GP Alleinarbeitsplätze

Immer wieder müssen Beschäftigte alleine – d.h. außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen – arbeiten. Kommt es zu einer kritischen Situation, sind diese Beschäftigten dann ganz auf sich allein gestellt.

Wegen des damit verbundenen Risikos, muss die Möglichkeit der Alleinarbeit in der Gefährdungsbeurteilung explizit geprüft und das Risiko bewertet werden. 

Das Ergebnis kann sein, dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um den alleine arbeitenden Beschäftigten abzusichern, oder aber dass Alleinarbeit unter den gegebenen Bedingungen überhaupt nicht möglich ist.

Die Sicherheit von Beschäftigten an Alleinarbeitsplätzen muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Dabei muss unter anderem untersucht werden,

  • wie wahrscheinlich ein Übergriff ist,
  • mit welchen Folgen und Beeinträchtigungen nach Übergriffen zu rechnen ist,
  • wie Hilfe herbeigerufen werden kann,
  • welche Zeitspanne vergeht, bis Helfer vor Ort eingreifen können.

Entsprechend der Ergebnisse müssen geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Das Ergebnis kann sein, dass zusätzliche Maßnahmen (z.B. Kameraüberwachung, An- und Abmeldemodalitäten, Personen-Notsignal Anlagen) erforderlich sind, um den allein arbeitenden Beschäftigten abzusichern. Die Gefährdungsbeurteilung kann aber auch dazu führen, dass Alleinarbeit unter den gegebenen Bedingungen überhaupt nicht möglich ist.

Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann zum Beispiel sein, dass besondere organisatorische Maßnahmen (z.B. An- und Abmeldemodalitäten, Kontrollgänge einer zweiten Person, zeitlich abgestimmte Telefonkontakte) oder technische Maßnahmen ( z.B. Kameraüberwachung, Personen-Notsignal-Anlagen) notwendig sind. Die Maßnahmen sind jedoch nicht gleichwertig.

Es muss daher von Fall zu Fall und je nach Größe des ermittelten Risikos festgelegt werden, welche Maßnahmen jeweils in Frage kommen. Im Extremfall kann das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung auch sein, dass Alleinarbeit – auch wenn zusätzliche Maßnahmen getroffen sind – nicht zulässig ist.

Zurückgezogen: 

Der hier verwendeten Texte und Medien wurden aus der DVD „Risiko Übergriff – Konfliktmanagement im Gesundheitsdienst“ (Stand: 2010) entnommen.

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