Besprechungsraum mit einem Tisch und vielen Stühlen ©UK NRW | BGW
Stand: 03/2018

NA Besprechungsraum

In einer Notfall-Ambulanz muss immer von Unruhe und ungeplantem Arbeitsanfall ausgegangen werden. Dennoch haben Patientinnen und Patienten und ihre Begleitpersonen ein Anrecht darauf, nach Aufnahme und Untersuchung in Ruhe über die Untersuchungsergebnisse informiert zu werden.

Solche Gespräche in Untersuchungs- oder Behandlungsräumen zu führen blockiert diese Funktionsräume. Daher sollte ein gesonderter Raum für diese Gespräche zur Verfügung stehen.

Der Raum sollte dezentral platziert werden, um ungestörte Gespräche zwischen den Beteiligten zu ermöglichen.

Zwei Fachkräfte unterhalten sich©UK NRW | BGW

Neben einer ausreichenden Anzahl von Sitzmöglichkeiten sollte der Raum mit einem Telefon und einem PC ausgestattet sein. So können die behandelnden Ärztinnen und Ärzte während des Gesprächs auf digitale Daten der Patientinnen und Patienten zugreifen.

Empfohlen wird eine Raumgröße von mindestens 12 bis 15 m².

Bei solchen Gesprächen zwischen Ärztinnen und Ärzten, Patientinnen und Patienten und ihren Begleitpersonen werden unter Umständen auch Themen angesprochen, die Patientinnen und Patienten und ihre Begleitpersonen stark aufwühlen können.

Daraus können wiederum auch Aggressionen gegenüber den Ärztinnen und Ärzten entstehen. Daher sollte auch in einem Besprechungsraum die Möglichkeit gegeben sein, dass Beschäftigte im Bedrohungs- oder Übergriffsfall Hilfe holen können. Dies ist am besten über ein auch hier installiertes Alarmierungssystem möglich.

Zudem ist es grundsätzlich sinnvoll, bauliche Alternativen für den Rückzug des Personals im Falle einer Bedrohungssituation vorzuhalten. So bietet eine zweite Tür zum Besprechungsraum eine größere Chance für das Personal, den Raum im Bedarfsfall zu verlassen oder den dort Anwesenden besser zu Hilfe zu kommen.

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