Expertenstandards sind Instrumente, die entscheidend zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege und Betreuung beitragen. Sie berücksichtigen sowohl pflegewissenschaftliche Erkenntnisse als auch pflegepraktische Erfahrungen gleichermaßen und definieren Ziele und Maßnahmen bei relevanten Themenbereichen der ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung. Somit können sie zur Entwicklung von Maßnahmen zur Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) herangezogen werden. Expertenstandards entsprechen dem aktuell anerkannten Stand des Wissens zu einem speziellen Thema. Die Nichtbeachtung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Relevante Expertenstandards im Rahmen des Bewegens von Menschen sind insbesondere folgende:
„Sturzprophylaxe“, „Dekubitusprophylaxe“ und „Erhaltung und Förderung der Mobilität“.
Expertenstandards beschreiben zentrale Ziele professioneller Pflege. Die Standards gelten rein für die pflegerische Versorgung. Die Auswirkungen auf die Gesundheit des Pflegepersonals werden nicht thematisiert. Trotzdem kann ein solcher Standard einen großen Einfluss auf die Arbeit professionell Pflegender haben, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit. Aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung ist besonders darauf zu achten, dass die Umsetzung der Standards keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten hat.
Die Analyse der Expertenstandards zeigt deutlich, dass die Gefahr besteht, dass viele der genannten Tätigkeiten, wenn sie in den Einrichtungen nicht konsequent nach Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) umgesetzt werden, implizit „auf dem Rücken“ der Pflegenden ausgetragen werden. Dies gilt besonders für den Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität“. Es wird nicht darauf hingewiesen, wie Transfers durchgeführt werden sollen. Hilfsmittel, wie sie aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz bekannt sind, z. B. so genannte Technische und Kleine Hilfsmittel, werden hier nicht erwähnt. Wenn auf Hilfsmittel verwiesen wird, dann nur auf Hilfsmittel, die von Bewohnern selbst eingesetzt werden können, z. B. Rollatoren, Gehhilfen etc.
Das manuelle Bewegen von Menschen stellt eine Gefährdung für das Pflegepersonal dar. Gleichzeitig sind pflegebedürftige Menschen, die mobilisiert werden sollen, auf die Unterstützung des Pflegepersonals angewiesen. Es besteht daher bei der Umsetzung der Expertenstandards das Risiko, dass Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nicht beachtet werden. Hier liegt aber auch die Chance, das Thema der „ergonomischen Arbeitsweise“ verstärkt in den Fokus zu rücken, wenn zum einen die fachlichen Kompetenzen des Pflegepersonals, zum anderen die Forderungen der Expertenstandards fester Bestandteil des internen Qualitätsmanagements sein müssen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Medizinischen Dienstes.
Der vorstehende Text basiert in großen Teilen auf der DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“.