Hände mit Handschuhen desinfizieren den Arm ©UK NRW | BGW
Stand: 05/2020

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P Schutzhandschuhe

Schutzhandschuhe zählen zur persönlichen Schutzausrüstung. Geeignete Schutzhandschuhe müssen den Beschäftigten vom Arbeitgeber individuell in ausreichender Anzahl und passender Größe zur Verfügung gestellt und vom Beschäftigten getragen werden. Schutzhandschuhe müssen auf der Verpackung mit einem CE-Zeichen versehen sein.

Schutzhandschuhe können u. a. gegen folgende Gefährdungen Schutz bieten:

  • mechanische Gefährdungen (z. B. Stich- und Schnittverletzungen),
  • chemische Gefährdungen (z. B. Gefahrstoffe),
  • biologische Gefährdungen (z. B. in Körperflüssigkeiten und -ausscheidungen enthaltene Viren und Bakterien),
  • thermische Gefährdungen (Hitze oder Kälte) und
  • elektrische Gefährdungen beim Umgang mit elektrischem Strom.
Person trägt Handschuhe und reinigt eine Oberfläche©UK NRW | BGW

Im Gesundheitsdienst spielen vor allem die Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe eine Rolle. Hier sollten Schutzhandschuhe daher folgende Kriterien erfüllen:

  • undurchlässig für Flüssigkeiten und Chemikalien
  • möglichst exakte Anpassung an die Anatomie der Hand
  • hohe Elastizität
  • das Tastgefühl der Anwender nicht beeinträchtigen
  • keine Beeinträchtigung des Hautzustandes der Anwender mit sich bringen

Diese Material- und Trageanforderungen lassen sich nicht in einem Handschuhtyp verwirklichen. Daher werden im Gesundheitsdienst je nach Gefährdung im Wesentlichen folgende Handschuhtypen und Handschuhmaterialien eingesetzt:

  1. Dünnwandige, flüssigkeitsdichte und allergenarme Handschuhe zum einmaligen Gebrauch für den Umgang mit Körperflüssigkeiten und -ausscheidungen (z. B. puderfreies Latex, Vinyl, Nitril)
  2. Feste, flüssigkeitsdichte und allergenarme Handschuhe zum Desinfizieren und Reinigen benutzter Instrumente, Geräte und Flächen (z. B. Nitril, PVC)
  3. Feste, flüssigkeitsdichte und allergenarme Handschuhe mit verlängertem Schaft (Haushaltshandschuhe) für Reinigungsarbeiten (z. B. Nitril, PVC)
  4. Baumwoll-Unterziehhandschuhe für Tätigkeiten mit längerer Tragezeit i. V. m. dem geeigneten Schutzhandschuh
  5. Chemikalienschutzhandschuhe beim Umgang mit Reinigungs- oder Desinfektionsmittelkonzentraten

Auswahl der Handschuhe

Ein Wattepad wird desinfiziert©UK NRW | BGW

Insbesondere beim Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmittelkonzentraten müssen die Gefährdungen vor Auswahl von Schutzhandschuhen sorgfältig ermittelt und beurteilt sein. Die Schutzhandschuhe sind dann entsprechend der Dauer der Einwirkung durch den (Gefahr-)Stoff und entsprechend der Tragedauer auszuwählen. Hierbei ist der geeignete Handschuhtyp nach den Vorgaben des Herstellers zu bestimmen, da der Hersteller den jeweiligen Einsatzbereich (die bestimmungsgemäße Verwendung) von Schutzhandschuhtypen festlegt. Eine entsprechende Kennzeichnung befindet sich mindestens auf der Umverpackung des Handschuhs oder auf dem Handschuh selbst. Ununterbrochene Handschuhtragezeiten von mehr als zwei Stunden am Stück sind zu vermeiden, da diese als Feuchtarbeit die Haut stark belasten.

Die Verwendung von gepuderten Latexhandschuhen ist verboten. Sie stellen ein besonders hohes Risiko dar, eine Sensibilisierung gegen Latexproteine zu erwerben.

Bei erhöhter Infektionsgefährdung (z. B. bei Operationen) können auch dünnwandige Schutzhandschuhe mit zwei Lagen und einer in dem Hohlraum befindlichen Flüssigkeit verwendet werden. Im Fall einer Schnitt- oder Stichverletzung verfärbt sich die Flüssigkeit im Hohlraum und signalisiert dem Handschuhträger diese Verletzung.

Die Schutzwirkung von Schutzhandschuhen ist begrenzt. Dünnwandige Latex- oder Vinyl-Handschuhe schützen zwar gegen biologische Arbeitsstoffe, nicht aber gegen die Auswirkungen von Reinigungs- oder Desinfektionsflüssigkeiten oder -konzentrate.

Eine Übersicht über die Eigenschaften verschiedener Handschuhmaterialien finden Sie hier.


Risiken des Handschuhtragens

Schutzhandschuhe decken die Haut luftdicht ab. Die entstehende Wärme und Feuchtigkeit staut sich in den Handschuhen, die Hornschicht quillt durch Schweiß auf und hautreizende oder sensibilisierende Stoffe können besonders leicht in die Haut eindringen. Deshalb sollte die Tragezeit für Schutzhandschuhe so gering wie möglich sein und zwei Stunden nicht überschreiten. Tätigkeiten, die das Tragen von Handschuhen erfordern, und Tätigkeiten, bei denen nur trockene Arbeiten ohne Schadstoffkontakt ausgeführt werden, sollten sich abwechseln. Baumwoll-Unterziehhandschuhe binden den Körperschweiß. Die Schweißbildung kann durch die Anwendung gerbstoffhaltiger Hautschutzpräparate reduziert werden.

Bei ununterbrochenen Handschuhtragezeiten von regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Tag handelt es sich um Feuchtarbeit im Sinne der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), bei der arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach den Regelungen des Anhangs der Verordnung durchzuführen sind.

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