Ärztin läuft aus einem Zimmer raus ©UK NRW | BGW
Stand: 08/2018

NA Untersuchungsraum

In Untersuchungs-/Behandlungs-/Eingriffsräumen finden unterschiedlichste Behandlungen statt. Schock- und Gipsraum als spezielle Behandlungsräume werden an anderer Stelle beschrieben.

Ganz allgemein müssen Untersuchungs-/Behandlungs-/Eingriffsräume eine weitreichende Flexibilität ihrer Nutzung zulassen. Patienten - egal ob gehfähig oder Liegendkranke - werden in ihnen untersucht und ggf. behandelt. Die Möglichkeit für kleine Eingriffe unterschiedlichster Art muss ebenfalls gegeben sein.

Die Türen sollten so breit gestaltet sein, dass Pflegebetten gut hindurchgeschoben werden können.

Die Größe der einzelnen Räume richtet sich in erster Linie danach, welche Ausstattung (z.B. C-Bogen) im Raum vorhanden ist bzw. welche Geräte und Instrumente angewendet werden sollen. Ebenfalls ist zu beachten, dass Untersuchungsliegen möglichst von drei Seiten zugänglich sind. Auch die zu erwartende Anzahl der zur Behandlung notwendigen Beschäftigten muss bei der Dimensionierung der Untersuchungsräume beachtet werden.

Waschbecken mit Seife und Desinfektionsmittel©UK NRW | BGW

Daher bewegt sich die Empfehlung für die Raumgröße zwischen 12 und 30m2.

Fußböden müssen flüssigkeitsdicht, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Wände und Oberflächen müssen feucht zu reinigen und beständig gegen Desinfektionsmittel sein.

Insbesondere muss Folgendes bei der Ausstattung berücksichtigt werden:

  • Handwaschplatz mit Einhebelmischbatterie
  • ausreichende Abstellfläche für Geräte
  • ausreichend Bewegungsfläche für die Beschäftigten
  • PC-/Schreibarbeitsplatz
  • Kommunikationstechnik (Telefon, Gegensprechanlage, Alarmierungsmöglichkeit für Beschäftigte sowie Patientinnen und Patienten)
  • Lagerplatz und Ablageflächen

Da Patientinnen und Patienten in solchen Räumen häufig nur leicht bekleidet sind, sollte die Raumtemperatur zwischen 22 °C und 26 °C betragen.

Arzt steht in einer geöffneten Tür und läuft in ein Zimmer rein©UK NRW | BGW

Werden häufig Inhalationsnarkosen verabreicht, kann eine Narkoseabsaugung notwendig werden.

Daher sollten Untersuchungs-/Behandlungs-/Eingriffsräume idealerweise direkt mit raumlufttechnischen Anlagen ausgestattet sein. Dies gilt prinzipiell für die gesamte Notfall-Ambulanz. Hierzu liefert die DIN 1946-4 „Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens“ Hinweise.

Hinweis
Der vorstehende Text zum Thema „Untersuchungs-/Behandlungs-/Eingriffsräume“ basiert in großen Teilen auf der Ziffer 3 der DGUV Information 207-017 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes – Anforderungen an Funktionsbereiche“ (Stand: September 2011).

Quellen


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