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Konzentrate von Flächendesinfektionsmitteln sind i.d.R. nicht zur direkten Anwendung bestimmt, sondern müssen vor der Anwendung verdünnt werden. Die unverdünnten Konzentrate haben oft reizende oder gar ätzende Wirkung, d.h., sie können Haut oder Augen erheblich schädigen.
Die Gefährdung lässt sich anhand der Kennzeichnung der Produkte auf der Verpackung, im Sicherheitsdatenblatt sowie auf der Betriebsanweisung erkennen. Die nebenstehende Abbildung zeigt die Kennzeichnung nach den alten (links) und neuen (rechts) Regeln für die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen.
Beim Umgang mit Konzentraten, die als ätzend oder reizend gekennzeichnet sind, sind als persönliche Schutzausrüstung mindestens eine dicht schließende Schutzbrille sowie geeignete dickwandige Schutzhandschuhe mit langen Stulpen zu tragen.
Auch das Tragen von Schutzkleidung kann beim Umgang mit den Konzentraten erforderlich sein. Welche Schutzausrüstung konkret geeignet und erforderlich ist, steht im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers, das bei der Lieferung gefährlicher Stoffe kostenlos mitgeliefert werden muss. Hier finden sich auch Hinweise auf mögliche weitere gefährliche Eigenschaften des Produktes, wie beispielsweise gesundheitsschädliche oder umweltgefährdende Eigenschaften. Die Schutzmaßnahmen sind jeweils auf die im Sicherheitsdatenblatt aufgeführten Gefährdungsmerkmale abzustimmen.
Wichtige Hinweise zu den Risiken und Schutzmaßnahmen ergeben sich aus den Gefahrenhinweisen (H-Sätze, nach altem Recht R-Sätze) und den Sicherheitshinweisen (P-Sätze, nach altem Recht S-Sätze).