Als Denkansatz für ein systematisches Vorgehen bietet sich ein Regelkreismodell an, das eine kontinuierliche Verbesserung anstrebt und klar definierte Ziele beinhaltet. Nur wenn Ziele festgelegt wurden, kann der Erfolg getroffener Maßnahmen auch evaluiert werden. Dies gilt sowohl für die gesamte Einrichtung als auch für die konkrete Pflegehandlung.
Ein solcher Regelkreis besteht aus einer Reihe von logischen, voneinander abhängigen Überlegungs- und Entscheidungs- sowie Handlungsschritten, die auf ein Ziel hin ausgerichtet sind. Im Sinne des Regelkreises werden die Schritte Vorbereitung (2) und die Durchführung von Maßnahmen (3) danach beurteilt (4), ob sie zur Zielerreichung (1) geführt haben. Falls nicht, müssen die Schritte (2) und (3) entsprechend angepasst werden.
Will sich ein Betrieb der „Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen“ widmen, kann dies z. B. mit folgender Zielformulierung (1) beginnen:
„Wir gewährleisten durch eine ausreichende Anzahl und geeignete Kleine und Technische Hilfsmittel eine sichere und ergonomische Arbeitsweise. Dadurch erreichen wir eine hochwertige Pflege- und Betreuungsqualität.“
Für die Planung (2) geeigneter Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz notwendige Voraussetzung. Sie definiert den Ist-Zustand (2a) und liefert somit wichtige Informationen für eine wirksame Vorgehensweise. So können z. B. aus der Gefährdungsbeurteilung Erkenntnisse darüber gewonnen werden, welche Bewegungsunterstützungen wo, wie und wie häufig geleistet werden. Selbstverständlich sollten weitere Informationsquellen (z. B. Verbandbuch, Unfallanzeigen, Anzahl der betrieblichen Eingliederungsfälle (BEM-Fälle), Sturzprotokolle, Erkenntnisse aus Beschäftigtenbefragungen) genutzt werden.
Eine Bestandsaufnahme in Bezug auf die Ausstattung mit Kleinen und Technischen Hilfsmitteln und die Kompetenzen der Beschäftigten hilft adäquate Maßnahmen zu planen (2b).
Weiterhin ist es sinnvoll, interne und externe Expertinnen und Experten als Verbündete zu gewinnen, die bei der Planung, Organisation und Umsetzung unterstützen können (s. Erfolgsfaktor Kooperation mit internen und externen Fachleuten).
Wichtig für das Erreichen der formulierten Ziele:
- Führungskräfte und Beschäftigte müssen von der Notwendigkeit der Implementierung von Maßnahmen überzeugt sein.
- Neugierde muss geweckt werden (z. B. durch Informationsveranstaltungen mit Vorführungen, eine Beschäftigtenzeitung, Nutzung des schwarzen Bretts oder des Intranets).
- Beschäftigte und Führungskräfte müssen in den gesamten Prozess aktiv einbezogen werden.
Zur erfolgreichen Durchführung der Präventionsmaßnahmen (3) ist es wichtig, Verantwortliche zu benennen. Gleichzeitig sollten Termine zur Umsetzung (z. B. Bereitstellung von Hilfsmitteln) und für die Wirksamkeitskontrolle geplant und offen benannt werden. Die Beurteilung (4) (= Bewertung und ggf. Weiterentwicklung) ist ein wichtiger Schritt für den nachhaltigen Erfolg.
Beispiel, wie eine Beschäftigte dieses systematische Vorgehen für ihre eigene Pflegehandlung nutzen kann:
Eine Patientin benötig bei der Grundpflege in der Waschecke Hilfe. Sie ist zurzeit nicht gehfähig, sondern wird mit dem Hygienestuhl in die Waschecke gefahren. Die Arbeitsaufgabe „Unterstützung bei der Grundpflege“ kann in verschiedene Teilaufgaben unterteilt werden, z. B.
- Unterstützung der Patientin beim Aufsetzen an die Bettkante,
- Unterstützung der Patientin beim Umsetzen von Bettkante in den Hygienestuhl,
- Unterstützung der Patientin bei der Grundpflege und beim Ankleiden etc.
Jede der Teilaufgaben kann entsprechend des Regelkreismodells betrachtet werden:
Zu b) Patientin benötigt Unterstützung beim Umsetzen von der Bettkante in den Hygienestuhl.
- Zielfestlegung: Die Patientin wird unter Einbezug ihrer Ressourcen und der ergonomischen Arbeitsweise beim Positionswechsel unterstützt.
- Planung: Die aktive Mobilisation in den Hygienestuhl ist nicht nur gewünscht, sondern soll auch die Entlassung aus dem Krankenhaus vorbereiten. Es gibt aus medizinischer Sicht keine Kontraindikationen zur Mobilisation. Die Patientin kann in der Regel kurzzeitig Gewicht auf ihren Füßen übernehmen, ist jedoch körperlich stark geschwächt. Sie steht am liebsten über die linke Seite des Bettes auf, da dies auch ihren häuslichen Gewohnheiten und Gegebenheiten entspricht. Die Beschäftigte ist in der Lage, die Bewegungsunterstützung alleine und ergonomisch durchzuführen. Notwendige Hilfsmittel (Hygienestuhl) sind im Zimmer der Patientin vorhanden.
- Durchführung: Die Patientin sitzt bereits an der Bettkannte und trägt festes Schuhwerk. Die Beschäftigte räumt Hindernisse aus dem Weg, sorgt für genügend Bewegungsspielraum und stellt den Hygienestuhl bereit. Die Unterstützung der Patientin beim Umsetzen erfolgt entsprechend der ergonomischen Arbeitsweise unter Nutzung der Ressourcen der Patientin.
- Beurteilung: Die Beschäftigte reflektiert die von ihr geleistete Unterstützung und befragt auch die Patientin, ob die geleistete Unterstützung geeignet war oder ob es Veränderungsbedarf gibt. Ggf. passt die Beschäftigte die Unterstützung beim nächsten Mal an.
Alle diese Denk- und Handlungsschritte finden in der Regel auch jetzt schon statt (oder es sollte zumindest so sein). Es ist jedoch hilfreich, diese auch einmal im Einzelnen zu benennen, um a) die Komplexität einer solche Situation deutlich zu machen und b) die Anwendbarkeit des Regelkreismodells zu verdeutlichen.
Der vorstehende Text basiert in großen Teilen auf der DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“.