Pathologie

BM Pathologie

Auch in der Pathologie werden Menschen bewegt. Hier ist der Transfer primär nach ergonomischen Gesichtspunkten zu gestalten. Dies darf einen würdevollen Umgang mit den Verstorbenen jedoch nicht ausschließen.

Es ist davon auszugehen, dass insbesondere folgende Transfers von Verstorbenen oder Leichenteilen vorkommen: 

  • beim Verbringen in eine Kühlzelle (zur Aufbewahrung), 
  • bei Entnahme aus der Kühlzelle (z. B. zur Aufbahrung, zur Abholung durch ein Bestattungsunternehmen), 
  • bei notwendigen Obduktionen (aus der Kühlzelle / auf den Obduktionstisch  / herunter vom Obduktionstisch / in die Kühlzelle).

Arbeitsplatzgestaltung

Bei der baulichen Gestaltung ist bereits im Rahmen der Planung zu berücksichtigen, dass ergonomisches Arbeiten ausreichend Platz benötigt. So muss z. B. bei einer durchschnittlichen Sarggröße von 200cm x 70cm x 65cm der Bereich vor den Kühlzellen und -boxen mindestens eine Breite von 3 Metern aufweisen, damit notwendige Rangierräume für den Einsatz von Hilfsmitteln vorhanden ist. Auch um den Obduktionstisch sind entsprechende Rangierräume einzuplanen. Die Rangierräume sollten nicht als Lagerfläche genutzt und so eingeschränkt werden.

Türen und Tore der Leichenaufbewahrungs- und Kühlräume sollten mindestens 1,70 Meter breit sein (DGUV Information 207-017 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes – Anforderungen an Funktionsbereiche“).

Bei Bodenbelägen ist neben hygienischen Anforderungen auch auf die leichtgängige Befahrbarkeit von Hilfsmitteln mit Rollen zu achten.

Einsatz von Hilfsmitteln

Für die ergonomische Arbeitsweise beim Transfer von Verstorbenen/ Leichenteilen stehen inzwischen auch zahlreiche Hilfsmittel zur Verfügung. Hierzu zählen u. a.

  • höhenverstellbare Leichenmuldenhubwagen (hydraulisch
    oder elektrisch verstellbar),
  • höhenverstellbare Leichenmuldentransportwagen,
  • höhenverstellbare Scherenwagen,
  • Bodylifter (Leichenlifter),
  • Rollbretter,
  • Transfertücher,
  • Gleitfolien,
  • höhenverstellbarer Obduktionstisch.

Auch hier gilt, dass die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel entsprechend ihres Zwecks sach- und fachgerecht verwendet werden müssen.

Das ist wichtig für Sie als UNTERNEHMENSLEITUNG
Planen und statten Sie auch Pathologien nach ergonomischen Grundsätzen aus.
Das ist wichtig für Sie als BESCHÄFTIGTE
Auch in der Pathologie sind die Vorgaben der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes einzuhalten und z. B. Hilfsmittel entsprechend zu nutzen.

Der vorstehende Text basiert in großen Teilen auf der DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“.

Webcode: w1403