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Stand: 07/2021

BM Dienstvereinbarungen/ Dienstanweisungen

Dienstvereinbarungen sind Verträge zwischen der Unternehmensleitung und der gewählten Vertretung der Beschäftigten. Aus einer Dienstvereinbarung erwachsen sowohl der Unternehmensleitung als auch den betroffenen Beschäftigten verbindliche Rechte und Pflichten z. B. zum Thema „Dienstkleidung“.

Dienstanweisungen sind – wie auch Arbeitsanweisungen – verbindliche Arbeitsaufträge der Unternehmensleitung an die Beschäftigten z. B. zur Gestaltung von Arbeitsabläufen.

Dienstanweisungen und -vereinbarungen helfen z. B. Arbeitsabläufe zu strukturieren und so die Nutzung von Hilfsmitteln zur Bewegungsunterstützung zu etablieren. Sie sorgen zudem bei den Beschäftigten für Orientierung, wenn z. B. die Eigenschaften geeigneter Arbeitsschuhe für die Pflege und Betreuung beschrieben werden. Gleichzeitig können Dienstanweisungen und -vereinbarungen zur Unterstützung notwendiger Unterweisungen genutzt werden.

Die Unternehmensleitung ist somit gut beraten, geeignete Dienstanweisungen zu erlassen und Dienstvereinbarungen abzuschließen. Wichtig ist, dass die Nichtbeachtung von Dienstanweisungen und -vereinbarungen nicht ignoriert wird, sondern zumindest thematisiert und sogar geahndet wird. Es handelt sich dabei schließlich um einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag. Daneben können auch Verabredungen unterhalb der Ebene von Dienstvereinbarungen getroffen werden. Dienstvereinbarungen/ - anweisungen hebeln geltendes Recht nicht auf!

Fazit 1: Das ist wichtig für Sie als UNTERNEHMENSLEITUNG

Deutlich formulierte Dienstanweisungen und -vereinbarungen helfen, Arbeitsabläufe sinnvoll zu strukturieren.

Fazit 2: Das ist wichtig für Sie als BESCHÄFTIGTE

Dienstanweisungen und -vereinbarungen dienen vielfach Ihrer Gesunderhaltung.

Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“ entnommen.

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