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In Patientenzimmern müssen/sollten über die allgemeinen Anforderungen hinaus folgende Punkte berücksichtigt werden:
Im Patientenzimmer muss die Bewertungsgruppe der Rutschgefahr R 9 entsprechen. Für den Bereich der Patiententoilette sind Bodenbeläge der Bewertungsgruppe R 10 zu verlegen. Befindet sich im angrenzenden Sanitärbereich zum Patientenzimmer eine Toilette und eine Dusche, ist ein Bodenbelag der Bewertungsgruppe B erforderlich, da es sich hier um einen „nassbelasteten Barfußbereich“ gemäß der DGUV Information 207-006 handelt.
Dabei ist zu beachten, dass auch bei Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen die rutschhemmende Eigenschaft des Bodenbelags erhalten bleibt. In diesem Zusammenhang sind die Pflegehinweise der Bodenbelagshersteller zu beachten.
Bodenbeläge in Patientenzimmern sollten für Rollstuhl-, Lifter-, Transportwagen- und Bettrollen geeignet sein. Insbesondere beim Schieben von Krankenbetten und Transportwagen kommt es bei ungeeigneten Bodenbelägen zur Erhöhung des Rollwiderstands und somit zu unnötigen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Allgemeine Informationen zum Thema „Fußböden“ finden Sie im Planungsbüro
Hinweise:
Der vorstehende Text zum Thema „Fußböden“ ist auszugsweise der Ziffer 5 der DGUV-Information 207-016 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes“ (Stand: April 2016) entnommen.