinfektionsmittel beständig sein.

Eine Raumgröße inklusive Lagerfläche von 30 bis 35 m2 wird empfohlen.

Hinweis
Der vorstehende Text zum Thema „Gipsraum“ ist nahezu vollständig der Ziffer 3 der DGUV Information 207-017 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes – Anforderungen an Funktionsbereiche“ (Stand: September 2011) entnommen.

Webcode: w834