Utensilien zur Entsorgung von Abfällen ©UK NRW | BGW
Stand: 02/2021

NA Entsorgung von Abfällen

Spitze oder scharfe Gegenstände

Spitze und scharfe Gegenstände werden auch als „sharps“ bezeichnet. Hierzu zählen medizinische Instrumente, die bevorzugt im OP und in den Behandlungsräumen der Ambulanzen, aber auch im Rahmen von Blutabnahmen, Injektionen und der Wundversorgung im Patientenzimmer anfallen.

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Allgemeine Informationen zum Thema „Abfallentsorgung“ finden Sie in den Bereichsübergreifenden Themen

Beispiele für „sharps“ sind Skalpelle, Nähnadeln, Stechhilfen, Kanülen von Spritzen und Infusionssystemen, aber auch Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- und Stichverletzungen wie z. B. geöffnete scharfkantige Glasampullen.

Zur Sammlung der „sharps“ macht die TRBA 250 im Unterpunkt 4.2.5 (6) konkrete Vorgaben:

„Gebrauchte spitze und scharfe medizinische Instrumente einschließlich derer mit Sicherheitsmechanismus sind unmittelbar nach Gebrauch durch den Anwender in Abfallbehältnissen zu sammeln. Die Abfallbehältnisse müssen den Abfall sicher umschließen. Dabei sind die Behälter so nah wie möglich am Verwendungsort der spitzen, scharfen oder zerbrechlichen medizinischen Instrumente aufzustellen. Sie dürfen nicht umgefüllt werden.

Die Abfallbehältnisse müssen folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Sie sind fest verschließbare Einwegbehältnisse.
  • Sie geben den Inhalt, z. B. bei Druck, Stoß, Fall, nicht frei.
  • Sie sind durchdringfest.
  • Ihre Beschaffenheit wird durch Feuchtigkeit nicht beeinträchtigt.
  • Behältergröße und Einfüllöffnung sind abgestimmt auf das zu entsorgende Gut.
  • Sie öffnen sich beim Abstreifen von Kanülen nicht.
  • Sie sind eindeutig und verwechslungssicher als Abfallbehältnisse zu erkennen (Farbe, Form, Beschriftung).
  • Die Abfallbehältnisse sind auf die Entsorgungskonzeption und auf die verwendeten Spritzensysteme (Abstreifvorrichtung für verschiedene Kanülenanschlüsse) abgestimmt.
  • Ihre maximale Füllmenge ist angegeben, ihr Füllgrad ist erkennbar.
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