Frau die sich an den Schläfen berührt ©UK NRW | BGW
Stand: 01/2022

BM Pflege-/Betreuungssysteme

Pflege- und Betreuungssysteme werden durch zwei Eigenschaften charakterisiert: das Prinzip und die Organisationsform. Das Prinzip macht Aussagen über den Grad der „Orientierung am Menschen“ und somit auch über den Grad der Vollständigkeit der Tätigkeit (z. B. Funktionspflege, Primary Nursing). Die Organisationsform hingegen beschreibt lediglich die organisatorische Gestaltung der Pflege/Betreuung. Dies bedeutet vereinfacht: Wie hoch ist die Anzahl der Personen, die von einer Pflege- oder Betreuungsperson versorgt werden und wo (örtlich betrachtet) sind die Beschäftigten zuständig (z. B. Bereichspflege, Zimmerpflege)?

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass unter dem Gesichtspunkt physischer Belastungen das Arbeiten in rein funktionalen, tätigkeitsorientierten Systemen eher ungünstig ist. Müssen einzelne Beschäftigte beispielsweise alle Bewegungsunterstützungen leisten, während andere Beschäftigte ausschließlich Dokumentationsarbeiten erledigen, stellen sich einseitige körperliche Belastungen ein.

Das Arbeiten in prozessorientierten Systemen ist hier vorteilhafter. Die Zuständigkeit für die komplette Versorgung einer definierten Anzahl zu pflegender oder betreuender Personen durch einzelne Beschäftigte verringert einseitige Belastungen.

Die körperliche Belastung für einzelne Beschäftigte ist umso geringer, wenn sich die belastenden Tätigkeiten auf viele „Rücken“ verteilen und regelmäßig durch weniger belastende Tätigkeiten unterbrochen werden. Eine solche Aufteilung der beruflichen Tätigkeiten ist am ehesten in prozessorientierten Systemen möglich.

Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“ entnommen.

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