Unreine Pflegearbeitsräume dienen in erster Linie der Entsorgung von Fäkalien. Ebenso werden dort Gegenstände wie Steckbecken, Urinflaschen oder Nierenschalen wieder aufbereitet.
Der Raum sollte über eine Steckbeckenspüle, ein tiefes Einweichbecken, ein Ausgussbecken mit Ringspülung, ein Handwaschbecken und ausreichend Lagerungsflächen verfügen.
Ablageflächen oder Aufbewahrungssysteme für persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Schutzhandschuhe, Schutzbrille) sind einzuplanen.
Eine ausreichend große Anzahl von Vorrichtungen zum Aufhängen und Trocknen personenbezogener chemikalienbeständiger Schutzhandschuhe wird empfohlen.
Wird der Raum zugleich als Lager für Infusionsständer, Toilettenstühle, Rollstühle etc. genutzt, muss dieser Platzbedarf berücksichtigt werden.
Die empfohlene Mindestgröße liegt bei 12 m2.
Der Raum sollte über ein Fenster zur Lüftung verfügen, da es dort schnell zu Geruchsbelästigungen kommen kann.
Fußböden (Bewertungsgruppe R 10, DGUV Regel 108-003, Stand: Oktober 2003) müssen flüssigkeitsdicht, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Hier ist eine fugenlose Gestaltung zu empfehlen.
Wände und sonstige Oberflächen müssen feucht zu reinigen und beständig gegen Desinfektionsmittel sein.
Hinweis
Der vorstehende Text zum Thema „Unreiner Pflegearbeitsraum“ basiert in großen Teilen auf der Ziffer 13.5 der DGUV Information 207-017 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes – Anforderungen an Funktionsbereiche“ (Stand: September 2011).