Die Gefährdungsbeurteilung gehört zu den gesetzlichen Pflichten jedes Arbeitgebers. Sie dient dem Erkennen von Gefährdungen und Gesundheitsrisiken und ist damit ein wichtiges Instrument zur systematischen Analyse, Erarbeitung von Schutzmaßnahmen und zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Auch aggressive Handlungen gegen Beschäftigte sind Gefährdungen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und somit bei der Gefährdungsanalyse zu berücksichtigen. Es ist deshalb notwendig, die näheren Umstände von Übergriffen und aggressiven Verhaltensweisen systematisch zu analysieren und aus den gewonnenen Erkenntnissen geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Aggressive Handlungen bzw. Übergriffe gegen Beschäftigte und deren Folgen für das Personal können durch geeignete Maßnahmen reduziert, aber nicht völlig beseitigt werden. Die Grundlage, mit der mögliche Risiken erfasst, die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt, eingeleitet und dokumentiert werden, ist die systematisch auf die betrieblichen Gegebenheiten hin erstellte Gefährdungsbeurteilung.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist es wichtig, die Betrachtungsweise nicht von vornherein auf Übergriffe gegen das Personal zu beschränken, da diese nur einen Ausschnitt aus dem gesamten Spektrum schädigender Verhaltensweisen darstellen. Angriffe, die sich zunächst gegen Mitpatienten oder Gegenstände richten, können sich z.B. dann, wenn das Personal versucht zu intervenieren, schnell gegen Mitarbeiter richten.
Der tägliche Umgang mit Menschen, die auf Grund ihrer Erkrankung ein inadäquates Verhalten (Beschimpfungen, Spucken, Schreien usw.) an den Tag legen, kann zu einer Belastung für die Mitarbeiter werden und gesundheitliche Folgen (Stichwort "Burnout") haben. Auch hierauf muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eingegangen werden.
Während zur Ermittlung klassischer Gefährdungen wie chemische Gefahren, Strahlung etc. vielfältige Checklisten angeboten werden, gibt es für die Gefährdung durch Übergriffe kaum Checklisten. Eine Handlungshilfe zur Einschätzung des von den Patienten ausgehenden Gewaltrisikos ist die "Erweiterte Brøset-Gewalt-Checkliste (BVC-CH)". Die Gefährdungsbeurteilung muss in regelmäßigen Abständen und bei wesentlichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen wiederholt werden, um eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen auch im Hinblick auf aggressive Verhaltensweisen zu ermöglichen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist schriftlich zu dokumentieren.
Der hier verwendeten Texte und Medien wurden aus der DVD „Risiko Übergriff – Konfliktmanagement im Gesundheitsdienst“ (Stand: 2010) entnommen.