Eine gut funktionierende Arbeitsschutzorganisation bildet die Basis für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Auch für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes hat der Unternehmer im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen für eine geeignete Aufbau- und Ablauforganisation des Arbeitsschutzes zu sorgen.
Zusammen mit den Führungskräften, der Personalvertretung, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und den Sicherheitsbeauftragten sind organisatorische Maßnahmen zu entwickeln und zu installieren. Es sind umfassende Konzepte zu erstellen, die von der Gewaltprävention über Erste Hilfe und Notfallorganisation bis hin zur Nachsorge reichen. Dabei muss sichergestellt werden, dass Arbeitsschutzprobleme systematisch angegangen und die für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen Verantwortlichen ihrer Aufgabe auch gerecht werden.
Zu einer guten Arbeitsschutzorganisation gehört mehr, als die auf Grund der gesetzlichen Vorgaben notwendigen Akteure (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte) zu bestellen und den Arbeitsschutzausschuss, das Gremium in dem diese mit dem Unternehmer und der Personalvertretung regelmäßig zusammenkommen, einzurichten.
Darüber hinaus muss durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden, dass alle Personen, die sich unmittelbar mit dem Arbeitsschutz befassen, auch in Bezug auf aggressive Verhaltensweisen und Übergriffe in die entsprechenden Prozesse eingebunden werden und mit den übrigen Personen, deren Arbeitsbereich Berührungspunkte mit dem Arbeitsschutz (z.B. Qualitätssicherungsbeauftragter, Hygienefachkraft usw.) aufweist, reibungslos zusammenarbeiten. Zudem müssen alle Vorgesetzten und sonstigen Personen, die im Arbeitsalltag dazu beitragen, entwickelte Schutzkonzepte mit Leben zu erfüllen, kontinuierlich die notwendigen Informationen erhalten und ihrer Aufgabe gerecht werden.
Voraussetzung für eine Optimierung von Konzepten zum Schutz vor Übergriffen ist, dass aus der Praxis Informationen und Erkenntnisse an die zuständigen Personen zurückfließen. Auch hierfür bedarf es einer entsprechenden Organisation.
Eine gute Arbeitschutzorganisation heißt u.a., dass der Unternehmer in Bezug auf Gewaltprävention die folgenden Fragen mit einem uneingeschränkten "Ja" beantworten kann:
- Ist der Umgang mit Gewalt in das Unternehmensleitbild integriert?
- Wurden Qualitätsziele und Qualitätskriterien im Umgang mit Gewalt und Aggression festgelegt?
- Werden strukturelle Gewaltfaktoren hinterfragt?
- Liegt ein Beschwerdewesen für Patienten, Bewohner oder Angehörige vor?
- Wird regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und werden festgestellte Mängel beseitigt?
- Werden alle Beschäftigten regelmäßig, angemessen und kompetent unterwiesen, insbesondere im Umgang mit Patienten, Notfallplänen, Erster Hilfe und Nachsorge?
- Gibt es regelmäßige Schulungen und Fortbildungen zum Thema?
- Werden die Beschäftigten entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt?
- Funktioniert die interne Kommunikation? Sind Vorgesetzte und Personalverantwortliche ausreichend über Art und Häufigkeit der Übergriffe informiert?
- Werden alle relevanten Vorfälle und Übergriffe dokumentiert, ausgewertet und besprochen?
Zurückgezogen:
Der hier verwendeten Texte und Medien wurden aus der DVD „Risiko Übergriff – Konfliktmanagement im Gesundheitsdienst“ (Stand: 2010) entnommen.