Tür zur Notaufnahme ©UK NRW | BGW
Stand: 11/2021

BM Türen

Zu enge Türen sind oft das erste Hindernis für eine ergonomische Arbeitsweise. Zu schmale oder in ungünstige Richtungen aufschlagende Türen können z. B. den Einsatz eines Lifters erschweren oder ganz verhindern. Türen, durch die Pflegebetten befördert werden, müssen z. B. eine lichte Breite von 1,25 m haben. Werden Schwerlastbetten eingesetzt, muss die Breite auf mindestens 1,40 m erweitert werden (DGUV Information 207-016 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes“).

Türen sind so anzuordnen, dass sie sicher bedient werden können. Die Türen von Toiletten-, Dusch- und Umkleideräumen dürfen nicht nach innen schlagen. Durch ihre Anordnung dürfen durch Türen zudem keine Gefährdungen entstehen, beispielsweise durch ein Gegeneinanderschlagen.

Schiebetüren sind günstiger als zwei gegeneinander aufschlagende Türen. Allerdings sind sie in Flucht- und Rettungswegen verboten.

Großflächig verglaste Türen und Ganzglastüren müssen kontrastreich gekennzeichnet und bruchsicher sein.

Zudem sollten insbesondere in Fluren und anderen Verkehrswegen dauerhaft geöffnete oder automatisch öffnende Türen, die sich im Brandfall selbsttätig schließen, vorhanden sein. Auch Brandschutztüren können bei im Brandfall selbsttätiger Schließvorrichtung dauerhaft geöffnet sein.

Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“ entnommen.

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